Tierheim will "Eigentumsrechte" am Hund behalten - üblich?

Erster Hund
Sunny / Entlebucher, 8
Hallo!

Wir sind momentan in der Entscheidungsphase, ob wir uns nach langjähriger Hundelosigkeit wieder einen Vierbeiner in Haus und Garten holen und hin und wieder tauchen fragen auf...

Die ersten beiden wären die folgenden:

Zum einen möchte ein Tierheim, bei dem wir letzte Woche mal ganz unvoreingenommen vorbeigeschaut haben, per Schutzvertrag festlegen, dass die Eigentumsrechte am Hund beim Tierheim verbleiben. Das soll sicherstellen, dass wir den Hund nicht weiterverkaufen können. Dieses Argument kann ich absolut nachvollziehen, andererseits besteht dann aus meinem theoretischen Denken raus ja auch die Möglichkeit, dass das Tierheim irgendwann mal irgendwelche Rechtsansprüche gegenüber uns geltend machen kann, und den Hund im Extremfall sogar wieder wegholen kann. Das ist zugegebenermaßen rein hypothetisch, aber ich wüsste jetzt trotzdem gerne, ob das die Regel und wirklich nur eine formelle Notwendigkeit ist, oder ob man bei derartigen Schutzverträgen vielleicht doch vorsichtig sein sollte. Vielleicht (sicher) habt ihr da ja mehr Erfahrung als wir...

Und die zweite Frage wäre: Auch wenn wir wie gesagt noch relativ weit weg von "den wollen wir" sind, laufen bei Tierheimbesuchen natürlich schon die Gedankenspiele "wie kämen wir mit diesem hier klar, wäre der da drüben vielleicht passender, oder ist der zu wild?".
Hin und wieder fallen uns völlig verängstigte Kollegen auf, die entweder erst seit kurzem "einsitzen", oder eine entsprechende Vorgeschichte haben. Sicher sind das Phasen, die sich im familiären Umfeld wieder legen und wir glauben auch nicht unter dem Helfersyndrom zu leiden, finden die Idee, einem solchen Hund wieder den Weg in ein vertrauensvolles Leben unter Menschen zu zeigen, aber doch recht schön.
Die Frage, die sich dann stellen würde, wäre die nach der Art und Weise der "eingewöhnung". Nähme man einen solchen Hund auf, der bei jedem Herantreten fast einen Herzinfarkt bekommt und das Öffnen eines Regenschirms "nur knapp überlebt", der jedes Husten mit einem Sprung zur Seite und gekniffenem Schwanz quittiert wäre es dann besser, sich zu Hause ganz normal zu verhalten, also ganz normal durchs Haus zu laufen und die Kinder Kinder sein lassen (die auch mal mit Riesenkrach ins Haus gerumpelt kommen)? Hierfür spräche aus unserer Sicht, dass der Hund eine fixe Situation hat, an der er sich orientieren kann ("auch wenn die Tür knallt und die Kinder durchs Wohnzimmer poltern - mir passiert scheinbar gar nix"). Wäre man erst überaus leise und vorsichtig, kommt ja später dann doch wieder der Punkt, an dem auch wir dann wieder "normal" wären, und dann muss sich der Hund ja zwei mal umgewöhnen...
Die Frage stellt sich unter anderem auch deshalb, weil wir an einer verkehrslosen und kinderüberfüllten Privatstraße wohnen und wikrlich ständing Kinderverkehr im Haus ist, den man wohl kaum bis gar nich für Wochen oder Monate unterbinden könnte...

So, nu is ferddich. Ich danke für Ansichten und Tipps.

Eine schöne neue Woche!
Christoph
 
aus meinem theoretischen Denken raus ja auch die Möglichkeit, dass das Tierheim irgendwann mal irgendwelche Rechtsansprüche gegenüber uns geltend machen kann, und den Hund im Extremfall sogar wieder wegholen kann.

Im Extrefall (bei Quaelerei zb) kann einem der Hund eh immer weggenommen werden, nur steht das ja auf einem anderen Blatt.
In dem Fall kann ich deine Bedenken verstehen und wuerde mich nicht darauf einlassen. Wenn das Tierheim Eigentuemer bleibt, ist der Hund nicht euer, logisch, eher ein Pflegehund. Und wenn ich ein Tier haben wollen wuerde, wuerde ich nicht Risiko laufen wollen, dass das Tierheim aus reiner Willkuer den Hund wiederholen kann, aus welchem Grund auch immer.

