Hund für eine Nacht in der Mietwohnung trotz verbot?

Hallo!

Wir haben uns ein Haus gekauft und wohnen derzeit noch in einer Mietwohnung. Wir ziehen allerdings am Dienstag früh um in unser Haus. Jetzt nur das Problem: Wir haben einen Hund aus Mallorca adoptiert der aber schon am Montag kommt.... Jetzt meine Frage: Wie sieht das rechtlich aus wenn der Hund eine Nacht in der Mietwohnung übernachtet obwohl es eigentlich verboten ist? Er ist unter aufsicht und es wäre wie gesagt nur diese eine Nacht. Den Vermieter fragen ob das in Ordnung geht will ich ehrlich gesagt nicht weil er eh schon total angep**** ist weil wir aus der Mietwohnung ausziehen (er dachte offensichtlich das wir unser ganzes Leben dort wohnen werden :frech1: ) und er mit sicherheit sowieso "nein" sagen würde.
Mehr als die Mietwohnung kündigen könnte er ja nicht, oder? Das wäre ja egal nachdem die Wohnung eh schon gekündigt ist.

Ich hab schon bei google nachgeschaut aber da sagt irgendwie jeder was anderes. Die einen "der Vermieter kann dich verklagen" die anderen: "mehr als kündigen kann er dich nicht" aber da geht es auch hauptsächlich darum, dass verbotenerweiße Hunde gehalten werden wollen - bei uns wäre es ja wirklich nur diese eine Nacht. Problem dabei ist halt auch, dass wir sehr neugierige Nachbarn haben und ich einfach auch Angst habe, dass da irgendeiner den Vermieter anruft und "petzt" (war auch schon mal als im Winter bis um 7 Uhr noch nicht Schnee geräumt war....)

Weiß jemand von euch Rat?

Gruß
 
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich GLAUBE, dass ein hund zu besuch kommen darf (wenn auch das nicht deutlich verboten ist). es ist nur eine nacht - es kann natürlich dennoch passieren, dass der hund laut ist und sich nachbarn beschweren. entweder ihr leugnet das dann vor eurem vermieter; er bekommt eh nichts mit oder ihr sagt ihm, dass es euch leidtut aber ja nun eh weg seid. es hat eben keine andere lösung gegeben.

macht der hund schäden, wird euch das wohl von der kaution abgezogen. haftpflichtversichert wird der hund ja noch nicht sein.

lg
 
Also schäden kann er eigentlich keine machen da er wie gesagt die ganze Nacht unter aufsicht ist. Ich hab jetzt im Internet nur gefunden, dass ein Hund zwar auf Besuch kommen darf, aber nicht über Nacht weil das dann quasi zur Haltung zählt. Stimmt das so?
Nein, versichert ist er noch nicht weil wir auch noch keinen Pass von ihm haben, das bekommen wir alles morgen früh wenn wir ihn abholen vom Flughafen.
 
Mach dir keinen Kopp. Natürlich darfst du das rechtlich betrachtet nicht, aber solange der Hund keinen Schaden verursacht (den müsstest du dann ersetzen, darauf könnte er dich dann verklagen), kann dir der Vermieter, da ihr eh auszieht, rein gar nix. Viel Spaß!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

nein, das zählt nicht als "Haltung".

Auch, wenn das Halten eines Hundes verboten ist, darfst Du sogar für eine Woche den Hund der Freundin beherbergen.

Mach Dir keinen Kopp wegen diesem einen Tag. Der Vermieter kann Euch da gar nix...

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Und wenn der wirklich Wind davon kriegt und am selben Abend noch vor der Tür steht? Dem trau ich ehrlich gesagt mittlerweile fast alles zu.....
 
Da die Wohnung ja eh schon gekündigt ist, sei es drum aber wenn du dich total verunsichert fühlst- kann dann nicht einer von euch mit dem Hund schon in dem neuen Haus schlafen ist ja dann auch für den Hund nicht so ein hin und her.
LG

Kerima
 
Und wenn der wirklich Wind davon kriegt und am selben Abend noch vor der Tür steht? Dem trau ich ehrlich gesagt mittlerweile fast alles zu.....

Dann lasst ihr die Türe einfach zu. Wenn er in die Wohnung möchte, während der Mietvertrag noch läuft, muss er das vorher schriftlich ankündigen.

Und wie blackbetty schon schrieb, auch wenn Hundehaltung nicht erlaubt ist, heißt das nicht, dass kein Hund die Wohnung betreten darf.
 



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