Verträge mit der Verpflichtung zur Kastration sind hinsichtlich dieser Auflage nicht gültig, denn eine Kastration ohne medizinische/gesundheitliche Indikation widerspricht dem Tierschutzgesetz! Leider wird das oft übergangen, weil der TA damit ja auch ne Menge Kohle verdient.
Das stimmt schon aber die neuen Tierheimverträge sind auch schon abgeändert von "Kastration" auf "Sterilisation" und die braucht keinen medizinischen Grund.
Gruß Jutta