Zur Wohnsituation..wenn du da zu viele Bedenken hast, uebertraegt sich die Unsicherheit auf den Hund. Ob das dann was bringt ist fraglich. Aber ein Hund, der ohnehin so nervoes ist, dass er nichtmal das packt, wuerde sich vllt. fuer eine Familie eh nicht100% eignen. Sicher ann man sich erstmal bemuehen, innerhalb der Familie nicht rund um die Uhr Vollgas zu geben, aber Kinder im Hausflur sind ja keine direkten Kontakte zum Hund. Die sollte er schon vertragen, wenn er in eine Family gesteckt werden soll auf Dauer.
 
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Hallo Christoph

Ich habe meinen Hund auch aus dem Tierheim und ich habe auch einen Schutzvertrag unterschrieben. Darin steht nicht explizit das der Tierschutzverein Eigentümer bleibt, ich darf den Hund jedoch auch nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter vermitteln. Was den Schutzvertrag angeht haben hier aber bestimmt einige noch deutlich mehr Ahnung als ich :)

Zu dem Thema Angsthund, wie alt sind denn die Kinder? Ich wär da jedenfalls sehr vorsichtig. Aus einem unsicheren ängstlichen Hund kann auch schnell ein beißender Hund werden, wenn er den Stress nicht mehr aushält. Besonderes laute Geräusche und hektische Bewegungen können auch einen sonst sicheren Hund einschüchtern (wir erschrecken ja auch), bei einem Angsthund könnte bei sowas die Situation schnell eskalieren. Man sollte einen Angsthund nicht in Watte packen aber er braucht viel Geduld und Ruhe. Außerdem brauchen Angsthunde unbedingt klare Strukturen und eventuell auch einen klaren Tagesplan der ihnen eine gewisse Sicherheit vermitteln.
Das im Tierheim viele ängstliche Tiere sitzen ist logisch, sie sind mit der Situation dort eigentlich alle überfordert und zeigen daher nicht das Verhalten das sie dann auch in der Familie tatsächlich zeigen würden. Zwischen Angsthund und Angsthund ist daher auch noch ein großer Unterschied aber wie gesagt ich wäre da besonders mit Kindern wirklich vorsichtig und würde lieber einen Hund nehmen den so schnell nichts aus der Bahn werfen kann und der bestenfalls auch schon Erfahrung mit Kindern hat.
Wenn das Tierheim wirklich gut ist, wird es auch keine Angsthunde vermitteln ohne vorher die Umgebung anzuschauen in die der Hund kommt.
Ich wünsch euch weiterhin gutes gelingen bei der Suche, irgendwo ist bestimmt der Hund der sich bei euch pudelwohl fühlen wird und es super findet das durch die Kinder auch mal ein bisschen Action ist.
 
Also ich kenne mich auch nicht so gut mit Schutzverträgen aus. Obwohl die meisten unserer Hunde aus dem Tierheim kommen. Falls wir den Hund nicht mehr wollen, müssen wir ihn zurück zum Tierheim geben. Aber wir genau das mit dem Eigentum ist, weiß ich nicht. Wobei unser Tierheim Hunde nicht als Eigentum ansehen. Aber die Schutzverträge dienen zum Schutz des Hundes, daran sollte man denken.

Bei einem Pflegehund ist es meistens so, dass mein das TH über alles informieren muss, also auch über die Krankengeschichte. Das müssen wir aber bei unseren Hunden nicht. Da hält sich das TH komplett raus. Es gibt auch keinerlei Nachfragen. Die TH sind doch meistens froh, dass sie die Hunde vermittelt bekommen haben. Solange sie in einem guten Zuhause sind, sind sie doch zufrieden.

Einen Angsthund würde ich nicht zu kleinen Kinder holen. Jeder Hund der im Tierheim ist, sucht ein Zuhause. Am besten mit den Mitarbeitern reden. Sie wollen doch auch, dass die Hunde gut vermittelt werden. Auch über die Bedenken mit dem Schutzvertrag kann man reden.
 
Zu der Sache mit dem Eigentumsvorbehalt:
eine meiner Kundin steckt grad richtig in der Sch**** da sie vor 2 Jahren mal einen Hund übernommen hat, der zu geeigneter Zeit kastriert werden sollte (die Hündin war bei der Abgabe erst wenige Monate alt) - laut Schutzvertrag "gehört" der Hund noch dem Verein und sie ist praktisch nur der "Betreuer". Nach 2 Jahren kommt nun dieser TSV, verlangt einen Nachweis für die Kastration (die aus guten Gründen bis dato nicht vollzogen wurde) und droht nun den Hund fortzunehmen und eine Vertragsstrafe von 1000 EUR zu verlangen.

