Zu der Sache mit dem Eigentumsvorbehalt:
eine meiner Kundin steckt grad richtig in der Sch**** da sie vor 2 Jahren mal einen Hund übernommen hat, der zu geeigneter Zeit kastriert werden sollte (die Hündin war bei der Abgabe erst wenige Monate alt) - laut Schutzvertrag "gehört" der Hund noch dem Verein und sie ist praktisch nur der "Betreuer". Nach 2 Jahren kommt nun dieser TSV, verlangt einen Nachweis für die Kastration (die aus guten Gründen bis dato nicht vollzogen wurde) und droht nun den Hund fortzunehmen und eine Vertragsstrafe von 1000 EUR zu verlangen.
Wie in dem von mir geschilderten Fall mit den Emotionen und der Hilflosigkeit der Besitzerin gespielt wird (denn man bindet sich ja auch emotional sehr stark an ein solches Knöllchen als dass man es drauf ankommen lassen würde), ist für mein Empfinden schon fast pervers!
Sicher nur ein schlechtes unter bestimmt auch vielen guten Beispielen, aber für mich persönlich genug um für mich selbst zu sagen: Ich würde nie, niemals einen solchen Vertrag unterschreiben. :denken24:
Hallo,
ich zitiere mal den Beitrag von Anne, weil ich mich gerade aktuell mit dem Thema Kastration befasst habe.
Verträge mit der Verpflichtung zur Kastration sind hinsichtlich dieser Auflage nicht gültig, denn eine Kastration ohne medizinische/gesundheitliche Indikation widerspricht dem Tierschutzgesetz! Leider wird das oft übergangen, weil der TA damit ja auch ne Menge Kohle verdient.
Dem Hund aber grundlos Schmerzen zuzufügen und ein Körperteil/Organ zu entfernen ist so nicht erlaubt! So wie beim Kupieren. Nichtmal zur Prophylaxe gestattet es das Gesetz.
Was der Tierschutz eigentlich will, ist die unkontrollierte Vermehrung verhindern, aber zeugungsunfähig machen kann man auch durch Sterilisation d.h. dem Hund würde alles vor allem hormonell belassen und nur Ei- bzw. Samenleiter durchtrennt.
Das kann man verlangen, aber nicht die Kastration, was einen erheblichen Eingriff in den Hormonhaushalt des Hundes bedeutet.
Von daher kann das Tierheim eigentlich garnicht dagegen klagen, weil der/die Beklagte sich ans Gesetz gehalten hat und lediglich sich an eine Gesetzeswidrige Vertragsklausel nicht gehalten hat.
Ich für mich persönlich würde auch keinen Vertrag eingehen, in dem ich nicht vollständiger Eigentümer des Tieres werde. Die Verpflichtung das Tierheim bei evtl. abgabe zu informieren bzw. den Hund dorthin zurück geben zu müssen finde ich hingegen in Ordnung!
Es werden zwar die wenigsten Tierheime einen Hund einfach so wieder haben wollen, aber sicher kann man ja anhand so eines Vertrages nie sein!