Paolo, das Illusion Collar ist wie das Stachelhalsband nicht verboten, das macht es aber nicht tierschutzirrelevant. Für mich ist der Unterschied zum Würgehalsband der, dass ein Würger sich in der Regel sofort öffnet, wenn der Zug weg ist und dass dieser sich, sobald er lockerer sitzt, nicht fixieren lässt (Ich halte Würgehalsbänder, die auch zu diesem Zweck eingesetzt werden, trotzdem für übel, bzw die Intentionen des Halters). Während sich das Illusion Collar eben gezielt an der empfindlichsten und sogar an einer sehr gefährlichen Stelle fixieren lässt und zu ernsthaften Schäden führen kann. Eine Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff durch abgeschnürte Halsschlagadern kann sogar zu körperlichen und geistigen Behinderungen führen.
Ein Halsband mit Zugstop kann nicht endlos würgen. Ein Kettenhalsband kann, muss aber nicht würgen, wenn man es ins tote Glied hängt. Eine Retrieverleine ist in der Regel dick und steif und damit lässt sich nicht besonders effektiv würgen. Ich kenne einen Fall, in dem ein Hundebesitzer angezeigt und auch wirklich angeklagt wurde, weil er seinen Hund mit einem Kettenwürger immer so stark würgte beim Gassigehen, dass dieser eine dauerhafte Schädigung des Kehlkopfs und der Luftröhre aufwies. Ihm wurde der Hund weggenommen. Ein Halteverbot hat er aber nicht bekommen.
Ich finde, dass Hilfsmittel, die im Grunde nichts anderes können, als Schmerz zuzufügen, verboten gehören. Das Illusion Collar lässt keine "normale" Handhabung zu. Wozu sollte man es sich kaufen, wenn nicht zur Korrektur? Ein Kettenhalsband kann man sich kaufen, weil es schick ist, eine Retrieverleine, weil sie praktisch ist. Der Sinn eines Halsbandes mit Zugstopp erschließt sich mir nicht, ebenso Endloswürgehalsbänder.
Retrieverleinen und Ketten finde ich okay, alles andere sollte mM nach weg.