Benutzer559
Gast
Natürlich nicht.
Da ist nicht mal im Ansatz der Hauch eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens erkennbar.
Die Boxer des TE haben auch nicht gebissen, also ist auch kein Raum für eine Gefahrhundeeinstufung durch das Ordnungsamt gegeben.
Allenfalls kriegt der TE ein Schreiben der Gemeinde, wonach er besser aufpassen soll und sowas.
Das wars dann.
Bring doch mit Deinem Unfug über Staatsanwaltschaft/Anhörung den TE nicht in emotionale Bedrängnis.
:zustimmung2:
Danke Dieter für deinen qualifizierten Beitrag.
Ich hatte es allerdings auch, dass ein Wesenstest angeordnet wurde für meinen Hund, als er gebissen wurde (schon mehrfach hier erzählt). War allerdings nicht in RLP.