Guten Abend zusammen,
Soweit ich - als absoluter Hundeanfänger - die Sache einschätze, können gerade Welpen etwas lauter sein und evtl. öfter mal jaulen und jammern als es Junghunde bzw ausgewachsene Hunde tun.
Sollte der Vermieter sich mit der Hundehaltung einverstanden erklärt haben, kann es trotzdem zu Problemen kommen falls sich ein Nachbar über "Lärm" beschwert oder wird das gehandhabt wie bei kleineren Kindern, dass ein gewisses Lärmaufkommen als normal angesehen wird, in dem Wissen, dass es sich nur um einen vorübergehenden Zustand handelt?
Das Verhältnis zu einer weiteren Mietpartei in unserem Haus ist nicht das beste und geht mittlerweile soweit, dass besagter Nachbar uns beim Vermieter anschwärzt und Lügen erzählt, die jeglicher Grundlage entbehren.
So bekamen wir kürzlich eine Abmahnung weil behauptet wurde wir würden unerlaubt mehrere (!) Hunde in der Wohnung halten... aufgrund der Tatsache, dass er mich ein einziges Mal im Treppenhaus mit der Hündin eines Freunde sah, die ich an dem Tag tagsüber gesittet hatte (wovon ich nur ca 1-2h in der Wohnung war und die restliche Zeit im Park/ Wald verbracht hatte). Dazu gab es auch schon Beschwerden über Lärmbeslästigung weil wir angeblich jeden Tag der Woche rund um die Uhr sehr laut Musik hören und Parties feiern.
Kurz gesagt: kein angenehmer Zeitgenosse und scheinbar auch kein Hundefreund. Mir ist ehrlich gesagt nicht wohl bei dem Gedanken einen Welpen bei mir einziehen zu lassen mit dem Wissen, dass es beim geringsten Anlass (bzw. selbst ohne Anlass) Beschwerden hageln wird...
Welche Rechte hat man in einem solchen Fall als Hundebesitzer, vorausgesetzt natürlich, der Vermieter hat sich im Vorfeld mit der Haltung eines Hundes einverstanden erklärt? Welchen Schutz hat man als Hundehalter vor Verleumdungen von Nachbarn?
Braucht es bei solchen "Beschwerden" Zeugen, bzw müssten mehrere Mietparteien sich beschweren oder ist es ausreichend wenn ein Mieter einfach etwas behauptet und letztenendes Aussage gegen Aussage steht?
Soweit ich - als absoluter Hundeanfänger - die Sache einschätze, können gerade Welpen etwas lauter sein und evtl. öfter mal jaulen und jammern als es Junghunde bzw ausgewachsene Hunde tun.
Sollte der Vermieter sich mit der Hundehaltung einverstanden erklärt haben, kann es trotzdem zu Problemen kommen falls sich ein Nachbar über "Lärm" beschwert oder wird das gehandhabt wie bei kleineren Kindern, dass ein gewisses Lärmaufkommen als normal angesehen wird, in dem Wissen, dass es sich nur um einen vorübergehenden Zustand handelt?
Das Verhältnis zu einer weiteren Mietpartei in unserem Haus ist nicht das beste und geht mittlerweile soweit, dass besagter Nachbar uns beim Vermieter anschwärzt und Lügen erzählt, die jeglicher Grundlage entbehren.
So bekamen wir kürzlich eine Abmahnung weil behauptet wurde wir würden unerlaubt mehrere (!) Hunde in der Wohnung halten... aufgrund der Tatsache, dass er mich ein einziges Mal im Treppenhaus mit der Hündin eines Freunde sah, die ich an dem Tag tagsüber gesittet hatte (wovon ich nur ca 1-2h in der Wohnung war und die restliche Zeit im Park/ Wald verbracht hatte). Dazu gab es auch schon Beschwerden über Lärmbeslästigung weil wir angeblich jeden Tag der Woche rund um die Uhr sehr laut Musik hören und Parties feiern.
Kurz gesagt: kein angenehmer Zeitgenosse und scheinbar auch kein Hundefreund. Mir ist ehrlich gesagt nicht wohl bei dem Gedanken einen Welpen bei mir einziehen zu lassen mit dem Wissen, dass es beim geringsten Anlass (bzw. selbst ohne Anlass) Beschwerden hageln wird...
Welche Rechte hat man in einem solchen Fall als Hundebesitzer, vorausgesetzt natürlich, der Vermieter hat sich im Vorfeld mit der Haltung eines Hundes einverstanden erklärt? Welchen Schutz hat man als Hundehalter vor Verleumdungen von Nachbarn?
Braucht es bei solchen "Beschwerden" Zeugen, bzw müssten mehrere Mietparteien sich beschweren oder ist es ausreichend wenn ein Mieter einfach etwas behauptet und letztenendes Aussage gegen Aussage steht?