Anzeige wegen Drohschnappen(in die Luft) möglich?Konsequenzen?

Da wird es jetzt etwas komplizierter...es ist ein Tierschutzhund aus dem Ausland,offiziell (so wurde es mir auch gesagt)ein RR-Boxermix...ich finde ja,dass er verdammt nach Staff aussieht...aber nur eine Mutmassung von mir.

Hier ist die Kampfhundeverordnung für Dein Bundesland. Rein rechtlich ist da nichts los, der Hund hat ja nichtmal in gefahrdrohender oder aggressiver Weise die anderen Hunde angesprungen
- § 2 Nr. 2.

https://im.baden-wuerttemberg.de/fi...m/intern/dateien/pdf/Kampfhundeverordnung.pdf

Wenn der Hund allerdings wie ein Listenhund aussieht und die anderen Hundehalterin beim OA das entsprechende Theater macht, kann ein Sachbearbeiter schon mal aufmerksam werden. Hunde der üblichen Rassen - oder halt entsprechend aussehende Tiere - werden ja auch heute noch stigmatisiert.
Aber ich denke, er hat ja die Unterlagen von der Orga - und da steht ja drin, was er ist :).

Vorsichtshalber verlinke ich die geltenden Verwaltungsvorschriften. Das sind zwar keine Gesetze im formalen Sinne, aber die Behörde muss sich sozusagen als Dienstanweisung daran halten.

https://im.baden-wuerttemberg.de/fi...eien/pdf/VwVgH_Gesamtversion_14022011_neu.pdf
 
Vielen Dank @DieterII !
Jetzt bin ich etwas beruhigter :)
Und werde das,wenn es für Dich in Ordnung ist,an den Hundebesitzer weitergeben,wenn ich ihn das nächste mal sehe/er auf mich zukommen sollte.

Die Unterlagen der Orga hat er mit Sicherheit.Ich weiss zwar nicht was da drin steht,aber da er offiziell ein RR-Boxermix ist,wird das wohl auch drinstehen,und der Hund so angemeldet sein.
Er ist ab und an noch Pflegestelle,ich gehe davon aus,dass der Verein ihm den Rücken stärken würde,wenn da was ist.
Mit Sicherheit sagen kann ich es nicht,da ich nicht weiss wie was wo(welcher Verein),aber wie gesagt,ich gehe davon aus.
Und wenn man mich fragt,dann ist das ganz klar ein RR-Boxermix :cool:
Zumal man aktuellerweise ja noch fragen muss: Durfte sie denn das Nummernschild fotografieren, von wegen neuer Datenschutzrichtlinien? :cool:
Eigentlich hätte sie ihn fragen müssen...mh,die Sache wendet sich...
 
Und werde das,wenn es für Dich in Ordnung ist,an den Hundebesitzer weitergeben...

Eigentlich hätte sie ihn fragen müssen...mh,die Sache wendet sich...

Ja klar ist das in Ordnung :).

Sie darf nicht fotografieren, sie macht ja nicht nur ein Foto sondern speichert auch Daten.
Es hätte gereicht, das Kennzeichen aufzuschreiben.
Für sich genommen dient das Kennzeichen ja nur zur Ermittlung des Halters des Kfz - was nicht der Hundehalter sein muss - und ist für die Sachverhaltsermittlung ohne Bedeutung.
 
Manche Menschen müssen echt aus jedem Kleinkram ein Riesentheater machen. Wenn ihr Drohschnappen schon zu viel ist, S
Soll sie eben andere Hunde meiden, ihr wart ja auf der Wiese und standet nicht direkt vor ihr auf dem Weg :rolleyes:

So oder so wird sie nichts dagegen unternehmen können. Niemand wurde verletzt, es gibt keine Beweise, und im Notfall kannst du ebenfalls beteuern, dass er seinen Hund nicht auf ihre Kleinen gehetzt hat oder ähnliches. Also viel Aufregung um nichts...
 
Manche Menschen sollten erst einmal zusehen, dass sie ihre eigenen Hunde unter Kontrolle haben, bevor sie sich aufplustern und Drohungen aussprechen.
Wenn es dazu kommen sollte, dass Du als Zeugin aussagst, dann hat diese Frau überhaupt keine Chance.
Das würde ihr bestimmt auch jeder Anwalt/in sagen!
 
Naja, Nummernschilder haben kein Recht auf Datenschutz und solange der Halter des Fahrzeugs da nicht mit drauf ist, darf sie das Nummernschild fotografieren.
 
So einfach ists leider nicht mehr...
Ein Nummernschild kann einer Person zugeordnet werden.
Auf dem Handy werden bei der Aufnahme Zeit und Ortsdaten mitgespeichert.
Auch ein Hund darf nicht mehr so einfach fotografiert werden wenn er so außergewöhnlich ist das er einer Person ohne Probleme zugeordnet werden kann o_O
 



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