Beißerei zwischen zwei Hunden

Hallo,

ich glaube auch nicht, dass es so einfach ist und hier nur der § zum Tragen kommt...

Dort wurde fahrlässig gehandelt, der andere hat auch nicht auf seinen Hund geachtet, der nächste hat seinen Hund ein zweites mal auf den anderen Hund treffen lassen, obwohl die Hunde sich vorher schon nicht verstanden haben.

Das wäre der erste Fall im Paragraphendschungel, der so einfach mit einem § erledigt ist - da glaube ich nur nicht dran. :D
 
was sagen denn die besitzer vom unkastrierten rüden? gebe ihnen doch die rechnung mit bitte um begleichung. sie können sie ja bei ihrer versicherung einreichen. wenn dann der sachverhalt angegeben werden muss, kannst du ja die anderen hundebesitzer, die das aggresive verhalten bestätigen können, als zeugen nennen. dann warte ab was passiert, einen rechtsstreit würde ich nicht anfangen, aber eventuell übernimmt die versicherung ja einen teil der kosten.
 
Wenn man sich in ein Hundeauslaufgebiet begibt, dann nimmt man in Kauf, dass was passieren kann.

Klar ist ein Raufbold immer eine ärgerliche Sache, aber letztlich können auch im Spiel unter zwei völlig verträglichen Hunden schlimme Verletzungen passieren.

Dann rennt man ja auch nicht gleich zum anderen und bittet den zur Kasse, weil dessen Hund den anderen verletzt hat.
 
auch wenn ich weiss, dass andere hunde auf einer wiese frei laufen, muss ich nicht erwarten dass dort ein raufbold unterwegs ist. die gleiche diskussion wurde auch bei pferden geführt, wenn auf einer weide ein pferd das andere verletzt. soweit ich weiss, bekommt man eine mitschuld und die versicherung übernimmt einen teil oder auch die gesamten kosten.
 
auch wenn ich weiss, dass andere hunde auf einer wiese frei laufen, muss ich nicht erwarten dass dort ein raufbold unterwegs ist. die gleiche diskussion wurde auch bei pferden geführt, wenn auf einer weide ein pferd das andere verletzt. soweit ich weiss, bekommt man eine mitschuld und die versicherung übernimmt einen teil oder auch die gesamten kosten.

In dem Fall war das aber bekannt und man hat seinen Hund ein zweites Mal dazugeholt, obwohl man wusste, dass der andere Hund noch dort rumrennt.

Wie das dann aussieht wäre interessant zu wissen.
 
@MickeyMausi: mit deinem Paragraphen hast du schon Recht. Hier wurde aber grob fahrlässig gehandelt (Hund wurde wieder frei auf das Gelände gelassen obwohl klar war, was passieren könnte) und somit ist das hinfällig.
 
Man muss Gesetze lesen wie sie sind und nichts dazutexten.

In 833 Satz 1steht : Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen PUNKT

Satz 2 mit der Sorgfalt interessiert in dem Fall nicht, weil es hier nicht um Gebrauchshunde geht.

Ich werde dann zu Haus mal mein BGB und den Kommentar wälzen und gucken, ob ich ne Vorschrift finde, die in Bezug auf 833 die Fahrlässigkeit ins Spiel bringt.
 



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