Wie in dem von mir geschilderten Fall mit den Emotionen und der Hilflosigkeit der Besitzerin gespielt wird (denn man bindet sich ja auch emotional sehr stark an ein solches Knöllchen als dass man es drauf ankommen lassen würde), ist für mein Empfinden schon fast pervers!
Sicher nur ein schlechtes unter bestimmt auch vielen guten Beispielen, aber für mich persönlich genug um für mich selbst zu sagen: Ich würde nie, niemals einen solchen Vertrag unterschreiben. :denken24:
 
Ich würde nie, niemals einen solchen Vertrag unterschreiben. :denken24:

Würde ich auch nicht. Mir geht es vor allem darum, dass ich keine Lust habe, mich alle Nase lang zu rechtfertigen, Angst davor zu haben, dass mir der Hund aus irgendwelchen Gründen plötzlich wieder weggenommen wird, oder dass ich ihn aufgrund einer misslichen Lage nicht mehr behalten könnte und ich dazu verpflichtet bin, ihn wieder ins Tierheim zu geben, obwohl ich selbst einen geeigneten Besitzer gefunden habe.

Bekommt man laut Vertrag keine Eigentumrechte am Hund, ist man logischerweise nur eine Pflegestelle und zahlt dafür dann meist noch 100-200 Euro Pauschalpreise. Ich sehe es gar nicht ein, dass ich dieses Geld zahle, nur um einen Hund pflegen zu "dürfen", der mir dann doch nicht gehört. Bei Abholung zahle ich einen Kaufpreis und dann gehört der Hund mir und Ende. Die Eigentumrechte lasse ich mir nicht vorenthalten.
 
Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten. Sehr aufschlussreich.

Das mit den "Angsthunden" lassen wir dann also bleiben. Ich dachte halt, gerade solche Hunde würden in einer Familie (mit entsprechender Eingewöhnungszeit) eher noch schneller und besser "genesen". Aber um sowas von vornherein richtig einschätzen zu können, dafür fehlt uns eben doch die Erfahrung. Die Kinder sind im Übrigen 6 und 10, aber gerade der Kurze ist schon ein Wildling, der mit seiner "Hurra - Peng - da bin ich! - Art" hier hin und wieder ordentlich Dampf unters Dach bringt.

Dass das mit dem Eigentumsvorbehalt hier doch so gesehen wird, ist natürlich interessant für uns. Also muss man auch dort vorsichtig sein. Ich denke zwar ebenfalls, das das Beispiel mit der Kastrationsvorgabe eher die Ausnahme wäre und Sachen wie Abnahme des Hundes wirklich nur unter bestimmten, gravierenden Voraussetzungen passieren, aber ich sehe es im Grunde genau so - Mit Abschluss des Schutzvertrags und Entrichtung der Schutzgebühr will ich derjenige sein, der über den Hund entscheidet. Das Risiko, irgendwann mal Briefe mit angekündigten Kontrollen oder irgendwelchen Nachweisforderungen möchte ich dann eigentlich auch nicht mehr haben. Nicht dass ich was befürchten würde, es ist einfach ein doofes Gefühl finde ich.

Hmmm. Na wir werden den Dingen einfach mal wieter ihren Lauf lassen. Mal sehen, was sich so entwickelt.

Vielen lieben Dank nochmal!
Christoph
 
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Huhu,
ich habe ja auch vor kurzem meinen Sam aus dem Tierheim übernommen, ehrlich gesagt, habe ich mir das mit den Eigentumsrechten vorher nie durchgelesen.
In meinem Vertrag steht Wortgemäß:

Der/die Übernehmer/in wird mit Aushändigung des Tieres und aller dazu gehörigen Papiere, Eigentümer/in mit allen Rechten und Pflichten.

Beim Mops steht das gleiche, von daher ist es wohl nicht überall üblich, dass das TH Besitzer bleibt.
Achso, ne Kastrationsvorgabe habe ich bei beiden, aber der mops ist bis heute nicht kastriert. Da hat kein Hahn nach gekräht.
 
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Besitzer ja eh nicht, Besitzer wäre man ja auch mit "Eigentumsvorbehalt". Aber der Sinn ist natürlich klar - Mit bzw. von Deinen beiden bist Du Eigentümer. So gehört sich das auch wie wir finden. Ich denke dann werden wir also auch um diese Verträge bzw. die dazugehörigen Tierheime einen Bogen machen.

Was man doch alles schon für Ausschlusskriterien hat, lange bevor man wirklich konkret sucht. Wobei - andersrum machen und die Ausschlusskriterien erst am bereits übernommenen Hund feststellen wäre ja irgendwie auch relativ sinnfrei :verlegen1: :nachdenklich1:
 
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Irgendwie habe ich mich mit den THverträgen nicht so lang und ausdauernd beschäftigt, wie mit den Verträgen von Züchtern...:verlegen1: Na beim nächsten HUnd werde ich es ändern
 



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