Benutzer581
Gast
Wenn die alleine durch den Ort rennen und sich aggressiv verhalten, machen die was, glaub es mir. Die Hunde werden direkt "eingesammelt" und der Halter bekommt Auflagen, falls er sie, je nach Rasse, überhaupt zurückbekommt.
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Ich finde nach der Beschreibung war das nicht harmlos.
Massiv territoriales Verhalten, Spaziergänger "stellen", Spaziergänger nicht vorbei lassen, das sind keine typischen Verhaltensweisen von "Kampfhunden".
mega spitze Zähne
Nach oben stehende Ohren sind bei Staffs, Pitbulls und StaffBulls eher selten
Ich hätte die Polizei angerufen.
Sprich doch die Halter mal an, dass die das Grundstueck besser einzaeunen und das Tor reparieren sollen.
Wenn der Hund keinen Menschen angreift macht die Polizei nix.
§ 5 Haltung gefährlicher Hunde
(1) Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Kreispolizeibehörde.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller
4. in den dem Halten dienenden Räumlichkeiten und Freianlagen eine verhaltensgerechte und ausbruchssichere Unterbringung ermöglicht, so dass die körperliche Unversehrtheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet wird.
Die Erlaubnis kann befristet und unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden.
(4) Gefährliche Hunde sind so zu halten, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
(5) Wer einen gefährlichen Hund hält, hat dies an den Zugängen zu seinem befriedeten Besitztum oder seiner Wohnung mit einem deutlich lesbaren Warnschild kenntlich zu machen.
Öhm. Doch. Für Rottweiler, Dogos, Dogo Canarios und Cani Corsi, Tosa Inus und anderen Molossern sind das schon typische Verhaltensmuster. Und die bezeichnet man ja auch liebend gern als "Kampfhunde".