Hundesteuer? Wie soll meine Freundin vorgehen?

Hallo liebes Forum.
Es geht um meine Freundin diese besitzt zwei Hunde, die sie nicht angemeldet hatte. Sie wurde angeschwärzt :( Nun wird ihr mit 10.000 Euro Strafe gedroht wenn sie die Hunde nicht anmeldet und den Hundeführerschein nicht macht. Sie ist aber Alg 2 Empfängerin und kann sich das nicht leisten.

Lange Rede kurzer Sinn sie bat mich ihre Hunde zu nehmen. Ich habe die Zeit und das Geld. Nach langer Überlegung sagte ich zu die beiden zu nehmen. So kann sie sie wenigstens sehen.

Jetzt zu meiner bzw unserer Frage. Sie wird sie mir schenken aber ein überschreibungsvertrag aufsetzten. Damit will sie dann zur Gemeinde damit diese nichts mehr von ihr wollen. Reicht das den dann oder was muss sie noch tun? Wird sie dann auch kontrolliert? Weil wenn ich mal weg muss würde ich die beiden dann zu ihr bringen. Nicht das es dann heißt sie hätte gelogen.

So das waren meine Fragen ich freue mich auf eure Antworten.

Achso GESCHIMPFT habe ich mit ihr schon mehrere Male. Wieso sie sich die beiden überhaupt geholt hat wenn sie es sich nicht leisten kann. Aber jetzt ist es zu spät.

Lg Mia
 
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Wenn du das Geld hast und ihre Freundin bist, warum leihst du ihr das Geld nicht einfach, damit sie es mit ihren Hunden machen kann?
 
@skadi Danke für Ihre Antwort. Darüber könnten wir auch noch sprechen. Aber die Hundesteuer kommt ja jedes Jahr. Aber ich werde mit ihr darüber reden ob wir es so machen. Aber würde sich die Gemeinde mit einem Kaufvertrag zufrieden geben für den Fall der Fälle???
 
Ja, ein Schenkungsvertrag reicht. Deine Freundin könnte noch eine Kopie deiner Anmeldebstätigung dazu legen, aber das ist optional.

Sollte es zu einer Kontrolle kommen, reicht es dem Amt in der Regel wenn die gültige Anmeldung auf deinen Namen und die Haftpflicht auf deinen Namen vorgelegt werden kann. Ausnahme sind je nach BL Sokas, wo der Sachkundenachweis vom Hundeführer, nicht nur vom Halter vorhanden sein muss.
In Einzelfällen kann noch mal genauer nachgehakt werden, besonders bei zwei unterschiedlichen Gemeinden, aber das ist dann mit einer schriftlichen Aussage erledigt.

Wichtig ist natürlich, dass deine Freundin die Hunde dann nur stunden/tageweise hält. Bei längeren Aufenthalten kann es anders geregelt sein, da spricht man einfachsten aber mit seiner Gemeinde.

Info ist eigenes Erleben (Niedersachsen) mit einem Hund den ich im Training hatte.
 
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Einige Fragen drängen sich auf:
Hast Du denn den Hundeführerschein? Was sind das für Hunde? Warum waren Sie nicht angemeldet, denn dann hätte man jetzt nicht den Ärger?
Wenn Sie sich schon das nicht leisten kann, wie sieht es dann mit der Haftpflicht aus?
Ob sich die Gemeinde dann mit einem Schenkungsvertrag zufrieden gibt, wage ich mal zu bezweifeln.
 
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Habt ihr euch mal die Hundesteuersatzung eurer Gemeinde angesehen? In manchen Gemeinden bekommen HartzIV-Empfänger Vergünstigungen bei der Steuer. So könnte deine Freundin die Hunde vielleicht sogar behalten.

Ansonsten schützt die sofortige Abgabe der Hunde zwar vor zukünftigen Steuern, aber nicht vor der Strafe für die bisherige unangemeldete Haltung und die rückwirkende Steuerforderung.
 
:frech3:
Habt ihr euch mal die Hundesteuersatzung eurer Gemeinde angesehen? In manchen Gemeinden bekommen HartzIV-Empfänger Vergünstigungen bei der Steuer. So könnte deine Freundin die Hunde vielleicht sogar behalten.

Ansonsten schützt die sofortige Abgabe der Hunde zwar vor zukünftigen Steuern, aber nicht vor der Strafe für die bisherige unangemeldete Haltung und die rückwirkende Steuerforderung.

Eine Strafe ist verhandelbar.
Auch eine Aussetzung oder ein Stundungsantrag hätte Aussicht auf Erfolg.
Nur die Fakten müssen auf den Tisch.
Eine Haftpflicht wird sie nicht nachträglich zahlen müssen.
Aufgepasst manchmal ist ein Zweit Hund teurer als der Erst Hund.
Dann könnt ihr teilen.
Der Sachkundenachweis falls erforderlich, sollte gemacht werden.
Ich würde zu zweit, zweite Person als Zeuge, zur Gemeinde und das abklären.
Da das Kind im Brunnen ist ( wg. Anzeige ) hilft nur Offenheit, vlt ist bzgl. der Hundehaltung ( Dauer ) etwas zu.machen.
Egal was ihr macht, macht es schnell.
Denn die Mühlen des Gesetzes mahlen bereits.....
 
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Die steuer wird so oder so rückwirkend bezahlt werden müssen. Ich sag dazu jetzt mal eigene Blödheit. Wie kann man sich direkt zwei Hunde holen, diese nicht anmelden und das alles auch noch als Alg2 Empfängerin. Man sollte einfach mal das Gehirn einschalten. Geschieht ihr recht das sie verpfiffen wurde hätte ich genauso gemacht!
 
Die steuer wird so oder so rückwirkend bezahlt werden müssen. Ich sag dazu jetzt mal eigene Blödheit. Wie kann man sich direkt zwei Hunde holen, diese nicht anmelden und das alles auch noch als Alg2 Empfängerin. Man sollte einfach mal das Gehirn einschalten. Geschieht ihr recht das sie verpfiffen wurde hätte ich genauso gemacht!
Nä.
Hätte ich nicht.:frech3:
Ich hätte ihr das in mißverständlich gesagt, daß sie doch ihre Hunde anmelden solle.
Für mich liest sich das so wie eine billige Retourkutsche eines " EX".
Finde sowas zum ::uebel1::uebel1:
 
Die Steuerpflicht entfällt, wenn Deine Freundin nicht mehr "Halterin" ist.
Das wird belegt durch eine vertragliche Vereinbarung, egal ob Kauf- oder Schenkungsvertrag.
Allenfalls schaut sich die Behörde entweder bei Dir (ob die Hunde da sind) oder bei Deiner Freundin (ob die Hunde nicht da sind) um.

Die Behörde wird aber versuchen, Deine Freundin für den vergangenen Zeitraum noch zur Hundesteuer zu veranlagen.
 



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