Hilfe, mein Nachbar provoziert meinen Hund!

Naja, beim Wesenstst wird auch geschaut wie dein Hund ohne Leine reagiert.
Wahrscheinlich wirst du ein Leinengebot bekommen, da du deinen Hund aber eh immer an der Leine hast wird es ja nicht besonders schlimm sein. :)
Ich weiss nicht wie es dann mit dem Maulkorb steht, könnte mir aber vorstellen das du auch ein Maulkorbgebot bekommst.
 
Naja, beim Wesenstst wird auch geschaut wie dein Hund ohne Leine reagiert.
Wahrscheinlich wirst du ein Leinengebot bekommen, da du deinen Hund aber eh immer an der Leine hast wird es ja nicht besonders schlimm sein. :)
Ich weiss nicht wie es dann mit dem Maulkorb steht, könnte mir aber vorstellen das du auch ein Maulkorbgebot bekommst.

Mein Hund brauch auch keinen Maulkorb! Da er ja nicht andere Hunde Beissen kann wenn er an der Leine ist ;) es hält ihn ja keiner der ihn auch nicht halten kann.& ausserdem mag er andere Rüden nicht, Weibchen riecht er aus weilen meilen entfernung und freut sich wie ein klein Kind.Wenn mich jemand verprügelt werde ich diese Person auch mein Leben lang hassen, oder meinste ich bin dan noch mit ihm befreundet?!Ich habe auch eine große klappe warum soll ich mir von anderen etwas sagen lassen, brauch ich deswegen ein Maulkorb?Ich finde Hunde die wirklich Agressiev sind und Menschen sowie Kinder anfallen sollten ein Maulkorb bekommen aber nicht mein Hund weil er sich gewert hat.Selbst wenn mein Hund ohne Leine laufen würde, er würde niemals los rennen sobald ich (Beifuß) sage.Ich, beziehungsweise mein Hund würde diesen Wesenstest ohne mit der Wimper zu zucken bestehen.Aber es ist nun mal Leinen zwang für jeden Hund hier in Duisburg auf Öffentlichen strassen.Und dann sehe ich nicht ein warum mein Hund nun bestraft werden soll wobei ich mich wohl bemerkt an die Gesetze halte.Würde mein Nachbar sich mal an die Gesetze halten anstat denn ganzen tag Bier zu saufen wäre dies garnicht passiert.Ich sehe es nicht ein 100derte von € zu Zahlen wenn er sich nicht an die Gesetze hält... Deswegen habe ich auch per Anwalt einen Wiederspruch eingelegt beim Ordnungsamt.Und falls dies wirklich vor Gericht gehen sollte, werde ich da mit sicherhetit nicht ruhig bleiben.Jeder Gesunde Menschenverstand wird mir sowieso recht geben, auch ein Richter...
 
Naja, wenn dein Hund sich nicht mit Rüden verträgt, ergo, sie beissen möchte, wird er Wohl oder Übel durch den Wesenstest fallen.
Das bedeutet: Leine und Maulkorb.
Da ist es im Prinzip egal ob er hört oder nicht. Beim Wesenstest geht es auch um die potentielle Gefahr.
Im übrigen habe ich diese Regeln nicht gemacht. Mich brauchst du also nicht anstänkern. :D
 
Aber es ist nun mal Leinen zwang für jeden Hund hier in Duisburg auf Öffentlichen strassen.

Ich empfehle Dir mal das Flugbatt des Ordnungsamtes Deiner Stadt.
Darin steht, dass Hunde dem Leinenzwang auf städt. Grünflächen, Volksfesten, in städt. Gebäuden sowie Füßgängerzonen und ähnlich frequentierten Bereichen unterliegen. Und sonst nirgendwo.
 
Ich empfehle Dir mal das Flugbatt des Ordnungsamtes Deiner Stadt.
Darin steht, dass Hunde dem Leinenzwang auf städt. Grünflächen, Volksfesten, in städt. Gebäuden sowie Füßgängerzonen und ähnlich frequentierten Bereichen unterliegen. Und sonst nirgendwo.

