*staubwisch*
Ich wusste nicht so ganz wohin mit meiner Frage und pack das Ganze einfach mal hier dazu:
Unsere Gemeinde möchte tatsächlich eine Hundehaltungsverordnung mit Leinenpflicht einführen. Und zwar nicht für den Hauptort oder so, nein, es wird ein Gebiet ausgewiesen, zwei Einöden und zwei Weiler sind betroffen. Dies kann ich so ja auch nachvollziehen und ist ja durchaus in Ordnung, wenn auch für die Anwohner dort, sollte das durchgehen, mehr als unverständlich. Doch zu diesen Orten soll noch ein Waldgebiet mit dazu genommen werden. Ich habe davon noch nie gehört und finde das irgendwie lächerlich und ja... ist das so überhaupt durchsetzbar? Der Wald liegt auf Gemeindegebiet, gehört aber einem Privatmann. In Bayern ist es ja so, dass hier jeder in den Wald gehen darf, wenn dieser nicht direkt eingezäunt ist. Und so lange der Hund beim Menschen bleibt, darf dieser dort auch ohne Leine laufen. Natürlich muss man dann hier zusätzlich Ausnahmen zulassen, dass zum Beispiel Jagdhunde bei der Jagd trotzdem ohne Leine laufen dürfen.
Der Grund für diese Verordnung ist eigentlich weil sich dort eine Zucht befindet und die Hunde auch in Flächensuchhunde, Schutzhunde, für den Polizeieinsatz usw. ausgebildet werden. Der Züchter, die Trainer, Angestellte und Besucher gehen alle in diesen Wäldern spazieren und trainieren. Nun hat es zwei Vorfälle gegeben, bei denen die Hunde der Teilnehmer frei liefen und einen Menschen angegriffen haben. Laut dessen Aussage waren die Hunde allein unterwegs, man hörte zwar Pfiffe, aber diese waren wohl 200 Meter entfernt. Eine Zuordnung wem die Hunde gehörten konnte nicht gemacht werden, teilweise sind dort über 30 Menschen mit ihren Hunden aus aller Welt. Und man hofft nun durch die Leinenpflicht, dass sowas verhindert wird.
Kann eine Gemeinde wirklich eine Leinenpflicht für einen privaten Wald verordnen???? Ich kann mir das einfach nicht vorstellen.