Überlassungsvertrag mit dem Tierheim

Das Vorkaufsrecht des Züchters ist m.M. nach noch mal was anderes als die zwingende Rückgabe des Hundes ans Tierheim.

Wie Du schriebst, haben Züchter ja oft gute Kontakte und können schneller geeignete neue Halter finden. Oder den Hund übergangsweise auch selbst zurücknehmen und in Ruhe suchen.
Das ist für einen Hund auf jeden Fall besser, als in ein überfülltes TH zurückzukommen. Wo die Chance auf schnelle neue Vermittlung oft nicht besonders groß ist. Und manche Hunde leiden halt auch sehr im TH, während es in der eher privaten Haltung eines Züchters dem Hund sicher leichter fällt, den Verlust seiner bisherigen Leute zu verkraften.
 
Bezogen auf den Hund gebe ich Dir völlig Recht, Verena.
Rein rechtlich betrachtet sind beide Regelungen eine Einschränkung der persönlichen Handlungsfreiheit und das wollen viele nicht, wenn der Hund "weg" soll, aus welchen Gründen auch immer. Oft muss er ja auch "schnell" weg.
Und vielfach ist das das künftige Schicksal des Tieres - so zeigt die Lebenserfahrung - dann eher nicht mehr sooo wichtig.

Auch beim Vorkaufsrecht muss ich den Züchter beteiligen, dieser sucht ggf. eine neue Stelle und das kann dauern. Sicher nicht bei der Rasse und dem Verantwortungsgefühl von Christina, anders sind die Dinge aber bei häufigen Rassen oder problembehafteten Tieren.
Und dann gibt es vom Züchter/der neuen Stelle z.B. 300,-- €, bei Ebay kriegt man aber 500,-- €.

Ich habe Leute erlebt, die ihr todkrankes Pferd noch 100 KIlometer weiter zum Schlachter transportiert haben, weil der 100,-- € mehr Schlachtpreis zahlte. Und dann sind sie nach dem Abladen und dem Knall des Schussapparates emotional völlig zusammengebrochen und haben geweint und geschrieen.
 
Ich muss gestehen, ich würde keinen Vertrag unterschreiben, in dem ich dem zustimmen würde, niemals der Besitzer / Eigentümer meines Tieres zu sein, sondern dies immer und lebenslang das Tierheim bleibt. Es ist mir durchaus bewusst, warum das manche so handhaben und an sich finde ich es gut, dass sie eine Hand davor halten, dass ihr ehemaliges Tier im Zweifelsfall einfach weiter verscherbelt wird, egal wo es dann hin kommt. Dennoch nehme ich ein neues Familienmitglied nur auf, wenn ich nicht gefühlt tagtäglich fürchten muss, dass dem Tierheim was auch immer bei mir plötzlich nicht passt und sie nach Gutdünken widererwarten den Hund wieder haben wollen und dann auch noch Recht bekommen. Man kann jetzt sagen, wenn man alles "richtig" macht, hat man nichts zu befürchten, aber "richtig" ist eben eine Auslegungssache ... Nö. Entweder nehme ich einen Hund von mir aus für immer auf und bin Besitzer und Eigentümer oder ich adoptiere da nichts.
 
Hmmh, Tamara.
Wenn im Vertrag steht:

- keine Kettenhaltung,
- keine Zwingerhaltung,
- keine Abgabe ohne Zustimmung des Tierheimes
- keine tierquälerische Haltung
- das Tierheim bleibt Eigentümer (und Du wirst (immer) Besitzer)

kann Dir das Tierheim nichts, garnichts, wenn du die o.a. Punkt beachtest. Die können nicht einfach vor der Tür stehen und den Hund heraus verlangen, weil sie meinen/denken/gehört haben, dass.......
Sie mögen das versuchen, aber niemand muss dem folgen.
 
Es klang für mich im Eingangspost anders, deshalb habe ich es so formuliert. Über alle anderen Punkte müssen wir meinetwegen nicht diskutieren. Die stehen vollkommen außer Frage. Das würde ich immer unterschreiben, denn das kann ich ruhigen Gewissens alles verneinen. Aber mir stößt dennoch auf, dass das Tierheim immer Eigentümer bleiben will. Warum?

Man kann den Leute nur vor den Kopf gucken, ist klar, aber dann muss man von vorne herein sehr genau prüfen, an wen man vermittelt und dann braucht man auch nicht Eigentümer sämtlicher Tiere zu bleiben. Davon ab, wenn wirklich ein Tierschutzfall vorliegt, bei einem ehemaligen Tierschutztier, bekommen sie mit den Behörden das Tier so oder so da wieder raus und wenn sie es nicht raus bekommen, gibt es vermutlich auch keinen Grund, das Tier da raus zu holen. Also müssen sie auch nicht als Eigentümer im Vertrag verewigt werden, finde ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
kann Dir das Tierheim nichts, garnichts, wenn du die o.a. Punkt beachtest. Die können nicht einfach vor der Tür stehen und den Hund heraus verlangen, weil sie meinen/denken/gehört haben, dass.......
Also wenn ich jetzt von mir ausgehe,hat es aber durchaus einen psychologischen Effekt.
(Wie drücke ich das jetzt aus,ohne das es überheblich klingt...mh...ist auf jeden Fall nicht überheblich gemeint...)
An meiner Hundehaltung gibt es sicherlich nichts gravierendes auszusetzen,im Gegenteil,viele Leute würden mich wahrscheinlich noch für verrückt erklären,weil ich so engagiert für meinen Hund bin und er so leben darf,wie er lebt-und trotzdem war ich froh,als der Tierschutzverein aufgelöst wurde,und mein Hund damit auch in meinen Eigentum überging...und das trotz dass ich mit der Dame vom Tierschutzverein befreundet bin... .
Wenn man sehr an seinem Hund hängt,ist das Gefühl,dass er einem nicht"ganz und gar"gehört,einfach an sich bedrohlich...
 
