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Ist es aber nicht so, dass die Würfe dem Verein gemeldet werden müssen? Kenne mich da ja nicht so aus... aber dann wüssten die ja, dass da gerade drei Würfe sind und wäre da was faul, würden die wohl drauf reagieren?
Es gibt eine weithin unbekannte Vorschrift im Tierschutzgesetz, nämlich die des § 11 Abs. 1 Nr. 8a.
Danach braucht eine Erlaubnis des Veterinäramtes, wer gewerbsmäßig u.a. Hunde züchtet.
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html
Gewerbsmäßig züchtet, wer 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen hält oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr "produziert" - siehe dazu Ziff. 12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes. Diese ist zwar aus dem Jahre 2000, aber nach wie vor gültig.
Diese Vorschrift müssen die Vet.-Ämter beachten und auch anwenden.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm
Nach Deinen Schilderungen ist von Gewerbsmäßigkeit auszugehen. Du kannst Dich daher an das zuständige Vet.-Amt wenden.
Gewerbsmäßig züchtet, wer 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen hält oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr "produziert" -