Ist das noch seriös?!

Bei meiner Züchterin muss sofort nach Geburt melden.
Kurz drauf kommt der Zuchtwart die erste Kontrolle abnimmt.
Mit 8 Wochen kommt dann nochmal der Zuchtwart
 
Ist es aber nicht so, dass die Würfe dem Verein gemeldet werden müssen? Kenne mich da ja nicht so aus... aber dann wüssten die ja, dass da gerade drei Würfe sind und wäre da was faul, würden die wohl drauf reagieren?

Ja, jeder Wurf muss dem Verein gemeldet werden.
Ich kenne mich mit den Vereinen des SKG nicht so gut aus, aber eigentlich müsstest du die ZO (Zuchtordnung) nachlesen können.
Bei einigen Vereinen findest du diese online.
Liegen Verstöße vor, meldest du das dem Zuchtwart.
Normalerweise, zumindest ist es in Deutschland so, nimmt ein Zuchtwart den Wurf ab und würde Verstöße sehen, aber wenn er zum "falschen" Zeitpunkt dort war, kann ihm ggf. etwas entgangen sein.

Deine "Geschichte" scheint nun länger zurückzuliegen, im Nachhinein wirst du nichts beweisen können, trotzdem kannst du den zuständigen Verein darauf aufmerksam machen, gerade jetzt, wenn drei Würfe gleichzeitig gegen die ZO verstoßen würden.
Da ich die ZO nicht kenne, mir nicht mal der Verein bekannt ist, müsstest du bitte nachlesen, ob alles rechtens ist.
 
Prinzipiell kann man anhand der Anzahl der Würfe pro Jahr nicht sagen, ob ein Züchter seriös ist oder nicht.
Das ist zum einen von der Rasse abhängig (Beim PPP sind Würfe maximal 3-4 Welpen stark, bei Doggen kenne ich Würfe von mehr als 10 Welpen).
Außerdem ist es davon abhängig, wie sich um den Wurf gekümmert werden kann. Wenn bei einem Züchterpaar einer sich nur mit den Hunden beschäftigt, sind 2-3 Würfe pro Jahr nicht ungewöhnlich.
Die Seriösität erkennt man eher daran, wie und wo die Welpen aufwachsen, Sozialisierung, Hygiene etc. Und wie der Züchter auf die Gesundheit achtet, wie er Welpenkäufer aufklärt, auch über etwaige Gesundheitsprobleme der Rasse und auch dem Kaufvertrag.
Hat ein Hund Gesundsheitsprobleme oder Abweichungen, die den Wert mindern, muss das erwähnt werden. Es gehört üblicherweise dann auch in den Kaufvertrag. Wenn das nicht der Fall war und es stellt sich nach dem Kauf heraus, dass der Hund Gesundheitsprobleme hat, die vorher schon bekannt gewesen sein müssen (aber nicht offen ersichtlich für einen Laien, z.B. Ein fehlender Schwanz ist deutlich sichtbar, eine Stoffwechselstörung nicht unbedingt) würde ich das Ganze einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.
 
Hat jetzt nichts direkt mit dem Thema zu tun, will aber nicht extra ein neues eröffnen:

Bei uns im Umkreis habe ich ebenfalls eine ähnliche Zucht die ich mir mit schlechtem Gefühl bis jetzt nur online angeschaut habe. Und ein bisschen gegooglet und schon in Foren Beiträge gefunden in denen Wurfgeschwister gesucht wurden, wegen Krankheiten der Tiere. Oder weil sie sehr schreckhaft, schüchtern und schlecht sozialisiert waren.
Auch über die 'Züchter' (ich mag es nicht so nennen) wurde gesagt man Anfang alles lieb und nett bis der Hund verkauft war, kein Interesse mehr an Kontakt oder Berichten wie die Welpen aufwachsen.
Außerdem wird dann Labrador und Toller zusammen gemixt und das ganze Experimentalzucht genannt :blabla: Außerdem natürlich mehrere Hunderassen, Fast immer Welpen, auch mehrere Würfe parallel. Auch Labradoodle, Goldendoodle und alles was noch so toll ist und sich gut verkaufen lässt.

