- Erster Hund
- Räuber / Mix (+07)
- Zweiter Hund
- Ronja / Mix (*07)
Hallo,
in einem anderen Forum (wo es um Sozialleistungen geht im eigentlichen Sinne) kommt gerade die Frage auf, wann man gewerblicher Züchter ist, wann man es dem Finanzamt als Gewerbe melden muß und ob man das beim VDH überhaupt darf.
Ich möchte hier mal diejenigen fragen, die selbst züchten.
Es hieß u.a. unter dem VDH darf man nicht gewerblich züchten.
So, nun ist MEIN Rechtsverständnis aber folgendes:
Wenn ich Hunde züchte und die Welpen verkaufe, erziele ich dadurch Einnahmen. Einnahmen sind zu versteuern. Und zwar ab dem ersten Euro. Hab ja selbst ein Kleingewerbe und kenne mich da ja ein wenig aus.
Nun heißt es, man müsse eine Zucht erst steuerlich anmelden, wenn man mehr als 3 zuchtfähige Hündinnen hat und mind. 2 Würfe im Jahr.
Als Hobbyzüchter mit 1 Wurf in zwei Jahren ist das nicht meldepflichtig und Gewinne dürfen steuerfrei "eingefahren" werden.
Und wie sieht das beim VDH aus? Der kann mich doch nicht zur Steuerhinterziehung zwingen, indem er mir die Gewerbeanmeldung untersagt...!?
Mich verwirrt das grade etwas. Es ging in diesem Fall auch darum, daß diese "Tätigkeit" dann ja auch dem Jobcenter nicht gemeldet werden müsse. Die würden dann ja nur die Einnahmen (Verkaufserlös der Welpen) anrechnen, ohne die Ausgaben zu berücksichtigen, weil man ja kein Gewerbe angemeldet hat.
Kann doch nicht sein, daß ich sowas LEGAL am Staat vorbei machen kann, um meine Urlaubskasse aufzubessern.
Derjenige welche hier züchtet Pudel unter dem Deckmantel des VDH.
Wenn ich darf, setze ich gerne den Link hier rein (das Forum hat rein gar nix mit Hunden zu tun) oder sende ihn per PN, wenn es die Beantwortung meiner Fragen erleichtert.
Liebe Grüße
BETTY und Ronja
in einem anderen Forum (wo es um Sozialleistungen geht im eigentlichen Sinne) kommt gerade die Frage auf, wann man gewerblicher Züchter ist, wann man es dem Finanzamt als Gewerbe melden muß und ob man das beim VDH überhaupt darf.
Ich möchte hier mal diejenigen fragen, die selbst züchten.
Es hieß u.a. unter dem VDH darf man nicht gewerblich züchten.
So, nun ist MEIN Rechtsverständnis aber folgendes:
Wenn ich Hunde züchte und die Welpen verkaufe, erziele ich dadurch Einnahmen. Einnahmen sind zu versteuern. Und zwar ab dem ersten Euro. Hab ja selbst ein Kleingewerbe und kenne mich da ja ein wenig aus.
Nun heißt es, man müsse eine Zucht erst steuerlich anmelden, wenn man mehr als 3 zuchtfähige Hündinnen hat und mind. 2 Würfe im Jahr.
Als Hobbyzüchter mit 1 Wurf in zwei Jahren ist das nicht meldepflichtig und Gewinne dürfen steuerfrei "eingefahren" werden.
Und wie sieht das beim VDH aus? Der kann mich doch nicht zur Steuerhinterziehung zwingen, indem er mir die Gewerbeanmeldung untersagt...!?
Mich verwirrt das grade etwas. Es ging in diesem Fall auch darum, daß diese "Tätigkeit" dann ja auch dem Jobcenter nicht gemeldet werden müsse. Die würden dann ja nur die Einnahmen (Verkaufserlös der Welpen) anrechnen, ohne die Ausgaben zu berücksichtigen, weil man ja kein Gewerbe angemeldet hat.
Kann doch nicht sein, daß ich sowas LEGAL am Staat vorbei machen kann, um meine Urlaubskasse aufzubessern.
Derjenige welche hier züchtet Pudel unter dem Deckmantel des VDH.
Wenn ich darf, setze ich gerne den Link hier rein (das Forum hat rein gar nix mit Hunden zu tun) oder sende ihn per PN, wenn es die Beantwortung meiner Fragen erleichtert.
Liebe Grüße
BETTY und Ronja