Es ist aber leider so, ich habe dies schwarz auf weiß auf ein Stück Papier vom Ordnungsamt
 
Naja, wenn dein Hund sich nicht mit Rüden verträgt, ergo, sie beissen möchte, wird er Wohl oder Übel durch den Wesenstest fallen.
Das bedeutet: Leine und Maulkorb.
Da ist es im Prinzip egal ob er hört oder nicht. Beim Wesenstest geht es auch um die potentielle Gefahr.
Im übrigen habe ich diese Regeln nicht gemacht. Mich brauchst du also nicht anstänkern. :D

Mein Hund wird diesen Test aber nicht machen müssen, da er keine schuld hat :D Ich stänker nicht ich mag es nur nich, das mein Hund nun bestraft werden soll wobei er sich nur gewehrt hat. Punkt ende aus :D

Tut mir leid wenn es so rüber kam, ich sag ja ich bin auch frech brauch ich nun auch nen Maulkorb? ^^ :D :p
 
Das das Ordnungsamt so entschieden hat ist völlig normal, natürlich ist es ungerecht, weil die sich nicht deine Seite (bisher) angehört haben.

Aber die müssen dafür sorgen das die Bürger sicher sind, deshalb Maulkorb und Leinenzwang.
Ich glaube auch das du einen Wesenstest machen musst. Meine Tante hatte mit ihrem Mischlingshund auch so ähnliche Erfahrung gemacht.
Obwohl das Gericht (so weit kam es) auf ihrer Seite waren, mussten BEIDE Hunde einen wesenstest machen (ihr hund und der hund des "nachbars") beide hunde sind nicht durchgefallen, verstanden sich halt nur nicht.

Und sein Hund war ebenso von der Leine.

Also stelle dich auf einen Wesenstest ein. Ist dein Junior oder war es Rex?, wirklich kein Beißer, brauchst du keine Angst vor dem test zu haben =)

Wünsche dir ganz viel Glück dabei =)

Mfg Bianca und ihre Bockwurst Joker
 
natürlich ist es absolut ungerecht von deinem nachbar, dich anzuzeigen, zumal sein hund ja unangeleint war. dennoch hat dein hund, trotz dessen du ihn an der leine hattest, offenbar sehr übertrieben reagiert, und da liegt der knackpunkt.

bei einem gut sozialisierten hund kommt es zwischen rüden natürlich oft zu dominanzgehabe, welches in dem allermeisten fällen zwar mit einer wilden rauferei endet, aber so gut wie nie in einer ernsthaften beisserei.

wenn ein hund dem anderen körperlich stark unterlegen ist, wird er oftmals nicht mal richtig ernst genommen.

nun kam aber der nachbars-zwerg auf euch zugerannt und dein hund hat sofort mit schadhaftem beissen begonnen und du konntest nichts dagegen tun.

das kann sich also jederzeit wiederholen, sowohl mit hund wie auch mit mensch. so denkt zumindest das ordnungsamt.

ich an deiner stelle würde daran arbeiten. sieh zu, dass dein hund in solchen situationen gelassen bleibt und dir das feld überlässt und nicht vorprescht. an anderen angeleinten rüden sollte er gehorsam vorbeigehen können.

was passiert denn, wenn er einen anderen rüden im freilauf trifft?
 
Naja, wenn dein Hund sich nicht mit Rüden verträgt, ergo, sie beissen möchte, wird er Wohl oder Übel durch den Wesenstest fallen.
Das bedeutet: Leine und Maulkorb.
Da ist es im Prinzip egal ob er hört oder nicht. Beim Wesenstest geht es auch um die potentielle Gefahr.
Im übrigen habe ich diese Regeln nicht gemacht. Mich brauchst du also nicht anstänkern. :D
Exakt richtig!

Ehrlich gesagt macht mich das ein wenig wütend wenn ich lese:

" nein mein Hund ist nicht Agressiev er mag nur andere Rüden nicht"

Dein Kommentar auf die Anmerkung von Misa hin zeigt fehlende Einsicht Deinerseits. Soweit aus Deinen Schilderungen ersichtlich, kam es zu keinerlei Bissverletzungen bei Deinem Hund, wohl aber beim Mischlingshund.

