Zufallsprodukt
Gast
Umpf ... ich blick bei diesem Datenschutzscheiß nicht mehr durch.
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JA!Zumal man aktuellerweise ja noch fragen muss: Durfte sie denn das Nummernschild fotografieren, von wegen neuer Datenschutzrichtlinien?
Hier ist die Kampfhundeverordnung für Dein Bundesland. Rein rechtlich ist da nichts los, der Hund hat ja nichtmal in gefahrdrohender oder aggressiver Weise die anderen Hunde angesprungen
- § 2 Nr. 2.
https://im.baden-wuerttemberg.de/fi...m/intern/dateien/pdf/Kampfhundeverordnung.pdf
Wenn der Hund allerdings wie ein Listenhund aussieht und die anderen Hundehalterin beim OA das entsprechende Theater macht, kann ein Sachbearbeiter schon mal aufmerksam werden. Hunde der üblichen Rassen - oder halt entsprechend aussehende Tiere - werden ja auch heute noch stigmatisiert.
Aber ich denke, er hat ja die Unterlagen von der Orga - und da steht ja drin, was er ist .
Vorsichtshalber verlinke ich die geltenden Verwaltungsvorschriften. Das sind zwar keine Gesetze im formalen Sinne, aber die Behörde muss sich sozusagen als Dienstanweisung daran halten.
https://im.baden-wuerttemberg.de/fi...eien/pdf/VwVgH_Gesamtversion_14022011_neu.pdf
Da irrt Dieter.Ja klar ist das in Ordnung .
Sie darf nicht fotografieren, sie macht ja nicht nur ein Foto sondern speichert auch Daten.
Es hätte gereicht, das Kennzeichen aufzuschreiben.
Für sich genommen dient das Kennzeichen ja nur zur Ermittlung des Halters des Kfz - was nicht der Hundehalter sein muss - und ist für die Sachverhaltsermittlung ohne Bedeutung.
@Entenwackele als Ergänzung hierzu gilt die örtliche Polizeiverordnung der betreffenden Gemeinde.
Bei uns auf der Behörde würde er ein Schreiben bekommen vom Ordnungsamt, mit einem entsprechenden Hinweis. Mehr erstmal nicht, solange es das erste mal ist, dass etwas vorkam. Daraufhin kann er sich äußern und sagen: "Ja, mein Hund war offline - aber die Leine der anderen waren nur Deko. Und so weiter." Mit dir als Zeugin genannt.
Ihr Vorteil ist, dass ihre Hunde an der Leine waren. Das ist ihr Pluspunkt. Er braucht dich als Zeugen, dass er Abstand gehalten hatte und die Hunde unkontrolliert auf euch zu gegangen sind. Sonst könnte er mit einem Bußgeld rechnen.
DankeschönJa klar ist das in Ordnung .
Danke für die Info@Entenwackele als Ergänzung hierzu gilt die örtliche Polizeiverordnung der betreffenden Gemeinde.
Ihr Vorteil ist, dass ihre Hunde an der Leine waren. Das ist ihr Pluspunkt. Er braucht dich als Zeugen, dass er Abstand gehalten hatte und die Hunde unkontrolliert auf euch zu gegangen sind. Sonst könnte er mit einem Bußgeld rechnen.
Genau,Crime hat es richtig beschrieben.Nun, soweit ich das verstanden hab waren 3 Hunde gesichert aber 2 eben auch ungesichert. Also war nicht nur sein eigener Hund nicht gesichert. Die Hunde wurden nicht daran gehindert die Wiese zu betreten auf die sich der Mann mit Absicht zurück gezogen hatte.
Wie gesagt,sollte es zu Problemen kommen,werde ich auf jeden Fall für ihn aussagen.