Wenn man sehr an seinem Hund hängt,ist das Gefühl,dass er einem nicht"ganz und gar"gehört,einfach an sich bedrohlich...

Genau das meinte ich. Vielleicht verteidige ich da zu sehr meine "Ressource Hund"? :D Aber ich stehe dazu. Mein Hund, ist mein Hund. Da hat niemand zwischen zu stehen. Ende vom Lied :D
 
Der Eigentumsvorbehalt durch das Tierheim - ohne Vertragsstrafe für Verstösse gegen den Vertrag - ist sowieso ein stumpfes Schwert, den kann ich ohne Probleme umgehen.

Ein vernünftiger Vertrag definiert katalogartig bestimmte Verstösse, bei denen ggf. eine Vertragsstrafe fällig wird. Und enthält - ebenfalls strafbewehrt bei Unterlassen - die Verpflichtung, diese Regelungen bei einem Verkauf oder Abgabe des Hundes an den neuen Vertragspartner weiterzugeben.

Ebenso berücksichtigr ein guter Vertrag die Situation beider Seiten und stellt auch beim Vertragspartner auf Lebenslagen ab, die das Leben immer mal bereithält.
Ein grundsätzliches Verbot der Zwingerhaltung ist in Ordnung, wenn aber der Partner des Hundehalters wegen Herzinfarkt im Krankenhaus liegt, der Hundehalter ihn täglich besucht und der Hund derweil die Wohnung abbricht, spricht letztlich nicht viel dagegen, wenn der mal über ein paar Wochen 6 Stunden am Tag im leerstehenden Zwinger des Nachbarn sitzt. Vorausgesetzt, der ist in Ordnung.
Es gibt eben Lebenslagen, da steht der Hund hinten an und muss ebenso "da durch" wie sein(e) Halter. Und nicht jeder kann sich 10,-- € am Tag für eine Pension leisten (wo der Hund im übrigen auch oft letztlich im Zwinger sitzt). Und die Menschen des berühmten "Plan B" sind gerade in Urlaub und die von Plan C sind weggezogen und man hat versäumt, neue Leute für Plan C zu suchen.

Oder der Ehepartner verunglückt schwer, für den Hund wurde eine Pflegefamilie gesucht und er war 1/4 Jahr dort, bis die Situation zu Hause wieder in Ordnung war. Will man den Halternn jetzt vorwerfen, das Tierheim bei einem Hund nicht informiert zu haben, den man vor 5 Jahren übernommen hat?

Da kann auch gerne drinstehen, dass das Tierheim vor Abgabe des Tieres dies genehmigen muss. Solange da steht, dass sie dass innerhalb von 4 Tagen tun müssen ansonsten die Regelung verfällt.

Das Problem bei Verträgen ist, dass die oftmals von Laien entwickelt werden und da mal einer drüberschaut, der beim Finanzamt arbeitet und "sich ja auskennt". Und dann wird da alles reingepackt, was die Tierschutzseele so her gibt.

Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, wenn der Verein - nach Voranmeldung mit mindestens 1 Woche Frist - in der Anfangszeit vertraglich die Haltung überprüfen darf. Das kann man nett verpacken und dem Hundehalter sogar noch ein gutes Gefühl dabei geben.


Aber z.B. nach 1 Jahr vor der Tür stehen und sagen" Tach, Tierschutzverein, nach § 6 dürfen wir unangemeldet kontrollieren, lassen sie uns mal rein" geht garnicht.
 
Bezogen auf den Hund gebe ich Dir völlig Recht, Verena.
Rein rechtlich betrachtet sind beide Regelungen eine Einschränkung der persönlichen Handlungsfreiheit und das wollen viele nicht, wenn der Hund "weg" soll, aus welchen Gründen auch immer. Oft muss er ja auch "schnell" weg.
Und vielfach ist das das künftige Schicksal des Tieres - so zeigt die Lebenserfahrung - dann eher nicht mehr sooo wichtig.

Ich hab das jetzt nur auf den Hund bezogen, auf Emotionale, nicht aufs Rechtliche.

Weil ja TH/TS ihre Verträge grad mit Rückholerecht und nur Weitervermittlung durch den Verein oft behaupten, das wäre im Sinne des Tieres. Ist es aber in vielen Fällen nicht. Wenn der Hund von einem guten Zuhause, die ihn nicht mehr behalten können, wieder ins TH müßte. Statt ohne Umweg in ein neues Zuhause gegeben werden zu können.
 



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