Konflikt mit Nachbarshunden - Dringend eine Frage

Natürlich nicht.
Da ist nicht mal im Ansatz der Hauch eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens erkennbar.
Die Boxer des TE haben auch nicht gebissen, also ist auch kein Raum für eine Gefahrhundeeinstufung durch das Ordnungsamt gegeben.
Allenfalls kriegt der TE ein Schreiben der Gemeinde, wonach er besser aufpassen soll und sowas.
Das wars dann.

Bring doch mit Deinem Unfug über Staatsanwaltschaft/Anhörung den TE nicht in emotionale Bedrängnis.

:zustimmung2:

Danke Dieter für deinen qualifizierten Beitrag.


Ich hatte es allerdings auch, dass ein Wesenstest angeordnet wurde für meinen Hund, als er gebissen wurde (schon mehrfach hier erzählt). War allerdings nicht in RLP.
 
Was hier Unfug ist, entscheidet nicht DU.
Ich bringe niemanden aus der Fassung.
Es ist besser, man kennt mögliche Konsequenzen.


Und wer regt sich über ein Schreiben , seitens der Staatsanwaltschaft auf?
FA ist m.E. schlimmer.
Und jetzt, gut is.

Tja und wer den Kopf in den Sand steckt,
braucht sich nicht zu wundern,
wenn er in den ...........getreten wird.

Der TE macht mir nicht den Eindruck, er wolle sich verstecken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte es allerdings auch, dass ein Wesenstest angeordnet wurde für meinen Hund, als er gebissen wurde (schon mehrfach hier erzählt). War allerdings nicht in RLP.

Ja, bei einem Beissvorfall kann so ein Test angeordnet werden, keine Frage. In RLP gelten Hunde u.a. als gefährlich, die sich als bissig erwiesen haben.
Haben sich die Boxer des TE - wie hier - nicht als bissig erwiesen, gelten sie nicht als gefährlich, zumal "bissig" was anderes ist als ein Zahnabdruck.

Was hier Unfug ist, entscheidet nicht DU.

Wenn ich Deinen Beitrag als Unfug ansehe, schreibe ich das. Das mag Dir gefallen oder nicht. Fertig.

Ich bringe niemanden aus der Fassung.
Es ist besser, man kennt mögliche Konsequenzen.

Mögliche Konsequenzen ja, was aber noch lange nicht heisst, dass es gerechtfertigt ist, irgendeine staatsanwaltliche Ermittlung hineinzudeuten. Zumal diese nicht mal im Ansatz erkennbar ist.
Der TE hat ausgeführt, dass er nervös und unsicher wegen möglicher Konsequenzen ist. Da schreibt man so einen UNFUG nicht noch.



Und wer regt sich über ein Schreiben , seitens der Staatsanwaltschaft auf?
FA ist m.E. schlimmer.
Und jetzt, gut is.

Ein normal gesetzestreuer Bürger wird nervös wenn er Post von der Staatsanwaltschaft bekommt. Das kann natürlich bei Dir anders sein.

Und wann gut ist kannst Du getrost mir überlassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, bei einem Beissvorfall kann so ein Test angeordnet werden, keine Frage. In RLP gelten Hunde u.a. als gefährlich, die sich als bissig erwiesen haben.
Haben sich die Boxer des TE - wie hier - nicht als bissig erwiesen, gelten sie nicht als gefährlich, zumal "bissig" was anderes ist als ein Zahnabdruck.

Nicht mein Hund hat gebissen. Er wurde gebissen.
 
Ja, bei einem Beissvorfall kann so ein Test angeordnet werden, keine Frage. In RLP gelten Hunde u.a. als gefährlich, die sich als bissig erwiesen haben.
Haben sich die Boxer des TE - wie hier - nicht als bissig erwiesen, gelten sie nicht als gefährlich, zumal "bissig" was anderes ist als ein Zahnabdruck.



Ein normal gesetzestreuer Bürger wird nervös wenn er Post von der Staatsanwaltschaft bekommt. Das kann natürlich bei Dir anders sein.

Und wann gut ist kannst Du getrost mir überlassen.

Ein normal gesetzestreue Bürger, kennt sich ein bißchen mit Gesetzen aus.
Das kann bei dir anders sein.
Und gut is.

- - - Aktualisiert - - -

Er wurde gebissen? Und musste zum Wesenstest?

Das ist - hmmh - ungewöhnlich. Wie hat die Behörde das begründet?
TS TS TS.
Ja wie wohl ?
 
Ja, ist es.
Ich kenn mich ein bischen besser mit Gesetzen aus.
Ist mein Beruf, verstehst Du.

Eigentor :zustimmung2:

____________________________

Ich hoffe für den TE, dass sich alles zum Guten für alle Beteiligten klärt.
 
Ich würde auch vorschlagen, dass man den TE jetzt nicht in Angst und Schrecken versetzt. Der hat ohnehin schon genug Panik.

Vier erwachsene Boxer!!! Wenn die gefährlich wären, wäre von dem anderen Hund kein Fitzelchen mehr übrig geblieben. Es ist so, wie Tina geschrieben hat - da war Rudelverhalten im Spiel - und das ist halt blöd gelaufen.

Und derjenige, der die Angelegenheit evtl. überprüfen wird, wird sowas berücksichtigen. Schließlich ist der andere Hund ja nicht gebissen worden.

Falls es überhaupt zu einer Anzeige kommen wird.
 



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