Nach dem bay. Landesjagdgesetz dürfen wildernde Hunde nur unter bestimmten Vorussetzungen erschossen werden.
Hunde gelten dann als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können.
Also müssen sie "auf frischer Tat" ertappt werden und real dem Wild gefährlich werden können, was z.B. ein Dackel hinter einem Rothirsch nicht kann.
Entweder gehen die Jäger vorher mit Hunden durch und bringen die Kitze an einen anderen Ort oder sie lassen die Wiesen mit kleinen Helikoptern - die mit Wärmebildkameras ausgerüstet sind - vor der Mahd abfliegen. Das geht unheimlich schnell und schafft in kurzer Zeit viele Hektar.
Alles Mörder und üble Bambischlitzer, diese Jäger.