- Erster Hund
- Luna/ Aussiemix (14.07.06)
- Zweiter Hund
- Erna/Terroristin (15.08.13)
- Dritter Hund
- Gipsy 18.11.1995-10.5.2013
- Vierter Hund
- Polly/Pudel Tageshund
Und nun mal zu uns Berlinern.
Würden wir uns an ALLE Gesetze hier halten, könnten wir unseren Hundn nix bieten! Weil in keinem Park den ich kenne dürfen die Hunde von der Leine, an der Straße auch nicht ect. pp.,
bianca,leider bist du wie die meisten berliner falsch informiert.
WIR HABEN IN BERLIN KEINE GENERELLE LEINENPFLICHT !
Leinenpflicht:
Hunde sind in folgenden Gebieten an einer max. 2 Meter langen Leine zu führen:
in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
in Waldflächen
auf Sport- und Campingplätzen
in Kleingartenkolonien
Hunde sind an folgenden Orten an einer max. 1 Meter langen Leine zu führen:
in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern
in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen
bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten und
in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen.
quelle
auf normalen straßen dürfen die doggys offline.
also verstoßen wir nicht nur gegen gesetze :zwinkern2: