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Danke...mal schauen, was daraus wirdnun ja.. ob und wo eine Leinenpflicht besteht, liegt tatsächlich in Händen der Kommune.
Bei uns "gilt" eine Leinenpflicht innerhalb des Gemeindegebietes. Generell für "große" Hunde ab 50cm, innerorts für alle Hunde.
Auch die Länge der Leine ist mit max 3 Metern angegeben.
(was ein Glück, dass Casha nur 49 cm mißt )
Somit kann eine Leinenpflicht innerhalb einer bayerischen Gemeinde und dessen Gemeindegebiet auch aufgehoben werden.
Danke...mal schauen, was daraus wird
Ich wohne in diesem Bundesland zwar im letzten Zipfel und wir nennen uns auch UnterfrankenWaaarum.....?
Du wirst doch nicht etwa dieses komische Bundesland mit den sonderbaren Ureinwohnern und den noch unverständlicheren Lauten besuchen wollen....?
Grundsätzlich ja!nun ja.. ob und wo eine Leinenpflicht besteht, liegt tatsächlich in Händen der Kommune.
Ich finde es Sehr sinnvoll...zum Hintergrund: Wir von den Kitzrettern wollen für die Hochzeit eine Leinenpflicht durchsetzen...wir haben hier sehr viele unvernünftige HH, die ihre Hunde durchs hohe Gras rennen lassen.Grundsätzlich ja!
Die Frage ist, ob die Gemeinde es begründet hat und wie sie es begründet hat.
Evtl. kann man dann dagegen vorgehen...
Eigentlich kann man immer Einspruch innerhalb einer bestimmten Zeit erheben....