Wichtig! Rechtlicher Rat wegen Weitervermittlung Welpe

Das Landgericht hat den Vertrag als gültig erklärt und seinen Inhalt. Kein: Mein Hund, ich kann machen was ich will. Diese Verträge sind also nicht pauschal ungültig.
 
Das Landgericht hat den Vertrag als gültig erklärt und seinen Inhalt. Kein: Mein Hund, ich kann machen was ich will. Diese Verträge sind also nicht pauschal ungültig.

"Auf der anderen Seite können sich jedoch die Tierheime nach der Zahlung der vereinbaren Gegenleistung für das Tier nicht das Eigentum daran vorbehalten oder sich umfangreiche Auskunfts- und Kontrollrechte vorbehalten, die deutlich in die Persönlichkeitsrechte der Erwerber eingreifen."

Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html

Torsten
 



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