Mir ist vollkommen klar, dass so etwas absolut und ohne Frage unseriös ist.
Das ganze natürlich ohne Verein, zumindest konnte ich keinen entdecken. Nun meine eigentliche Frage:
Kann man so etwas irgendwo melden, wie kann man potenzielle Käufer schützen und darauf aufmerksam machen? Es gibt ja keinen Verein mit Richtlinien. Tierschutz kommt vielleicht auch nicht in Frage, weil die Hunde augenscheinlich nicht unbedingt schlecht gehalten werden (bestimmt nicht besonders toll, aber nicht so, dass der Tierschutz eingreifen müsste).
Mir ist das schon ein paar Woche ein echter Dorn im Auge. Persönliche Erfahrungen hab ich leider auch nicht, eben nur das, was ich eben in Foren gefunden habe.
Es ärgert mich halt, dass man eigentlich nichts dagegen tun kann. Wären sie in einem Verein könnte der das überprüfen. Aber so interessiert es niemanden.

EDIT:
Hab gerade nochmal auf die HP geschaut. Die 'Züchterin' schreibt über sich, sie hätte eine Prüfung zum Zuchtwart für den Golden, Labrador und Flat - Coated Retriever. Allerdings ein paar Jahre her.
Muss das nicht mit einem Verein verbunden sein?

EDIT EDIT:
oh je ich Idiot hab leider jetzt erst gesehen das es einen Thread mit genau der Thematik gibt. Also da wird meine Frage auch so beantwortet wie ich es mir gedacht habe: man kann nicht viel machen. Einfach traurig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt eine weithin unbekannte Vorschrift im Tierschutzgesetz, nämlich die des § 11 Abs. 1 Nr. 8a.
Danach braucht eine Erlaubnis des Veterinäramtes, wer gewerbsmäßig u.a. Hunde züchtet.

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html

Gewerbsmäßig züchtet, wer 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen hält oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr "produziert" - siehe dazu Ziff. 12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes. Diese ist zwar aus dem Jahre 2000, aber nach wie vor gültig.
Diese Vorschrift müssen die Vet.-Ämter beachten und auch anwenden.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm

Nach Deinen Schilderungen ist von Gewerbsmäßigkeit auszugehen. Du kannst Dich daher an das zuständige Vet.-Amt wenden.
 
Es gibt eine weithin unbekannte Vorschrift im Tierschutzgesetz, nämlich die des § 11 Abs. 1 Nr. 8a.
Danach braucht eine Erlaubnis des Veterinäramtes, wer gewerbsmäßig u.a. Hunde züchtet.

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html

Gewerbsmäßig züchtet, wer 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen hält oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr "produziert" - siehe dazu Ziff. 12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes. Diese ist zwar aus dem Jahre 2000, aber nach wie vor gültig.
Diese Vorschrift müssen die Vet.-Ämter beachten und auch anwenden.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm

Nach Deinen Schilderungen ist von Gewerbsmäßigkeit auszugehen. Du kannst Dich daher an das zuständige Vet.-Amt wenden.

Vielen, Vielen Dank! Auf so etwas hatte ich gehofft. Ich schaue mal, was sich machen lässt.
 
So steht es in den Verwaltungsvorschriften, die ich ja verlinkt habe.
Natürlich darf ich 3 fortpflanzungsfähige Hündinnen halten - ich darf dann ohne Erlaubnis nur nicht züchten.
Die Regelung "oder 3 oder mehr Würfe" soll die Züchter erfassen, die nur 2 Hündinnen halten, mit denen aber viele Würfe produzieren. Wobei ich von Zucht keine Ahnung habe, noch nie eine Hündin hatte und nicht weiss, ob 2 Hündinnen überhaupt 3 Würfe - 1 muss dann ja 2 Würfe im Jahr haben - "produzieren" können.

Dem Gesetzgeber ging es ja darum, gewerbsmäßige Züchter zu erfassen und letztlich zu kontrollieren. Und die Grenze zur "Gewerbsmäßigkeit" ist eben die o.a. Anzahl Hündinnen bzw. Würfe.
Ein Züchter mit 2 Hündinnen und 2 Würfen ist danach z.B. nicht gewerbsmäßig und braucht daher keine Erlaubnis.
 



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