Tierheim will "Eigentumsrechte" am Hund behalten - üblich?

Hallöchen!

Ich würde auch erst einmal das Gespräch suchen. Meinen ersten Hund habe ich von einer alten Dame übernommen, die den Hund

aus dem Tierschutz hatte. Ich habe den Hund während ihres Krankenhausaufenthaltes betreut und nachdem sie dann verstarb,

wurde vom Tierheim aus darauf gedrängt, mich als willigen neuen Besitzer zu begutachten, was ja durchaus für das Tierheim sprach.

Eine solche Klausel wie in Deinem Vertrag erwähnt, würde mich wahrscheinlich auch stutzig machen. Ich würde es einfach ansprechen.

Gibt wahrscheinlich ne plausible Erklärung dafür
 
Zum einen möchte ein Tierheim, bei dem wir letzte Woche mal ganz unvoreingenommen vorbeigeschaut haben, per Schutzvertrag festlegen, dass die Eigentumsrechte am Hund beim Tierheim verbleiben. Das soll sicherstellen, dass wir den Hund nicht weiterverkaufen können.

Ganz ehrlich : Die haben total einen an der Klatsche. :frech1:

Manchmal frage ich mich wirklich, in welcher Welt diese Leute leben. :wuetend2:

Zum Thema Schutzverträge schau mal hier :

http://www.hundeforum.com/forum/threads/2413-Schutzverträge
http://www.hundeforum.com/forum/threads/15345-Wichtig!-Rechtlicher-Rat-wegen-Weitervermittlung-Welpe
http://www.hundeforum.com/forum/threads/14835-Strafe-zahlen-wegen-Weitervermittlung-eines-Hundes

Torsten
 
Hallo,

zum Schutzvertrag habe ich mal bei meiner Schwester mitbekommen, dass ein TH einen Eigentumsvorbehalt bei einem Welpen drin hatte bis zur vertraglich vereinbarten Kastration, d. h. der Hund gehörte nur solange noch dem Tierheim, wie der Hund noch nicht kastriert war. Somit wollten sie halt die Kastration sicherstellen.

Gruß Jutta
 
Jutta, das klingt plausibel, oder besser gesagt "ehrenwert", wenn man das so sagen kann.

Die drei Geschichten aus den Links sind heftig. Ich hoffe ja mal dass solche Gruselgeschichten die Ausnahmen sind und wir das erstmal mehr Glück haben...
Wobei: Ist es nicht so, dass der Eigentümer des Tieren hundesteuerpflichtig ist und auch die Hapftpflicht zahlen muss? Vielleicht wäre die Klausel doch nicht ganz verkehrt? :winken5:(Nicht ernstgemeint).
 
Hey,

rede doch einfach mal mit den Leuten vom Tierheim. Wenn es ihnen wirklich nur darum geht, dass der Hund nicht einfach an Dritte weitergegeben werden soll, dann könnt ihr ja eine entsprechende Klausel einbauen und den Eigentumsvorbehalt dafür streichen. Damit wäre der Sinn ebenso erfüllt.

Ansonsten würde ich das Ding so auch nicht unterschreiben - du bist dann nur der unmittelbare Besitzer und der Eigentümer kann jederzeit die "Sache", sprich den Hund, von dir herausverlangen. Wundert mich, dass das TH so überhaupt Hunde vermittelt bekommt... :nachdenklich1:

LG
Franzi
 
rede doch einfach mal mit den Leuten vom Tierheim. Wenn es ihnen wirklich nur darum geht, dass der Hund nicht einfach an Dritte weitergegeben werden soll, dann könnt ihr ja eine entsprechende Klausel einbauen und den Eigentumsvorbehalt dafür streichen. Damit wäre der Sinn ebenso erfüllt.

stimmt, ein vernünftiges Tierheim müsste sich darauf einlassen können, da die Nicht-Weitergabe dann trotzdem abgesichert ist.

