Der Eigentumsvorbehalt durch das Tierheim - ohne Vertragsstrafe für Verstösse gegen den Vertrag - ist sowieso ein stumpfes Schwert, den kann ich ohne Probleme umgehen.
Ein vernünftiger Vertrag definiert katalogartig bestimmte Verstösse, bei denen ggf. eine Vertragsstrafe fällig wird. Und enthält - ebenfalls strafbewehrt bei Unterlassen - die Verpflichtung, diese Regelungen bei einem Verkauf oder Abgabe des Hundes an den neuen Vertragspartner weiterzugeben.
Ebenso berücksichtigr ein guter Vertrag die Situation beider Seiten und stellt auch beim Vertragspartner auf Lebenslagen ab, die das Leben immer mal bereithält.
Ein grundsätzliches Verbot der Zwingerhaltung ist in Ordnung, wenn aber der Partner des Hundehalters wegen Herzinfarkt im Krankenhaus liegt, der Hundehalter ihn täglich besucht und der Hund derweil die Wohnung abbricht, spricht letztlich nicht viel dagegen, wenn der mal über ein paar Wochen 6 Stunden am Tag im leerstehenden Zwinger des Nachbarn sitzt. Vorausgesetzt, der ist in Ordnung.
Es gibt eben Lebenslagen, da steht der Hund hinten an und muss ebenso "da durch" wie sein(e) Halter. Und nicht jeder kann sich 10,-- € am Tag für eine Pension leisten (wo der Hund im übrigen auch oft letztlich im Zwinger sitzt). Und die Menschen des berühmten "Plan B" sind gerade in Urlaub und die von Plan C sind weggezogen und man hat versäumt, neue Leute für Plan C zu suchen.
Oder der Ehepartner verunglückt schwer, für den Hund wurde eine Pflegefamilie gesucht und er war 1/4 Jahr dort, bis die Situation zu Hause wieder in Ordnung war. Will man den Halternn jetzt vorwerfen, das Tierheim bei einem Hund nicht informiert zu haben, den man vor 5 Jahren übernommen hat?
Da kann auch gerne drinstehen, dass das Tierheim vor Abgabe des Tieres dies genehmigen muss. Solange da steht, dass sie dass innerhalb von 4 Tagen tun müssen ansonsten die Regelung verfällt.
Das Problem bei Verträgen ist, dass die oftmals von Laien entwickelt werden und da mal einer drüberschaut, der beim Finanzamt arbeitet und "sich ja auskennt". Und dann wird da alles reingepackt, was die Tierschutzseele so her gibt.
Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, wenn der Verein - nach Voranmeldung mit mindestens 1 Woche Frist - in der Anfangszeit vertraglich die Haltung überprüfen darf. Das kann man nett verpacken und dem Hundehalter sogar noch ein gutes Gefühl dabei geben.
Aber z.B. nach 1 Jahr vor der Tür stehen und sagen" Tach, Tierschutzverein, nach § 6 dürfen wir unangemeldet kontrollieren, lassen sie uns mal rein" geht garnicht.