Benutzer400
Gast
Die Verletzung kann auch vom ersten mal stammen, dann müsste der andere zahle. Lässt sich sowas nachweisen? Deswegen bin ich der Meinung wer beißt zahlt...
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Die Verletzung kann auch vom ersten mal stammen, dann müsste der andere zahle. Lässt sich sowas nachweisen? Deswegen bin ich der Meinung wer beißt zahlt...
Soweit kommt es garnicht, denn ein Rechtsanwalt muß sich erst mal den Fall annehmen, denke er würde gleich sagen, Damit haben sich nichts in der Hand, zumal die Verletzung, kann die Gegenseite sagen (wurde ja erst zuhause festgestellt)ist bei dem Zusammen kommen nicht entstanden...und dann? Wer will beweisen das es so war. Hund kann auch Stunden später von einem anderen gebissenworden sein....!Aber die anderen wussten das auch und hätten ihren Hund sichern können, zumal dieser ja bei mehreren Stress angefangen hat.
Wie man sieht, viel zum Streiten. Ich kann mir nicht vorstellen, das unser Gesetzgeber, bzw die Versicherungen solchen kostenintensiven Rechtsstreiten nicht vorgebeugt haben.
Mal den Paragraph dazu.
833 BGB
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.