Hundezucht / Gewerbe / Hobby / VDH / Was stimmt denn nun?

Erster Hund
Räuber / Mix (+07)
Zweiter Hund
Ronja / Mix (*07)
Hallo,

in einem anderen Forum (wo es um Sozialleistungen geht im eigentlichen Sinne) kommt gerade die Frage auf, wann man gewerblicher Züchter ist, wann man es dem Finanzamt als Gewerbe melden muß und ob man das beim VDH überhaupt darf.

Ich möchte hier mal diejenigen fragen, die selbst züchten.

Es hieß u.a. unter dem VDH darf man nicht gewerblich züchten.

So, nun ist MEIN Rechtsverständnis aber folgendes:

Wenn ich Hunde züchte und die Welpen verkaufe, erziele ich dadurch Einnahmen. Einnahmen sind zu versteuern. Und zwar ab dem ersten Euro. Hab ja selbst ein Kleingewerbe und kenne mich da ja ein wenig aus.

Nun heißt es, man müsse eine Zucht erst steuerlich anmelden, wenn man mehr als 3 zuchtfähige Hündinnen hat und mind. 2 Würfe im Jahr.

Als Hobbyzüchter mit 1 Wurf in zwei Jahren ist das nicht meldepflichtig und Gewinne dürfen steuerfrei "eingefahren" werden.

Und wie sieht das beim VDH aus? Der kann mich doch nicht zur Steuerhinterziehung zwingen, indem er mir die Gewerbeanmeldung untersagt...!?

Mich verwirrt das grade etwas. Es ging in diesem Fall auch darum, daß diese "Tätigkeit" dann ja auch dem Jobcenter nicht gemeldet werden müsse. Die würden dann ja nur die Einnahmen (Verkaufserlös der Welpen) anrechnen, ohne die Ausgaben zu berücksichtigen, weil man ja kein Gewerbe angemeldet hat.

Kann doch nicht sein, daß ich sowas LEGAL am Staat vorbei machen kann, um meine Urlaubskasse aufzubessern.

Derjenige welche hier züchtet Pudel unter dem Deckmantel des VDH.

Wenn ich darf, setze ich gerne den Link hier rein (das Forum hat rein gar nix mit Hunden zu tun) oder sende ihn per PN, wenn es die Beantwortung meiner Fragen erleichtert.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
also ich kenne mich nicht wirklich aus, aber ich habe letzens einen Vortrag über gewerbe und so gesehen.

Da wurde dann der Vergleich aufgestellt, wenn man hin und wieder einmal ein gebrauchtes auto verkauft, muss man das nicht melden und kein Gewerbe anmelden, wenn man allerdings in der Woche 10 Autos weiterverkauft ist das eine Gewerbliche tätigkeit.

Vl. trifft das so ähnlich bei der Zucht auch zu. Wie du eben geschrieben hast ab 3 hündinnen oder so und davor ist es hobby mäßig oder so? Also ich kenne auch einige Leute die schon gezüchtet haben und keiner hatte es gewerblich gemacht..

aber wie gesagt kenn mich da auch nicht wirklich aus ;)
 
Hallo,

der Link ist sehr interessant, danke.

In der Satzung des VDH steht unter §3, 2.1 folgendes:

Dem steht eine etwaige tierschutzrechtliche Verpflichtung zur Beantragung einer Genehmigung oder eine behördliche Einstufung der Zucht als gewerblich grundsätzlich nicht entgegen.

Das heißt doch, daß ich ein Gewerbe anmelden kann/darf, unabhängig davon, ob ich nun Mitglied im VDH bin oder nicht.

Ob ich Mitglied im VDH werden darf, steht in den Absätzen 2.2 und 2.3, das ist aber nicht abhängig davon, ob ich gewerbsmäßig züchte.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Hallo,

diejenige, um die es in dem geschilderten Fall geht, hat 1 Wurf pro Jahr (manchmal 1 Wurf in 2 Jahren).

Nicht MAL nen Uups-Wurf, der zum Selbstkostenpreis weggeht (Schutzgebühr...), oder gar verschenkt wird.

