Rechte der Besitzer von Hündinnen

Wieder diese Übertreibung! Meinst Du ehrlich, das man auf diese Art und Weise ernst genommen wird? So kann man doch keinerlei sachliche oder gar zielorientierte Diskussion führen? Oder wolltest Du einfach nur mal Deinen Frust los werden? :troesten1:

So sehe ich es inzwischen auch - eine Diskussion ist weder möglich noch zielführend.

Hier ist scheinbar einfach jemand frustriert - jeglicher Ratschlag wird mit "Ja, aber..." beantwortet - alles wird auf die Rüdenhalter geschoben - man selbst ist unfehlbar und die eigenen Hunde natürlich auch. :denken24:
 
Warum heissen Freilaufflächen eigentlich Freilaufflächen?
Ganz bestimmt damit die Hunde alle an der Leine bleiben müssen weil vllt. eines der Mädel grad läufig ist:zwinkern2:

Das wäre das gleiche als wenn ein Hund eine Verletzung hätte und ich nun alle anderen HH,s bitten würde ihre Fellnasen anzuleinen weil meiner
Verletzungsbedingt grad nicht so toben und rennen darf.

Was bin ich froh das wir hier in unserer Pampa nicht wirklich auf soetwas angewiesen sind.
Hier gibt es auch sowas wie Rücksicht aufeinander,trifft HH mit Rüden auf HH mit läufiger Hündin werden beide eben angeleint.

So wie ich als Rüdenhalter keinen Anspruch auf eine Freilauffläche ohne läufige Hündinnen stelle,sollte es andersherum aber auch sein.
Also wenn jemand mit heisser Hündin erwartet das ich mich samt Rüden in Luft auflöse,ne ist nicht.
Freilauf eben nur dann wenn ALLE Hunde dies auch nutzen können.

LG Caro
 
Enko
HUNDELANDESGESETZ

§ 2 Allgemeine Pflichten

(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche

Und auch auf dem Hundefreilaufbereich,setzt § 2 abs.1 nicht ausser Kraft!

Im Klartext,wen ich meinen Hund nicht unter Kontrolle habe,habe ich ihn auch dort Anzuleinen!

Soweit sie Rechtslage,und das lässt dann nur eine Vernüftige Kommunation zu,wo beide gefordert sind.
 
Wen ich jetzt mit den Hündinnen,mich vom Acker mache,und der Hundebesitzer hat seinen Rüden nicht im Griff,
und dieser läuft mir,durch die ganze Stadt hinterher!
Bin ich dann Schuld wenn der Halter seinen Rüden nicht zur unter Kontrolle hat?

Mir geht es nur darum,es kann nicht sein das Rüdenhalter einen Freischein haben.
Da ich öfters auf Hundeschulen bin,und Hunde zu Sozialisieren,und hin und wieder auch heisse Hündinnen dort sind,
werden die Rüden auch sofort,erzogen.
UND HÖRE UND STAUNE ES GEHT!!!
 
Wenn jemand mit seiner läufigen Hündin auf einen Freilauffläche geht, dann ist es doch kein Wunder, dass in dem Moment der Paragraph für'n Popes ist, weil Rüden am Rad drehen. Ist doch nicht so schwer, in der Zeit so viel Rücksicht auf andere zu nehmen und woanders mit seiner Hündin zu laufen.
 
Habe ich Vergessen,NEIN ICH BIN NICHT FRUSTIERT!!!!

IN MEINEM ALTER,VERSUCHT MAN GEWISSE DINGE PROVOKANT
UND AUCH EIN BISCHEN AGGRESIV ZU GESTALTEN.
WIE SONST,KANN ICH DEN BESITZER EINES HUNDE AUS DER
RESERVE LOCKEN.
 
Ich hab den Eindruck, dass du dieses Gesetz zu sehr zu deinem Gunsten interpretierst. Im Prinzip hast du natürlich Recht, aber dennoch kann ich mir vorstellen, dass es viel Richter geben wird, die dir eine gewisse Fahrlässigkeit unterstellen, wenn du mit deiner läufigen Hündin auf Freilaufflächen aufkreutzt.

Unsere Stadtverwaltung fasst das in folgende Worte, die man ebenso gegen dich wie gegen die Rüdenhalter anwenden kann - denke da kommt es dann auf den Richter an (wenn man es denn so weit kommen lassen will):

» Grundsatz
Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Quelle
 
Und wer nimmt Rücksicht auf mich?
Viele Hundehalter,haben bei ihren Rüden noch nicht einmal ein Halsband an!
Weil sie meinen das ich dort nicht zu Suchen habe,und das geht gar nicht.
BEI ALLEM VERSTÄNDNIS,DEN RÜDENHALTER GEGENÜBER!!!
 
DonNegro,
leider nicht zu meinem Gunsten,es ist wie ist!
Bin auf dem Ordnungsamt gewesen,und die haben mir das Bestädigt.
Was ist wenn ich,400 m Entfernt bin,aber der Rüde bis 500 m es Riechen kann.
Und der Rüde läuft über Leinenpflichtige Orte da Hundebesitzer den wieder
nicht unter Kontrolle hat.
Und auch noch die Gefahr birgt Überfahren zu werden.
Dann bin ich es Schuld,weil ich mit meinen Hündinnen,zum Markt Einkaufen gehe,
sind Luftlinie 200 m,zu Fuß 400 m
 



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