Anleinpflicht hin oder her... Das ist nicht das Thema !!!
Eine ca. 15 -20 cm lange Klinge des Messers - somit war der Tiermörder ein WAFFENTRÄGER und ich glaube kaum, dass so ein kranker Typ diese "Waffe" führen darf/durfte...
Aber jetzt kriegt das nette Kerlchen wieder eine schlechte Kindheit bescheinigt, und ein bißchen psychisch angeschlagen ist er ja auch...
Ich stell mir nur vor wenn so ein durchgeknaller Typ sich von einer Gruppe Kinder genervt fühlt... Nee, ich stell's mir lieber nicht vor...
Und wenn sich aus irgendeinem Grund mal ein großer kräftiger Mann vor ihm aufbaut - dann klemmt er den ... ein, duckt sich... ach egal...
Einfach widerlich solche beknackten Typen - ich habe dafür keinerlei Mitleid und noch weniger Verständnis !!!
Der alten Dame deren Hund nun leider verendet ist, wünsche ich eine gute Rechtschutzversicherung, hoffentlich läßt sie sich in ihrer Trauer nicht dazu hinreißen alles im Sande verlaufen zu lassen...
Solche miesen Kreaturen genannt Mensch gehören eigentlich öffentlich an den Pranger gestellt - eine Verurteilung ist noch viel zu harmlos...
Hoffentlich kann Justizia ihn drankriegen wegen unerlaubten Waffenbesitzes und dem Führen einer gefährlichen Waffe...
Ich werde da aber mal dranbleiben - schließlich bin ich mit meinem Dicken da oben auch schon ein paarmal langgeschlendert...