Wir bitten um Freilassung der Hündin Josy

So wie ich es gelesen habe, geht es hierbei nicht um die Frage, wem dem Hund gehört. Also Eigentum, sondern um eine Verpflichtung (wahrscheinlich Rechtsvertrag) den das Tierheim unterschrieben hat. Er hat sich somit verpflichtet, den Hund bis zu seinem Abtreten in seine Obhut zu nehmen.
Wie nun die Sachlage Eigentum und Besitz aussieht, ist nicht einzusehen. Besitzer ist klar das Tierheim, nur ist die Frage, ob die Staatsanwahltschaft somit auch das Eigentum übertragen hat, was ich nicht denke. Hierbei ist ein Hund wie vielen bekannt (leider) zu behandeln wie ein bewegliches Objekt. Somit ist es im §929 BGB geregelt, dass nur das Eigentum übergeht, wenn sich beide Parteien darüber einig sind. Da ich denke, das sich die Staatsanwahlschaft das Recht des Eigentum einbehalten hat, wird das Tierheim hier keinen Freiraum haben. Eine Verjährung von Eigentum gibt es ja nicht, somit kann der Staat auch das Tier wieder zurück verlangen, wenn es ihm passt. Genau darüber diskutieren kann man erst, wenn man mal mehr details hätte.

Ich denke hierbei würde nur die Veröffentlichung etwas bewirken, so wie sie es ja nun tun. Aber mehr als das wird ihnen nicht übrig bleiben.
Ich hoffe natürlich, dass diese Hundedame noch ein wunderbares Leben geniesen kann.
 
http://www.openpetition.de/petition/online/wir-bitten-um-freilassung-der-huendin-josy

Von: Anja Wrabetz aus Ilvesheim
An: Landtag in Baden-Württemberg

Josy selbst war nie auffällig. Es gab keine Zwischenfälle, weder mit Menschen noch mit anderen Hunden.
Trotzdem verfügte die Staatsanwaltschaft über die Tötung von Josy...
http://www.openpetition.de/petition/...r-huendin-josy

Da kann was nicht stimmen.
Wenn der vernünftige Grund zur Tötung fehlt, kann auch die Staatsanwaltschaft diese nicht anordnen.
 
Da kann was nicht stimmen.
Wenn der vernünftige Grund zur Tötung fehlt, kann auch die Staatsanwaltschaft diese nicht anordnen.

*hust*

Es sind schon Hunde eingeschläfert worden, weil sie beim Wesenstest nervös wurden als 3 bellende Artgenossen an diesem eng vorbeigeführt wurden ... dieser Hund hat nicht gebissen, nicht aggressiv geknurrt - nein, er hat lediglich gejault und gefiepst, weil ihm die Situation nicht geheuer war.

Grund genug den Hund zu euthanasieren - hätte ja sein können :frech1:
 
Wenn der Hund zum Zeitpunkt der Sicherstellung - also 2003 - nicht auffällig war, gab und gibt es keinen vernünftigen Grund, ihn zu töten.
Ist schon mal der Generalstaatsanwalt des Bundeslandes mit dem Fall befasst worden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Hund zum Zeitpunkt der Sicherstellung - also 2003 - nicht auffällig war, gab und gibt es keinen vernünftigen Grund, ihn zu töten.
Ist schon mal der Generalstaatsanwalt des Bundeslandes mit dem Fall befasst worden?

Das kann ich dir nicht sagen, weil ich weiß nur das es durch irgendeinen verteiler gegangen ist. Und so bekamm die ich aus dem TS kenne daran.
 



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