- Erster Hund
- Motte 2000-2017
- Zweiter Hund
- Dina *2009
Möglich ist ein Impfschaden natürlich. Aber andere Ursachen sind wahrscheinlicher.
Ob der TA zu belangen ist? Die Besitzerin hat ja ausdrücklich gewünscht, dass er vom Impfschema abweicht. Wenn er sie richtig beraten hat, sie aber trotzdem die Impfung wollte, dann kann er da schon einigen Spielraum nutzen, auch wenn die Tollwut-Impfstoffe für diese Anwendung nicht zugelassen sind.
Aber rein rechtlich war die Impfung total sinnlos. Zu früh geimpft = keine gültige Impfung. Wartezeit nach Erstimpfung sind 3 Wochen, auch das hat sie nicht eingehalten. Völlig sinnlos, die ganze Aktion. Sollte der Hund durch diese Unsinnigkeit tatsächlich Schaden genommen haben, dann hat die Besitzerin selbst den zu verantworten.
Wo war sie eigentlich im Urlaub? Je nach Urlaubsland kommen da noch ein paar mögliche Dinge in Frage, die der Kleine sich eingefangen haben könnte.
Ob der TA zu belangen ist? Die Besitzerin hat ja ausdrücklich gewünscht, dass er vom Impfschema abweicht. Wenn er sie richtig beraten hat, sie aber trotzdem die Impfung wollte, dann kann er da schon einigen Spielraum nutzen, auch wenn die Tollwut-Impfstoffe für diese Anwendung nicht zugelassen sind.
Aber rein rechtlich war die Impfung total sinnlos. Zu früh geimpft = keine gültige Impfung. Wartezeit nach Erstimpfung sind 3 Wochen, auch das hat sie nicht eingehalten. Völlig sinnlos, die ganze Aktion. Sollte der Hund durch diese Unsinnigkeit tatsächlich Schaden genommen haben, dann hat die Besitzerin selbst den zu verantworten.
Wo war sie eigentlich im Urlaub? Je nach Urlaubsland kommen da noch ein paar mögliche Dinge in Frage, die der Kleine sich eingefangen haben könnte.