Anzeige wegen Drohschnappen(in die Luft) möglich?Konsequenzen?

Im Prinzip ist alles tabu was einer Person ohne Probleme zugeordnet werden kann, Haus, Auto, Boot... tja, und Gesicht.
Aus allem kann man Infos zur Person zum jeweiligen Zeitpunkt ziehen, was er besaß, wo er war.
Da werden sich sicher noch einige in die Nesseln setzten :(
 
Hier ist die Kampfhundeverordnung für Dein Bundesland. Rein rechtlich ist da nichts los, der Hund hat ja nichtmal in gefahrdrohender oder aggressiver Weise die anderen Hunde angesprungen
- § 2 Nr. 2.

https://im.baden-wuerttemberg.de/fi...m/intern/dateien/pdf/Kampfhundeverordnung.pdf

Wenn der Hund allerdings wie ein Listenhund aussieht und die anderen Hundehalterin beim OA das entsprechende Theater macht, kann ein Sachbearbeiter schon mal aufmerksam werden. Hunde der üblichen Rassen - oder halt entsprechend aussehende Tiere - werden ja auch heute noch stigmatisiert.
Aber ich denke, er hat ja die Unterlagen von der Orga - und da steht ja drin, was er ist :).

Vorsichtshalber verlinke ich die geltenden Verwaltungsvorschriften. Das sind zwar keine Gesetze im formalen Sinne, aber die Behörde muss sich sozusagen als Dienstanweisung daran halten.

https://im.baden-wuerttemberg.de/fi...eien/pdf/VwVgH_Gesamtversion_14022011_neu.pdf


@Entenwackele als Ergänzung hierzu gilt die örtliche Polizeiverordnung der betreffenden Gemeinde.

Bei uns auf der Behörde würde er ein Schreiben bekommen vom Ordnungsamt, mit einem entsprechenden Hinweis. Mehr erstmal nicht, solange es das erste mal ist, dass etwas vorkam. Daraufhin kann er sich äußern und sagen: "Ja, mein Hund war offline - aber die Leine der anderen waren nur Deko. Und so weiter." Mit dir als Zeugin genannt.

Ihr Vorteil ist, dass ihre Hunde an der Leine waren. Das ist ihr Pluspunkt. Er braucht dich als Zeugen, dass er Abstand gehalten hatte und die Hunde unkontrolliert auf euch zu gegangen sind. Sonst könnte er mit einem Bußgeld rechnen.
 
Ja klar ist das in Ordnung :).

Sie darf nicht fotografieren, sie macht ja nicht nur ein Foto sondern speichert auch Daten.
Es hätte gereicht, das Kennzeichen aufzuschreiben.
Für sich genommen dient das Kennzeichen ja nur zur Ermittlung des Halters des Kfz - was nicht der Hundehalter sein muss - und ist für die Sachverhaltsermittlung ohne Bedeutung.
Da irrt Dieter.
Natürlich darf ich Autos auf öffentlichen Grund fotografieren.
Ja sogar Personen.
Es kommt immer darauf an was man daraus macht.
Nach neuestem Urteil, kann illegales Beweismaterial, vor Gericht anerkannt werden
 
@Entenwackele als Ergänzung hierzu gilt die örtliche Polizeiverordnung der betreffenden Gemeinde.

Bei uns auf der Behörde würde er ein Schreiben bekommen vom Ordnungsamt, mit einem entsprechenden Hinweis. Mehr erstmal nicht, solange es das erste mal ist, dass etwas vorkam. Daraufhin kann er sich äußern und sagen: "Ja, mein Hund war offline - aber die Leine der anderen waren nur Deko. Und so weiter." Mit dir als Zeugin genannt.

Ihr Vorteil ist, dass ihre Hunde an der Leine waren. Das ist ihr Pluspunkt. Er braucht dich als Zeugen, dass er Abstand gehalten hatte und die Hunde unkontrolliert auf euch zu gegangen sind. Sonst könnte er mit einem Bußgeld rechnen.

Nun, soweit ich das verstanden hab waren 3 Hunde gesichert aber 2 eben auch ungesichert. Also war nicht nur sein eigener Hund nicht gesichert. Die Hunde wurden nicht daran gehindert die Wiese zu betreten auf die sich der Mann mit Absicht zurück gezogen hatte.

Ich kann mir schwerlich vorstellen das die ihm da nen Strick drehen kann und wie gesagt im Zweifelsfall kannst du das bezeugen.
 
Ja klar ist das in Ordnung :).
Dankeschön :)

@Entenwackele als Ergänzung hierzu gilt die örtliche Polizeiverordnung der betreffenden Gemeinde.
Danke für die Info :)
Die kenne ich,weil ich mir die selbst im Internet angesehen habe,mache ich immer,wenn ich woanders laufe,um mich nicht in die Nesseln zu setzen.
Sie besagt nur,dass Hunde innerorts angeleint sein müssen/ ausserhalb bebauter Gebiete freilaufen dürfen,wenn sie durch einen Menschen geführt werden,der auch ohne Leine auf sie einwirken kann.
Das sehe ich bei den Beiden ,auch wenn die Situation blöd gelaufen ist,auf jeden Fall als gegeben an.
Es gibt noch einen Zusatz für "als gefährlich eingestufte Hunde",aber das trifft bei den Beiden ja nicht zu.

Ich weiss nicht,wie es in der Gemeinde wegen der Brut-und Setzzeit ist(bez.Leinenpflicht),aber das wäre ja ohnehin "nur"eine Ordnungswidrigkeit.


Ihr Vorteil ist, dass ihre Hunde an der Leine waren. Das ist ihr Pluspunkt. Er braucht dich als Zeugen, dass er Abstand gehalten hatte und die Hunde unkontrolliert auf euch zu gegangen sind. Sonst könnte er mit einem Bußgeld rechnen.

Nun, soweit ich das verstanden hab waren 3 Hunde gesichert aber 2 eben auch ungesichert. Also war nicht nur sein eigener Hund nicht gesichert. Die Hunde wurden nicht daran gehindert die Wiese zu betreten auf die sich der Mann mit Absicht zurück gezogen hatte.
Genau,Crime hat es richtig beschrieben.




Wie gesagt,sollte es zu Problemen kommen,werde ich auf jeden Fall für ihn aussagen.
 
Was ich mich frage:

Wer gibt ihr denn anhand des Nummernschildes den Namen und die Adresse? DAS müsste ja verboten sein?
 
Wie gesagt,sollte es zu Problemen kommen,werde ich auf jeden Fall für ihn aussagen.

Du würdest aussagen. Ob diese Aussage für oder gegen ihn gewertet wird liegt, meines Wissens, nicht unbedingt in deiner Macht.:rolleyes: <--"nachdenklich"
 



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