Benutzer379
Gast
ja genau so ist es. und dies gilt für das ganze jahr, brut und setztzeiten bilden dann noch mal andere gesetze.
Da alle Quellen im Internet auf Seiten verweisen, die ich hier nicht verlinken möchte, bitte einmal selber googlen Aber es steht, soweit ich das gerade findet konnte, überall, dass HUnde in NRW während der Brut und Setzsetz NICHT angeleint werden müssen, solange man auf Wegen unterwegs ist!
Edit: Es gibt wohl Gemeinden in denen doch eine Leinenpflicht besteht, aber alles in allem finde ich es in NRW recht unübersichtlich!
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