Mann (20) sticht auf Hund ein und will ihn lebendig begraben: Fall nimmt dramatische Wendung

Wenn ich so etwas lese, da spüre ich, wie mir der Blutdruck steigt und könnte heulen zugleich.:mad:
Die Strafen für die Tierquäler fallen einfach immer zu milde aus, denn ein Tier ist ja "nur eine Sache.":(
Das Tierschutzgesetz müsste dringend geändert werden und wie jetzt in diesem Fall mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Ebenso müsste dafür gesorgt werden, dass solche Menschen,(in meinen Augen sind das keine Menschen mehr)die wehrlosen Tiere quälen, oder Schmerzen zufügen, keine Tiere, auch wenn diese noch so klein sind mehr halten dürfen. Das müsste dann eben von Zeit zu Zeit kontrolliert werden.:rolleyes:
Der arme Hund wurde doch bestimmt im Vorfeld auch schon gequält, wenn der Hund den Mann gebissen hatte. :eek: Wenn das überhaupt der Wahrheit entspricht. Ich darf überhaupt nicht darüber nachdenken, wie viel Schmerzen der arme Hund ertragen musste, bevor er von dem Polizisten erlöst wurde. :(
Normalerweise müsste man hingehen und es mit dem Tierquäler genauso machen, wie er es mit seinem Hund gemacht hatte. Nur sollte man ihn von den Schmerzen erlösen, sondern auch einfach wie ein Stück Dreck in ein Loch werfen. Bei mir müsste er sich das Loch dann auch noch selbst schaufeln.:mad:
Sollte ich das jetzt zu brutal geschrieben habe, dann möchte ich mich dafür entschuldigen. ;)
 
Wenn ich so etwas lese, da spüre ich, wie mir der Blutdruck steigt und könnte heulen zugleich.:mad:
Die Strafen für die Tierquäler fallen einfach immer zu milde aus, denn ein Tier ist ja "nur eine Sache.":(
Das Tierschutzgesetz müsste dringend geändert werden und wie jetzt in diesem Fall mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Ebenso müsste dafür gesorgt werden, dass solche Menschen,(in meinen Augen sind das keine Menschen mehr)die wehrlosen Tiere quälen, oder Schmerzen zufügen, keine Tiere, auch wenn diese noch so klein sind mehr halten dürfen. Das müsste dann eben von Zeit zu Zeit kontrolliert werden.:rolleyes:
Der arme Hund wurde doch bestimmt im Vorfeld auch schon gequält, wenn der Hund den Mann gebissen hatte. :eek: Wenn das überhaupt der Wahrheit entspricht. Ich darf überhaupt nicht darüber nachdenken, wie viel Schmerzen der arme Hund ertragen musste, bevor er von dem Polizisten erlöst wurde. :(
Normalerweise müsste man hingehen und es mit dem Tierquäler genauso machen, wie er es mit seinem Hund gemacht hatte. Nur sollte man ihn von den Schmerzen erlösen, sondern auch einfach wie ein Stück Dreck in ein Loch werfen. Bei mir müsste er sich das Loch dann auch noch selbst schaufeln.:mad:
Sollte ich das jetzt zu brutal geschrieben habe, dann möchte ich mich dafür entschuldigen. ;)

Ich finde nicht das es zu Brutal geschrieben ist, ich würde ja in einem solchen Fall noch weiter gehen, das Mittelalter mit seinen Foltermethoden wäre da gerade Richtig.

Vor Jahren hat mich mal einer Angezeigt weil ich seinen Sohn mit 15 geschlagen habe, die Strafe war nicht der Rede wert aber ich fand sie trotz allem nicht Gerechtfertigt und bin in Berufung gegangen und da meinte der Richter dann doch das ich im Recht gewesen wäre, denn der Drecksack hatte einen Straßenhund mit einen Stock geschlagen ob wohl der ihm gar nichts gemacht hatte, seiner Aussage nach und ich bin dazu gekommen und da gab es dann auch nicht nur eine Schelle, die Backen waren schon Rot.

Aber hier hat die Polizei und auch die Gerichte, sehr großen Spielraum und ich muss wohl da an einen Richter gekommen sein, der selbst Hundeliebhaber war und so blieb es dann nur bei einer mündlichen Verwarnung.

Ca. 3 Monate später der gleiche Bub, überfährt ganz Bewusst mit dem Moped nach Aussage des Nachbarn, einen Welpen der auf der Straße gelaufen ist, der Besitzer war da nicht so Human wie ich der hat den sich so richtig Vorgenommen, als hätte er einen Erwachsen vor sich, nur das war gar nichts im Verhältnis zu dem was ich mit dem gemacht hätte, wäre es einer von meinen Welpen gewesen.

