Der TA hätte die Pflicht dies zu melden nach nem gewissen § .
Muss ein TA solch einen Fall melden ? Wsas könnte nun auf mich zukommen.
Ruhig Blut, garnix los. Der TA hat für Deinen Fall keine Meldepflicht und - nach der Lebenserfahrung - auch überhaupt kein Interesse an einer Meldung schlechthin. Wozu auch?
Es gibt ein Tiergesundheitsgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/BJNR132400013.html
Dort müssen nach § 4 Abs. 3 bestimmte
Tierseuchen vom behandelnden TA dem Vet.-Amt
angezeigt werden.
Das fällt hier schon deshalb flach, weil keine Tierseuche vorliegt, sie liegt auch dann nicht vor, wenn irgendein Oberverdachtschöpfer meinen sollte, es könnte doch sein, dass.....
Es liegt hier keine Tierseuche vor.
Dann gibt es noch
Meldepflichten der TÄ (§ 1 Abs. 2), die sich nach der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten richten.
http://www.gesetze-im-internet.de/tkrmeldpflv_1983/BJNR010950983.html
Eine meldepflichtige Tierkrankheit - siehe unten die Anlage zu § 1 der VO - liegt hier ebenfalls
nicht vor.
Natürlich kann ein TA - wie jeder Bürger - alle möglichen Dinge melden oder anzeigen, wobei er seine berufsbedingten Schweigepflichten beachten muss. Die Verletzung dieser Schweigepflicht ist strafbewehrt (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB). "Geheimnis" wird eng gesehen, im Grunde darf meine TÄ nichtmal erzählen, dass ich gestern eine Wurmkur geholt habe.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
Der Mann hat Dir Unsinn erzählt. Es gibt keine Meldepflicht solcher Vorfälle wie bei Dir geschehen. Die gäbe es nicht mal dann, wenn Deine Boxer den Hund der Nachbarin ernstlich gebissen hätten.
TÄ haben eine Anzeige- und Meldepflicht bei Tierseuchen, sonst nichts.