Welpenkauf - Listenhund?

Hallo,
ich würde gerne Eure meinung zur folgenden Situation hören-
wir haben uns total von anhieb in eine Mischlingshündin verliebt. Jedoch nun unser Problem: Ihr Vater ist ein Stafford-Mischling. Staffords gehören in Schleswig-Holstein zu den Listenhunden. Da auch deren Mixe in S-H als Listenhunde zählen sind wir uns nun unsicher wie es nach der 3. Generation aussieht.
In ihrem Impfausweis steht lediglich Schäferhung-Labrador-Mischling. Unter dieser Rassebeschreibung haben wir und Sie auch das erste mal angesehen. - jedoch bin ich mir ziehmlich sicher das man später ( gerade durch Farbe und auch Körperbau) man den Stafford deutlich raussehen wird. Wird uns dies Probleme bereiten?

Wie ist nun die Rechtlage? - zählt sie als Listenhund auch wenn schon der Vater bereits "nur" Mischling war?
(Ihre Mutter ist eine Schäferhundmischlingshündin)

Über informative Antworten freuen wir uns sehr.
(Wir sind Hundeerfahren und sie wäre auch nicht unser Ersthund - jedoch haben wir nur keinerlei vorkenntnisse betreffend Listenhunde)
 
Wenn es um Mischlinge in der dritten Generation geht, würde ich mich am besten an das Ordnungsamt wenden, da dieses für die Hundemeldepflicht verantwortlich ist. Einfach nachfragen, ob die Listenhundeverordnung nur direkte Mischlinge betrifft, oder auch Mischlinge in weiterführenden Generationen (was ich für unwahrscheinlich halte - ein Mischling, dessen bspw. Urururgroßvater Stafford war, interessiert doch kein Schwein).
 
Zur "Kreuzung" hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.3.2006 (11 UE 1426/04) ausgeführt, dass - im Gegensatz zu der Ansicht des erstinstanzlich befassten Verwaltungsgerichtes Gießen - der Begriff "Kreuzung" grundsätzlich sämtliche Nachfahren eines reinrassigen Hundes - hier Listenhundes - umfasse.

Für die Einstufung als "Kreuzung" bedürfe es allerdings bei Hunden, die nicht
unmittelbar, d.h. in erster Generation, von einem reinrassigen Hund abstammten, der Feststellung, dass der Mischlingshund von seinem äußeren Erscheinungsbild her noch signifikant von den Erbanlagen des zu den Hunderassen bzw.- gruppen gehörenden Vorfahren geprägt sei. Siehe ausführlich dort, vorletzter Absatz. Ausserdem muss natürlich die Abstammung von einem Stafford feststehen.

http://web109.can14.de/tvb/urteile/Hund_2006_8.pdf


Zu einem gleichen Ergebnis kommt auch das Oberverwaltungsgericht Hamburg vom 18.8.2008 (4 Bs 72/08), dort, Randnummer 16

http://openjur.de/u/392936.html

Eine Rechtssprechung des Verwaltungs- oder Oberverwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein ist mir nicht ersichtlich.

Es kommt also auf den Phänotyp des Hundes an.
Im Zweifel müsstest Du durch ein Gutachten darlegen, dass Dein Hund gerade nicht vom Phänotyp einem Stafford entspricht.
 



Hundeforum.com - Partnerseiten :
Heilkundeforum.com | Veggieforum.de | Herrchen-sucht-Frauchen.de

Hundeforum.com ⇒ Das freie & unabhängige Hundeforum unterstützen:

Zurück
Oben