Da hätte ich nämlich mit zu Geguckt wie die Eltern des Welpe den in Stücke gerissen hätten, für den Mann habe ich gleich nach dem ich Erfahren hatte was passiert ist und der in Haft war, gleich die Kaution gestellt, der wurde damals zu einer hohen Geldstrafe verurteilt und die wurde dann gleich von der Kaution in Abzug gebracht, der Man bzw. die Familie hat fast 8 Monate gebraucht um mir mein Geld wieder zu geben.

Normal gebe ich einen Thai kein Geld, weil die das immer Vergessen zurück zu Zahlen aber in dem Fall habe ich das als meine Pflicht angesehen dem Mann zu Helfen.

Die Familie ist dann später von hier weg gezogen denn Freunde hatten die hier in unsere Straße nämlich nicht, aber in den Fall um den es im Thema geht, da wären dem 20 Jährigen hier bei mir, 5 Jahre im Knast sicher, immer Vorausgesetzt das Er den passenden Richter im Prozess hätte, ich kenne selber zwei Richter und einen Staatsanwalt die sind selber Züchter und würde der jetzt an so einen kommen, da wären dem 10 Jahre 100% sicher außer der Geldstrafe, für die müsste der dann auch gute 2 - 3 Jahre arbeiten bis die Bezahlt ist.

Und das ob wohl die Thais es nicht so mit Hund / Katzen haben das ist aber eine andere Sache und hat was mit dem Königshaus zutun, das sich die Einstellung zu Tieren in den letzten 15 Jahren Massiv geändert hat.
 
Wie ist den das wenn jemand ein Tierhaltungsverbot hat, das weis man doch nicht, oder steht das irgendwo?

Ich frage mich das öfter wenn ich sowas lese, da ist man doch machtlos wenn man ein Tier verkauft.

In USA müssen bestimmte Verbrecher namentlich öffentlich genannt werden, aber mit unserem super Datenschutz wird das ja gar nicht gehen :(

Man darf gar nicht drüber nachdenken, die Welt wird immer schlechter :(
 
Wie ist den das wenn jemand ein Tierhaltungsverbot hat, das weis man doch nicht, oder steht das irgendwo?

Ein Tierhaltungsverbot als Nebenfolge einer Strafe wird im Bundeszentralregister eingetragen, steht also im "Führungszeugnis". Das muss aber erstmal angefordert werden. Wenn jemand mit Tierhaltungsverbot unauffällig lebt, fällt das im Leben nicht auf.
 
Ein Tierhaltungsverbot als Nebenfolge einer Strafe wird im Bundeszentralregister eingetragen, steht also im "Führungszeugnis". Das muss aber erstmal angefordert werden. Wenn jemand mit Tierhaltungsverbot unauffällig lebt, fällt das im Leben nicht auf.

Soweit kommt es noch das man zum Tierkauf sein Führungszeugnis mitbringen muß....wobei ....je mehr ich darüber nach denke...für eine Wohnung braucht man es ja auch
 
Üble Sache.
Aber kranke Menschen gibt es, das ist leider nicht neu.

Ich freue mich dass es Zeugen gab die das beobachtet und gemeldet haben (für die wird der Vorfall sicher auch schlaflose Nächte bereiten)
Dass die Polizei eingreifen und handeln konnte - und auch den Hund "schnell" vom Leiden erlösen konnte.

Ich kenne mich da nicht aus, aber ich meine auf Hunde einen "Todenschuss" abzugeben dürfen auch nur Jäger.
Da sheißt eventuell hat der Polizist auch Vorschriften Umgangen, eventuelle seine berufliche Kariere riskiert um den Hund noch mehr Leid zu ersparen.-Hut ab.
 
Üble Sache.
Aber kranke Menschen gibt es, das ist leider nicht neu.

Ich freue mich dass es Zeugen gab die das beobachtet und gemeldet haben (für die wird der Vorfall sicher auch schlaflose Nächte bereiten)
Dass die Polizei eingreifen und handeln konnte - und auch den Hund "schnell" vom Leiden erlösen konnte.

Ich kenne mich da nicht aus, aber ich meine auf Hunde einen "Todenschuss" abzugeben dürfen auch nur Jäger.
Da sheißt eventuell hat der Polizist auch Vorschriften Umgangen, eventuelle seine berufliche Kariere riskiert um den Hund noch mehr Leid zu ersparen.-Hut ab.

nein der Beamte hat seine Kariere nicht Riskiert, das war eine Not-Tötung, das darf vom Gesetz her jeder, z. B. Du bist Waffenträger hast einen Waffenschein der Aussagt das Du auch eine Waffe mit dir Führen darfst, jetzt kommt so eine Situation du Erkennst ganz klar dem Hund / Tier ist nicht mehr zu Helfen, dann darfst Du den Hund / Tier von seinen leiden Erlösen, was im Volksmund ja auch als Gnadenschuss bezeichnet wird und da passiert dir gar nichts.

Im Jägerlatein nennt man das auch einen Fangschuss!
 



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