Also ich habe meinen Hund von Privaten aber mit Schutzvertrag da steht drin:
Der Verkäufer räumt sich hiermit ein Vorkaufs- bzw. Rückkaufsrecht sowie Vorerwerbsrecht ein für den Fall, dass der Käufer das Tier veräußern oder weiterverkaufen will. Der Verkäufer ist in diesem Fall unverzüglich zu Informieren.
Also wenn ich das Tier weg geben will und die wollen den Hund dann lieber selbst nehmen, dann müssen die mir mein Geld wiedergeben..
Ansonsten würde ich einfach dem Verband sagen der Hund ist überfahren worden ist, falls die irgendwann mal fragen. Weg ist weg...