Gruß Jutta
 
Jutta, das klingt
Wobei: Ist es nicht so, dass der Eigentümer des Tieren hundesteuerpflichtig ist und auch die Hapftpflicht zahlen muss? Vielleicht wäre die Klausel doch nicht ganz verkehrt? :winken5:(Nicht ernstgemeint).

Das kann man ruhig ernst nehmen. :jawoll:
Als ich meinen 2. Hund, den ich mit Tierschutzvertrag übernommen hatte, beim Finanzamt steuerbegünstigt anmelden wollte, bekam ich eine Absage. Begründung: In dem Vertrag stehe ja, daß ich Eigentümer des Hundes bin. Wäre der TSV dort als Eigentümer eingetragen, hätte ich die Steuervergünstigung bekommen. :frech1:

Nach meinen Erfahrungen zu urteilen, gehört ein Angsthund weder zu Kindern noch in die Stadt.
 
Zu der Sache mit dem Eigentumsvorbehalt:
eine meiner Kundin steckt grad richtig in der Sch**** da sie vor 2 Jahren mal einen Hund übernommen hat, der zu geeigneter Zeit kastriert werden sollte (die Hündin war bei der Abgabe erst wenige Monate alt) - laut Schutzvertrag "gehört" der Hund noch dem Verein und sie ist praktisch nur der "Betreuer". Nach 2 Jahren kommt nun dieser TSV, verlangt einen Nachweis für die Kastration (die aus guten Gründen bis dato nicht vollzogen wurde) und droht nun den Hund fortzunehmen und eine Vertragsstrafe von 1000 EUR zu verlangen.

Wie in dem von mir geschilderten Fall mit den Emotionen und der Hilflosigkeit der Besitzerin gespielt wird (denn man bindet sich ja auch emotional sehr stark an ein solches Knöllchen als dass man es drauf ankommen lassen würde), ist für mein Empfinden schon fast pervers!
Sicher nur ein schlechtes unter bestimmt auch vielen guten Beispielen, aber für mich persönlich genug um für mich selbst zu sagen: Ich würde nie, niemals einen solchen Vertrag unterschreiben. :denken24:

Hallo,

ich zitiere mal den Beitrag von Anne, weil ich mich gerade aktuell mit dem Thema Kastration befasst habe.
Verträge mit der Verpflichtung zur Kastration sind hinsichtlich dieser Auflage nicht gültig, denn eine Kastration ohne medizinische/gesundheitliche Indikation widerspricht dem Tierschutzgesetz! Leider wird das oft übergangen, weil der TA damit ja auch ne Menge Kohle verdient.
Dem Hund aber grundlos Schmerzen zuzufügen und ein Körperteil/Organ zu entfernen ist so nicht erlaubt! So wie beim Kupieren. Nichtmal zur Prophylaxe gestattet es das Gesetz.
Was der Tierschutz eigentlich will, ist die unkontrollierte Vermehrung verhindern, aber zeugungsunfähig machen kann man auch durch Sterilisation d.h. dem Hund würde alles vor allem hormonell belassen und nur Ei- bzw. Samenleiter durchtrennt.
Das kann man verlangen, aber nicht die Kastration, was einen erheblichen Eingriff in den Hormonhaushalt des Hundes bedeutet.
Von daher kann das Tierheim eigentlich garnicht dagegen klagen, weil der/die Beklagte sich ans Gesetz gehalten hat und lediglich sich an eine Gesetzeswidrige Vertragsklausel nicht gehalten hat.

Ich für mich persönlich würde auch keinen Vertrag eingehen, in dem ich nicht vollständiger Eigentümer des Tieres werde. Die Verpflichtung das Tierheim bei evtl. abgabe zu informieren bzw. den Hund dorthin zurück geben zu müssen finde ich hingegen in Ordnung!
Es werden zwar die wenigsten Tierheime einen Hund einfach so wieder haben wollen, aber sicher kann man ja anhand so eines Vertrages nie sein!
 



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