Vorbesitzer wollen laut Schutzvertrag bei erforderlicher Abgabe informiert werden

Erster Hund
Luna, Podenco (*7.2007)
Zweiter Hund
Miyuki, Husky (6 Monate)
Hallo,

ich habe das Problem dass ich eigentlich 2 Hunde habe. Eine der beiden Hündinnen ist momntan in einer Pflegestelle, da ich keine 2 Hunde mehr halten darf. Leider ist sie auch schon durch einige Hände gereicht worden. Laut Shutzvertrag wollen die Vorbesitzer bei erforderlicher Abgabe informiert werden und die Hündin zurück. Da die Stelle wo sie zur Pflege ist den Hund nicht behalten kann wollen wir sie in gute Hände vermitteln. Die Vorbesitzer jedoch melden sich nicht und reagieren auch nicht auf Anrufe oder emails. Was für Folgen hat es für mich beziehungswieße uns wenn wir sie weiter vermitteln und die Vorbesitzer dies mit bekommen würden? Das Tier wurde diesen über einen Auslandstierschutz vermittelt. Sollte ich mich mit diesem Schutzverein in Verbindung setzen? Falls ihr noch Fragen habt fragt ruhig. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiter helfen könntet.
 
Kenn mich da nicht so aus. Aber ich denke das beste wäre das du den Verein informierst. Und diesen vll auch nochmal bittest mit den Vorbesitzern in Kontakt zu treten. VIel Glück.
 
Also falls der Vorbesitzer das mitbekommt, solltest du nachweisen können, dass du versucht hast, ihn zu kontaktieren. Keine Ahnung, ob da die eMail ausreicht. Wenn du angerufen hast, könnte die Nummer auf deinem Verbindungsnachweis stehen. Wohnt der Vorbesitzer weit weg? Was steht im Vertrag genau drin, dass sie den Hund zurücknehmen?

An den Verein würde ich mich nicht unbedingt wenden. Oder hast du mit dem Verein den Vertrag gemacht?
 
Bloede Frage, aber machen diese Vereine nicht normalerweise einen Schutzvertrag? Also mein TH hat das gemacht und ich dachte, dass das auch ueblich ist, um zu verhindern das die Tier z.B. ausgesetzt werden. Eventuell habe die ihn ja schon weitervermittelt ohne Rueckmeldung???
 
die Vorbesitzer hatten ja den Hund seit Dezember 2010. Nein die Hündin ist nicht weiter vermittelt worden das weiß ich weil ich mit der person wo sie ist befreundet bin. im Vertrag steht das übliche drin ist ein Standartschutzvertrag ausm internet. Nee steht nicht im verbindungsnachweiß da es handy ist und da net so viel Platz ist.
 
Steht in dem Vertrag ein Vorkaufsrecht oder, dass du den Hund nur an sie zurückverkaufen darfst?
Das ist nämlich ein großer Unterschied.
Wenn die Verkäufer bei einem Vorkaufsrecht nicht reagieren innerhalb einer gesetzten Frist, darfst du sie verkaufen, an wen du willst.
Wichtig, wenn du den Hund ohne Einverständnis der Vorbesitzer verkaufst, ist der Vertrag anfechtbar!
Ich würde ein Einschreiben mit Rückschein senden, in dem du eine Frist von 2 oder 3 Wochen setzt.
Dann hast dus schriftlich, dass du die informiert hast.
 
