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Entweder so, aber man darf den Hund auch weiter geben wenn man weiß und sicher sein kann dass er gut aufgehoben ist! Weil so eine Klausel ist unwirksam so wie ich das verstanden habe.
Anne,weißt du wie das ist,wenn man ein Tier aus dem Tierschutz hat,Schutzgebühr bezahlt,und den Hund nach längerer Zeit wieder zurückgeben muss?
Muss man dann auch die Gebühren für die Abgabe des Tieres zahlen?
Nicht dass ich eines unserer Tierschutztiere zurückgeben würde. Die Frage ist nur interessehalber.
Wie gesagt, es kommt immer auf die einzelnen Punkte an die in dem Vertrag festgehalten sind. Manchmal ist es wirklich so dass man nochmal etwas zahlen muss wenn man den Hund nicht mehr halten kann.
In den meisten Fällen ist es aber so dass der Hund zurückgegeben wird und gut ist.
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