Benutzer516
Gast
Die Kurzform:
Frau Elena Kasiyanova ist im Besitz des Hundes "Borches". Der Hund ist 17 Jahre und befindet sich in der letzten Leben- bzw. in der Sterbephase.
Allerdings erfährt der Hund dadurch weder erhebliche Leiden noch Schmerzen, er ist lediglich am Ende seines Lebens angelangt.
Offensichtlich wurde Frau K. von einem Nachbarn anonym angezeigt, das Veterinäramt machte einen Hausbesuch, nahm den Hund in Augenschein und verlangte die Euthanasie des Tieres.
Frau K. hatte sich jedoch entschieden, das Tier zu Hause sterben zu lassen, weigerte sich, Borches einschläfern zu lassen und war nur dann zur Euthanasie bereit, wenn Borches Schmerzen und Leiden erleben sollte.
Die Behörde bestand jedoch auf der sofortigen Einschläferung, schliesslich landete der Fall vor Gericht und ist - soweit ich das überblicke - noch nicht entschieden. Jedenfalls finde ich auf der Seite des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts Berlin dazu keine Informationen.
Der unten verlinkte Verlauf des Geschehens aus der Sicht von Frau K. datiert vom 26.9.2014, der Pressebericht im Tagesspiegel erschien am 31.8.2014 und das von Frau K. veranlasste Gutachten einer TÄ wurde am 23.8.2014 erstellt.
Wie dem auch sei, derzeit ist nicht bekannt, ob Borches noch lebt, zu Hause gestorben ist oder eingeschläfert wurde.
http://borches.webnode.com/
Seinen Hund in der letzten Lebensphase zu begleiten ist ein sehr emotionaler und belastender Vorgang. Es ist eine grauenhafte Vorstellung, sich dabei auch noch mit dem Veterinäramt herumschlagen zu müssen.
Frau K. hat die Geschehnisse aus ihrer Sicht geschildet, in einer eben sehr emotional belastenden Phase und daher kommen die beiden Amtstierärzte verständlicherweise nicht gut weg.
Es mag bezweifelt werden, dass sie sich wirklich so holzklotzartig und unsensibel verhalten und benommen haben.
Jedenfalls machen die auch nur ihre Arbeit, die für sich genommen - abgestellt auf Tierschutz und was die so sehen - schon schwierig genug ist.
Und ihre Ansicht ist ja nicht von vorneherein von der Hand zu weisen, auch wenn die emotionale Ausdrucksweise den geneigten Leser gerne und in voller Absicht auf die falsche Fährte lockt. Schliesslich sollen ja auch Spenden eingeworben werden - das hat für mich einen sehr schalen Beigeschmack - und dazu braucht es eben ein Maximum an spendenbefördernden Emotionen.
Ich zitiere den letzten Absatz des Gutachtens der TÄ´in Dr. Molkenthin-Hofmann
"Ältere schwache Tiere im Strassenbild erregen oft die öffentliche Meinung. Um hier nicht zum ungewollten Vollstrecker zu werden und bevor sich Anzeigen und Gegenanzeigen häufen, ist ein sensibler Dialog im Vorfeld zu suchen.
Respekt vor dem Tier und seinem Tod, Respekt vor dem Besitzer - Aufklären und Zuhören. Jeder handelt nach bestem Wissen und Gewissen - der Amtstierarzt, die Besitzer und ich - davon gehen wir aus und sollten diesen speziellen Fall zum Anlaß nehmen, die Frage der Sterbegleitung bei Tieren grundsätzlich neu zu diskutieren. Die Möglichkeit, wählen zu können, die wir in der Tiermedizin haben, sollte ein Segen bleiben".
Ende des Zitats.
Wie sind Eure sachlichen Meinungen?
Frau Elena Kasiyanova ist im Besitz des Hundes "Borches". Der Hund ist 17 Jahre und befindet sich in der letzten Leben- bzw. in der Sterbephase.
Allerdings erfährt der Hund dadurch weder erhebliche Leiden noch Schmerzen, er ist lediglich am Ende seines Lebens angelangt.
Offensichtlich wurde Frau K. von einem Nachbarn anonym angezeigt, das Veterinäramt machte einen Hausbesuch, nahm den Hund in Augenschein und verlangte die Euthanasie des Tieres.
Frau K. hatte sich jedoch entschieden, das Tier zu Hause sterben zu lassen, weigerte sich, Borches einschläfern zu lassen und war nur dann zur Euthanasie bereit, wenn Borches Schmerzen und Leiden erleben sollte.
Die Behörde bestand jedoch auf der sofortigen Einschläferung, schliesslich landete der Fall vor Gericht und ist - soweit ich das überblicke - noch nicht entschieden. Jedenfalls finde ich auf der Seite des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts Berlin dazu keine Informationen.
Der unten verlinkte Verlauf des Geschehens aus der Sicht von Frau K. datiert vom 26.9.2014, der Pressebericht im Tagesspiegel erschien am 31.8.2014 und das von Frau K. veranlasste Gutachten einer TÄ wurde am 23.8.2014 erstellt.
Wie dem auch sei, derzeit ist nicht bekannt, ob Borches noch lebt, zu Hause gestorben ist oder eingeschläfert wurde.
http://borches.webnode.com/
Seinen Hund in der letzten Lebensphase zu begleiten ist ein sehr emotionaler und belastender Vorgang. Es ist eine grauenhafte Vorstellung, sich dabei auch noch mit dem Veterinäramt herumschlagen zu müssen.
Frau K. hat die Geschehnisse aus ihrer Sicht geschildet, in einer eben sehr emotional belastenden Phase und daher kommen die beiden Amtstierärzte verständlicherweise nicht gut weg.
Es mag bezweifelt werden, dass sie sich wirklich so holzklotzartig und unsensibel verhalten und benommen haben.
Jedenfalls machen die auch nur ihre Arbeit, die für sich genommen - abgestellt auf Tierschutz und was die so sehen - schon schwierig genug ist.
Und ihre Ansicht ist ja nicht von vorneherein von der Hand zu weisen, auch wenn die emotionale Ausdrucksweise den geneigten Leser gerne und in voller Absicht auf die falsche Fährte lockt. Schliesslich sollen ja auch Spenden eingeworben werden - das hat für mich einen sehr schalen Beigeschmack - und dazu braucht es eben ein Maximum an spendenbefördernden Emotionen.
Ich zitiere den letzten Absatz des Gutachtens der TÄ´in Dr. Molkenthin-Hofmann
"Ältere schwache Tiere im Strassenbild erregen oft die öffentliche Meinung. Um hier nicht zum ungewollten Vollstrecker zu werden und bevor sich Anzeigen und Gegenanzeigen häufen, ist ein sensibler Dialog im Vorfeld zu suchen.
Respekt vor dem Tier und seinem Tod, Respekt vor dem Besitzer - Aufklären und Zuhören. Jeder handelt nach bestem Wissen und Gewissen - der Amtstierarzt, die Besitzer und ich - davon gehen wir aus und sollten diesen speziellen Fall zum Anlaß nehmen, die Frage der Sterbegleitung bei Tieren grundsätzlich neu zu diskutieren. Die Möglichkeit, wählen zu können, die wir in der Tiermedizin haben, sollte ein Segen bleiben".
Ende des Zitats.
Wie sind Eure sachlichen Meinungen?
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