§ 2 Pflichten des Empfängers
a.) Der / Die Empfänger/in verpflichtet sich, das Tier im Einklang mit den tierschutzrechtlichen
Vorschriften und artgerecht zu halten. Artgerecht ist so zu verstehen, dass das Tier genügend Platz
und Auslauf hat, ihm täglich frisches Wasser und Futter zur Verfügung gestellt wird, dass Einstreu
sauber und trocken ist und das Tier nie länger als 10 Stunden allein gelassen wird.
b.) Der / Die Empfänger/in wurde über evtl. Krankheiten oder Trächtigkeit des Tieres informiert und
verpflichtet sich außerdem, jederzeit die tierärztliche Versorgung des Tieres zu gewährleisten, sowie
bei Verhaltensauffälligkeit umgehend den Tierarzt zu kontaktieren.
c.) Weiterhin ist das Tier bei Außenhaltung gegen Feinde und Ausbruch zu sichern. Das Tier wird nicht
zur Zucht, Vermehrung oder zum Verzehr verwendet und ist gegen Übergriffe der Misshandlung und
/ oder Quälerei auch durch Dritte zu schützen.
d.) Der / Die Empfänger/in verpflichtet sich bei Übernahme eines Hundes diesen innerhalb von 14
Tagen beim zuständigen Steueramt anzumelden, den Hund nicht an die Kette zu legen und nicht
ständig im Zwinger zu halten, im Falle der vorübergehenden Zwingerhaltung ist eine Zwingergröße je
nach Art des Hundes von mindestens 14 qm einzuhalten und täglich für ausreichend Auslauf zu
sorgen.
e.) Eine etwa notwendige Tötung des Tieres darf nur vom Tierarzt vorgenommen werden und von
der Tötung unter Vorlage der tierärztlichen Bescheinigung sowie von jedem anderen
Ableben unverzüglich Mitteilung zu machen.
f.) Alle notwendigen Impfungen und Wurmkuren müssen regelmäßig wiederholt werden.
g.) Die Weitergabe des Tieres ist ohne Zustimmung des Vorbesitzers nicht erlaubt. Sprechen
zwingende Gründe für die Weitergabe, unterrichtet der Tierhalter unverzüglich den Vorbesitzer, um
gemeinsam eine Regelung zum Wohle des Tieres zu finden. Der / Die Empfänger/in des Tieres
gestattet dem Vorbesitzer, jederzeit und wiederholt den Ort und die Art der
Haltung des Tieres zu besichtigen und dazu das Haus oder die Wohnung zu betreten. Stellt der
Vorbesitzer Haltungsfehler fest, ist er berechtigt, das Tier zurückzunehmen, sofern der Halter die
Behebung dieser Fehler verweigert oder es aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist, das Tier beim
Halter zu belassen. Die Schutzgebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

dass is das was da drin steht

Das Problem ist aber dass sie wahrscheinlich die nächsten tage weiter vermittelt wird. Mir geht das etwas zu schnell.
 
Noch ist sie ja dein Hund oder?
Dann kannst du doch auch das Tempo der Vermittlung beeinflussen.
Wenn sie für eine kurze Zeit bei dir ist kann auch dein Vermieter nichts sagen, denn "Besuchshunde" darf er nicht verbieten.
Ich würde vorgehen, wie ich bereits oben geschrieben habe, dann bist du auf der sicheren Seite.
 
Was ist, wenn Du an die Vorbesitzer ein Einschreiben mit Rückschein schickst, dann hast Du den Nachweis, dass sie informiert sind. Gibt denen eine Frist zur Rückmeldung. Wenn bis dahin nix geschieht, sollte Dir nix passieren. Denk ich!
 
g.) Die Weitergabe des Tieres ist ohne Zustimmung des Vorbesitzers nicht erlaubt. Sprechen
zwingende Gründe für die Weitergabe, unterrichtet der Tierhalter unverzüglich den Vorbesitzer, um
gemeinsam eine Regelung zum Wohle des Tieres zu finden.

Ich würde die Dinge etwas differenzierter sehen und daher Buchstabe g.) Satz 2 stärker gewichten als Satz 1.
Du hast oben geschrieben, dass Du keine 2 Hunde mehr halten darfst..
Nun weiss ich keine Einzelheiten darüber, die Frage ist daher, ob dieses "nicht dürfen" ein zwingender Grund ist, der auch noch objektiv vorliegt.

Der Satz 2 setzt nicht zwangsläüfig eine (einseitige) Zustimmung voraus, sondern geht von einer gemeinsamen Lösung aus. Gemeinsam heisst, dass Du in diese einbezogen wirst.

Ich würde folgendes tun:

1. Den Vorbesitzer nun unverzüglich - d.h. ohne schuldhaftes Zögern - schriftlich mit Zustellungsnachweis
unterrichten und den zwingenden Grund erklären.

2. Die von Dir angestrebte Lösung anbieten und ebenfalls erklären, warum dies zum Wohl des Tieres geboten ist.

3. Dem Vorbesitzer eine Frist setzen, innerhalb derer er sich erklären soll. Diese Frist darf nicht zu kurz sein, etwa 2 Wochen sollte sie schon dauern.

4. In diesem Schreiben auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hinweisen und deutlich machen, dass Du nach erfolglosem Fristablauf handeln musst, insoweit das Tier angeben musst (an die von Dir gewünschte Stelle).

Es kann Dir aber auch passieren, dass die Vorbesitzer sich melden und verlangen, dass der Hund in andere - von ihnen gewünschte - Hände kommt. Da wären wir bei dem Problem der "gemeinsamen" Lösung.
Will sagen, dass sich die Dinge noch hinziehen können.
 



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