Sie ist Mitglied im VDH mit Zuchtzulassung und allem drum und dran.

Und wenn für sie pro Welpe "nur" 100,--Euro übrig bleiben, das bei +/- 6 Welpen im Jahr, dann hat sie ein Jahreseinkommen von 600,--Euro, welches zu versteuern ist (nach meinem Rechtsempfinden).

Eine Bekannte von mir züchtet Cocker, auch im Verband. Sie hatte in den letzten 3 Jahren 2 Würfe. Alle registriert und vom Zuchtwart begutachtet und so weiter. Sie betreibt ein Gewerbe, ist alles legal angemeldet. Müßte sie ja dann auch nicht...und könnte sich alles in die eigene Tasche stecken.

Im Link von Labbibube steht ja auch, daß es auf das Auftreten desjenigen ankommt. Wenn man also einen Zwingernamen hat und mit einer Homepage im Internet wirbt, ist die Tatsache bereits gegeben, daß man als Unternehmer auftritt. Das trifft in dem Fall aus dem anderen Forum ebenfalls zu.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Also sagst du quasi, dass jeder VDH Züchter Gewerbe anmelden soll nach deinem Rechtsempfinden, sehe ich das richtig ?

Daraufhin meine ich, dass dann auch jeder Hinz und Kunz mit nem sogenannten Ups Wurf ein Gewerbe anzumelden hat.

Falls ich dich falsch verstanden habe, tuts mir leid.
 
Hallo,

nein, Du verstehst mich nicht falsch...willst mir aber gerade etwas in den Mund legen, was ich so nicht gesagt habe.

Es geht mir hier explizit um die Frage (bzw. Feststellung), der VDH würde gewerbsmäßige Zucht nicht zulassen.

Und es geht mir um die Frage, wann eine Zucht denn gewerbsmäßig ist? Egal, ob jetzt VDH oder nicht.

Das Finanzamt wird es doch sicherlich interessieren, wenn Familie Kunz einmal im Jahr (also jedes Jahr auf's Neue) "Uuups" sagt und die Welpen verkauft (also gegen Entgelt veräußert).

Ein (in Worten "EIN") Uups-Wurf im Leben, der gegen Impf-Kosten abgegeben wird, begründet keine gewerbliche Tätigkeit. Das ist völlig klar...auch dem Finanzamt.

Aber ich erlange eine Zuchtzulassung, bin im VDH, beantrage Zwingernamen, erstelle eine Homepage mit Wurfplanung und allem drum und dran und plane regelmäßig Nachwuchs, welcher mit Gewinnerzielungsabsicht veräußert wird (mit Kaufvertrag).

Das ist ein Unterschied...oder?

Mich interessieren reale Erfahrungen. Wer züchtet hier und wie ist das abgesichert? Wann muß ich es als Gewerbe anmelden? Und welche Rolle spielt nun der VDH dabei?

Ich will hier nicht provozieren oder Uups-Wurf gegen VDH ausspielen oder sowas. Mich interessiert das reale Vorgehen, wenn ich ZÜCHTE. Also regelmäßig mit allen Konsequenzen Welpen "produziere".

Kann ich Ärger bekommen, wenn ich alle 2 Jahre Welpen habe, eine offizielle Homepage mit Zwingernamen und Wurfplanung habe und die Hunde mit Gewinnerzielungsabsicht veräußere, ohne dies als gewerbliche Tätigkeit anzumelden, bzw. ohne die Gewinne dem Finanzamt zu melden...?

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Hallo,

Torsten, diverse User in dem von mir nicht näher genannten Forum. Wenn Du erlaubst, setze ich gerne den Link hier rein, damit alle wissen, worum es geht.

Mir wird dort jetzt vorgeworfen, ich würde mich widersprechen...:nachdenklich1:...ich weiß nicht wo...?

Aussage: Das gewerbliche Züchten ist im VDH verboten

Ein anderer User stimmte dem zu und führte zum Untermauern den von mir zitierten Absatz der VDH-Satzung §3 an. Wer widerspricht sich denn da jetzt...? Häää...?

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 



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