Hallo!
Wir haben uns ein Haus gekauft und wohnen derzeit noch in einer Mietwohnung. Wir ziehen allerdings am Dienstag früh um in unser Haus. Jetzt nur das Problem: Wir haben einen Hund aus Mallorca adoptiert der aber schon am Montag kommt.... Jetzt meine Frage: Wie sieht das rechtlich aus wenn der Hund eine Nacht in der Mietwohnung übernachtet obwohl es eigentlich verboten ist? Er ist unter aufsicht und es wäre wie gesagt nur diese eine Nacht. Den Vermieter fragen ob das in Ordnung geht will ich ehrlich gesagt nicht weil er eh schon total angep**** ist weil wir aus der Mietwohnung ausziehen (er dachte offensichtlich das wir unser ganzes Leben dort wohnen werden :frech1: ) und er mit sicherheit sowieso "nein" sagen würde.
Mehr als die Mietwohnung kündigen könnte er ja nicht, oder? Das wäre ja egal nachdem die Wohnung eh schon gekündigt ist.
Ich hab schon bei google nachgeschaut aber da sagt irgendwie jeder was anderes. Die einen "der Vermieter kann dich verklagen" die anderen: "mehr als kündigen kann er dich nicht" aber da geht es auch hauptsächlich darum, dass verbotenerweiße Hunde gehalten werden wollen - bei uns wäre es ja wirklich nur diese eine Nacht. Problem dabei ist halt auch, dass wir sehr neugierige Nachbarn haben und ich einfach auch Angst habe, dass da irgendeiner den Vermieter anruft und "petzt" (war auch schon mal als im Winter bis um 7 Uhr noch nicht Schnee geräumt war....)
Weiß jemand von euch Rat?
Gruß
Wir haben uns ein Haus gekauft und wohnen derzeit noch in einer Mietwohnung. Wir ziehen allerdings am Dienstag früh um in unser Haus. Jetzt nur das Problem: Wir haben einen Hund aus Mallorca adoptiert der aber schon am Montag kommt.... Jetzt meine Frage: Wie sieht das rechtlich aus wenn der Hund eine Nacht in der Mietwohnung übernachtet obwohl es eigentlich verboten ist? Er ist unter aufsicht und es wäre wie gesagt nur diese eine Nacht. Den Vermieter fragen ob das in Ordnung geht will ich ehrlich gesagt nicht weil er eh schon total angep**** ist weil wir aus der Mietwohnung ausziehen (er dachte offensichtlich das wir unser ganzes Leben dort wohnen werden :frech1: ) und er mit sicherheit sowieso "nein" sagen würde.
Mehr als die Mietwohnung kündigen könnte er ja nicht, oder? Das wäre ja egal nachdem die Wohnung eh schon gekündigt ist.
Ich hab schon bei google nachgeschaut aber da sagt irgendwie jeder was anderes. Die einen "der Vermieter kann dich verklagen" die anderen: "mehr als kündigen kann er dich nicht" aber da geht es auch hauptsächlich darum, dass verbotenerweiße Hunde gehalten werden wollen - bei uns wäre es ja wirklich nur diese eine Nacht. Problem dabei ist halt auch, dass wir sehr neugierige Nachbarn haben und ich einfach auch Angst habe, dass da irgendeiner den Vermieter anruft und "petzt" (war auch schon mal als im Winter bis um 7 Uhr noch nicht Schnee geräumt war....)
Weiß jemand von euch Rat?
Gruß