Hundesteuer? Wie soll meine Freundin vorgehen?

Es ist mir jetzt einfach zu müßig weiter über so Kleinigkeiten zu diskutieren :blabla:

Sie wird sehr wahrscheinlich eine Strafe zahlen müssen für den Zeitraum der nicht Anmeldung....wie hoch diese sein wird weiss ich nicht ist mir auch egal!

Jeder soll es halt so machen wie er möchte meldet eure Hunde an oder nicht aber heult nicht rum wenn es ärger gibt. Damit meine ich jetzt niemanden persönlich sondern generell jeden. :frech3:


PS: Ich weiss nicht warum immer eine Diskussion entsteht wenn ich meine Meinung wiedergebe :nachdenklich1:
 
Wahrscheinlich jeder....aber jeder weiss auch das man eine Strafe bekommt wenn man erwischt wird...und drwischt wurde wohl fast jeder schon mal.

Sicher.
Und dann wurde es mehr oder weniger teuer.
Und jede(r) sieht zu, dass die Strafe, die Nachzahlung oder sonstige Konsequenz so niedrig/gering wie möglich ist.
Dazu geht man z.B. zum Anwalt oder kennt jemanden, der einem Tipps geben kann oder fragt halt in einem Forum.

Im übrigen wird die Gemeinde kein großes Interesse daran haben, allerlei "Fässer" aufzumachen.
Die Gute bekommt nämlich Leistungen nach SGB II, auch ALG II oder allgemein Hartz IV genannt.
Da diese Leistungen das Existenzminimum darstellen, darf darin nicht vollstreckt und gepfändet werden.
Wie soll die Behörde die ausstehende Steuer oder ggf. das Bußgeld denn dann bekommen?
Es sei denn, sie ist - was wir nicht wissen - nur kurzzeitig im SGB II-Bezug.
 
Ganz so einfach ist das auch nicht.
Die Gemeinde kann einen vollstreckbaren Titel erwirken.
Das heißt Schuldner wird u.U. lebenslang vom Gerichtsvollzieher belangt.
Zinsen laufen weiter, der Betrag wird immer höher.
Kommt der Schuldner dann mal zu Geld, wird zunächst der Titel bedient.
Abgesehen davon, gibt es einen negativen Eintrag , also schlechte Bonität, heißt kein Konto , kein Ratenkauf, evtl. kein Handy, keine Finanzierung usw. und das Alles wg. ein paar € ?
Evtl. kommt es irgendwann zur Lohnpfändung.
Faszit die Gemeinde kommt immer zu Ihrem Geld, ist nur eine Frage der Zeit.
 
Ganz so einfach ist das auch nicht.
Die Gemeinde kann einen vollstreckbaren Titel erwirken.
Das heißt Schuldner wird u.U. lebenslang vom Gerichtsvollzieher belangt.
Zinsen laufen weiter, der Betrag wird immer höher.
Kommt der Schuldner dann mal zu Geld, wird zunächst der Titel bedient.
Abgesehen davon, gibt es einen negativen Eintrag , also schlechte Bonität, heißt kein Konto , kein Ratenkauf, evtl. kein Handy, keine Finanzierung usw. und das Alles wg. ein paar € ?

Nein.
Bei Steuern handelt es sich um öffentlich-rechtliche Geldforderungen, die die Gemeinden selbst mit eigenen Kräften vollstrecken dürfen.
Daher gibt es auch keine Schufa-Einträge, es gibt nichts, nur eine Akte bei der Gemeindekasse.
Ist der Betrag nicht beizutreiben, landet die Forderung in einer sogenannten Niederschlagungsliste, die einmal im Jahr "überprüft" wird, d.h. es wird nochmal versucht, den Betrag zu bekommen. Klappt das mehrere Jahre nicht und besteht auch keine Aussicht, das Geld (etwa wegen dauernden ALG II-Bezug) zu bekommen, wird die Forderung - vor allem wenn sie gering ist - endgültig erlassen.
 
Gemeinden Finanzamt und Krankenkassen vollstrecken selber.
Ein Schufa Eintrag erfolgt, entgegen meinen ursprünglichen Ausführungen nicht.
Ob eine Schuld, uneinbringbar oder geringfügig ist, liegt im Ermessensspielraum des Sachbearbeiter und somit auch die Entscheidung über eine Einstellung.

Was passieren kann, eine Beschlagnahme der Hunde.
Dies halte ich persönlich für unwahrscheinlich.
Auch mit einem Verbot der Hundehaltung ist u.U. zu rechnen.
Kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.

Davon abgesehen, wer möchte gerne dem Vollstreckungsbeamten Türen und Tore öffnen.
Evtl. eine Pfändung riskieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein.
Bei Steuern handelt es sich um öffentlich-rechtliche Geldforderungen, die die Gemeinden selbst mit eigenen Kräften vollstrecken dürfen.
Daher gibt es auch keine Schufa-Einträge, es gibt nichts, nur eine Akte bei der Gemeindekasse.
Ist der Betrag nicht beizutreiben, landet die Forderung in einer sogenannten Niederschlagungsliste, die einmal im Jahr "überprüft" wird, d.h. es wird nochmal versucht, den Betrag zu bekommen. Klappt das mehrere Jahre nicht und besteht auch keine Aussicht, das Geld (etwa wegen dauernden ALG II-Bezug) zu bekommen, wird die Forderung - vor allem wenn sie gering ist - endgültig erlassen.


Das stimmt so nicht (in Bayern, genauer bei uns in der Gemeinde).
Natürlich werden die Schulden beim Amtsgericht angezeigt mit Titel und allen drum und dran und es kommt ein Gerichtsvollzieher. Viele Gemeinden haben nämlich keinen eigenen Vollstreckungsbeamten. Es gibt nicht nur einen Akt bei der Gemeinde. Und ich sitze an der Quelle ich weiß das ziemlich genau ;) Da wären die Gemeinde ja schön blöd, wenn sie das einfach so akzeptieren und das ganze einfach verjähren lassen... das passiert nämlich ohne Titel auch bei öffentlichen Forderungen.

Fakt ist: Wenn ich mir das Futter, Tierarzt und alles weitere für meine Hunde leisten kann, vom Anschaffungspreis mal ganz zu schweigen, dann MUSS ich auch die Hunde anmelden. Sowas rechne ich doch mit ein! Irgendwann kommt halt mal jemand drauf und sei es weil besagte Dame vielleicht auch nur beim Gassi an der Hundessteuersachbearbeiterin vorbei gelaufen ist. Die Schulden sind da und müssen beglichen werden, ganz einfach. Wer diese allerdings letztendlich zahlt wäre mir persönlich jetzt egal ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie wird natürlich von weiteren Zahlungen befreit werden, wenn sie die Hunde abgibt, aber die bisherigen Steuern muss sie natürlich trotzdem zumindest teilweise zurückbezahlen, allerdings nur, wenn sie eben zugibt, dass sie die Hunde hat und eventuell droht ihr auch eine Strafe wegen der Nicht-Registrierung beim Hunderegister und des fehlenden Hundeführerscheines. (Glaube ich allerdings eher nicht).

Es wäre wohl das Beste, wenn sie einfach abgeben würde, dass sich keine Hunde in ihren Besitz finden, was ja stimmt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Ordnungsamt dann nicht weiter nachfragen.
 



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