- Erster Hund
- Fiona (10), Mix
In Frankreich wirst du mit Glück ausgewiesen, wenn du mit einem Listenhund einreist. Mit Pech wird der Hund eingezogen und eingeschläfert. In Dänemark ist es genauso. Gibt es einen Beißvorfall, wird der Hund von einem Sachkundigen beurteilt:
Hier nochmal genauer: http://www.mit-hund-und-kegel.de/html/daenemark-e.html
Quelle von hier, da das auf Deutsch ist: http://www.novasol.de/urlaubswelt/urlaub-mit-hund/hundegesetz-daenemark.htmlDie Änderungen im dänischen Hundegesetz bieten Hundebesitzern mehr Sicherheit: So genießen frei laufende Hunde nun wieder gesetzlichen Schutz. Bislang hatten Landbesitzer das Recht, Hunde zu erschießen, wenn sie sie als „streunend“ bzw. „verwildert“ ansahen – dies ist jetzt mit der Gesetzesänderung verboten.
Ebenso haben Hundebesitzer, deren Hunde in einen Beißvorfall verwickelt waren, nun Anrecht auf die Beurteilung eines Sachkundigen und müssen nicht mehr die sofortige Einschläferung ihres Tieres befürchten. Eine kleine Liste von 13 Kampfhunderassen (mehr Infos unter Einreisebestimmungen) bleibt aber in Dänemark weiterhin verboten, es werden jedoch keine weiteren Rassen in diese Liste aufgenommen. Insgesamt entspricht die neue rechtliche Situation in Dänemark somit in etwa der Rechtslage in Deutschland.
Hier nochmal genauer: http://www.mit-hund-und-kegel.de/html/daenemark-e.html