Fakt ist: Dein Hund hat zugeschnappt, beim Nachbarshund VERMUTEST Du Aggression, es fehlen Dir aber die Beweise, sprich Bissverletzungen an Deinem Hund. Das Ordnungsamt handelt in diesem Fall vollkommen rechtskonform.

Der Besitzer des Nachbarsrüden wird wohl eine Teilschuld zugesprochen bekommen aufgrund der Tatsache, dass er seinen Hund freilaufen liess (obwohl auch dieser Punkt in NRW strittig ist - auf wenig frequentierten Strassen und Wohngebieten herrscht keine allgemeine Leinenpflicht für < 20/40er Hunde, siehe auch die Erläuterung am Ende meines Kommentars ).

Wenn Dein Hund ein "Trauma" aus dem Welpenalter hat, warum hast Du dann 7 Jahre lang nicht mit ihm gearbeitet um dieses zu beseitigen? Du bist für alle Handlungen Deines Hundes verantwortlich gemäß §833 BGB, d.h. Du haftet sogar in dem Fall wenn ein Passant über die Leine Deines Hundes stolpert.

Verletze ich jemanden aufgrund eines Traumas in der "Kindheit" weil ich mich von ihm/ihr bedroht gefühlt habe, werde ich wegen Körperverletzung verurteilt. Das von Dir angesprochene Verhalten kann und darf keine Entschuldigung sein. Wenn Dir die Bissigkeit bzw. Null-Tollerant ggü. anderen Rüden bekannt ist, warum trägt Dein Hund dann in den Wohngebieten keinen Maulkorb?

Um nochmal auf die Leinenpflicht einzugehen. Dein "Anwalt" täte gut daran sich folgenden Passus des LHundG NRW genau durchzulesen:

Anforderungen an den Umgang mit großen Hunden sind:

Pflicht zur Anzeige der Haltung,
Sachkundenachweis, soweit nicht dreijährige unbeanstandete Haltung oder Zugehörigkeit zu sachkundigen Personenkreisen oder Berufsgruppen,
Sachkundebescheinigung durch anerkannte Stellen (z.B. Hundesportvereine) oder benannte Tierärztinnen/Tierärzte,
Zuverlässigkeit; Vorlage eines Führungszeugnisses nur bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit,
Haftpflichtversicherung für den Hund,
Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip,
Anleinpflicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile im öffentlichen Verkehrsraum.

und

Für alle Hunde gelten:
Grundpflicht zu gefahrvermeidendem Umgang,
Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr,
Verbot von Agressionsausbildung, -zucht und -kreuzung.

Wie Du siehst gilt für GROSSE Hunde eine allgemeine Leinenpflicht INNERORTS.

Bei kleineren Hunden (d.h. allen Hunden), besteht die Leinenpflicht lediglich in Örtlichkeiten mit erhöhtem Publikumsverkehr, d.h. Feldweg, Seitenstrasse und Wanderpatt um die Ecke zählen nicht um jeden Preis.

Dies ist der Grund warum beispielsweise Kleinhunde auf der Promenade in Münster keinen Leinenzwang haben OBWOHL sehr, sehr viele Radfahrer und Spaziergänger diese frequentieren.
 
Michael, dem ist nichts hinzuzufügen!
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"Ist das ein Rüde? Nehmen sie bitte ihren Hund weg, meiner mag keine Rüden!" *Leine ganz kurz und selbst Theater mach*
Wenn ich mir sowas schon anhören muss...

Mein Hund mag auch einige Rüden nicht und es ist meine Aufgabe, dass da nichts passiert.
Und sollten mir meine Fähigkeiten nicht ausreichen einen Hund so zu erziehen, dass er macht was ich will, dann sollte ich mir aber zumindest einen Hund zulegen - wenn ich denn meine dennoch einen haben zu müssen - dessen Zug mir keine Probleme macht.


Steinigt mich, nur meine Meinung.
 



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