"Lärmbelästigung" durch einen Hund/Welpen? Welche Rechte hat man als Halter?

Guten Abend zusammen,

Soweit ich - als absoluter Hundeanfänger - die Sache einschätze, können gerade Welpen etwas lauter sein und evtl. öfter mal jaulen und jammern als es Junghunde bzw ausgewachsene Hunde tun.

Sollte der Vermieter sich mit der Hundehaltung einverstanden erklärt haben, kann es trotzdem zu Problemen kommen falls sich ein Nachbar über "Lärm" beschwert oder wird das gehandhabt wie bei kleineren Kindern, dass ein gewisses Lärmaufkommen als normal angesehen wird, in dem Wissen, dass es sich nur um einen vorübergehenden Zustand handelt?

Das Verhältnis zu einer weiteren Mietpartei in unserem Haus ist nicht das beste und geht mittlerweile soweit, dass besagter Nachbar uns beim Vermieter anschwärzt und Lügen erzählt, die jeglicher Grundlage entbehren.

So bekamen wir kürzlich eine Abmahnung weil behauptet wurde wir würden unerlaubt mehrere (!) Hunde in der Wohnung halten... aufgrund der Tatsache, dass er mich ein einziges Mal im Treppenhaus mit der Hündin eines Freunde sah, die ich an dem Tag tagsüber gesittet hatte (wovon ich nur ca 1-2h in der Wohnung war und die restliche Zeit im Park/ Wald verbracht hatte). Dazu gab es auch schon Beschwerden über Lärmbeslästigung weil wir angeblich jeden Tag der Woche rund um die Uhr sehr laut Musik hören und Parties feiern.

Kurz gesagt: kein angenehmer Zeitgenosse und scheinbar auch kein Hundefreund. Mir ist ehrlich gesagt nicht wohl bei dem Gedanken einen Welpen bei mir einziehen zu lassen mit dem Wissen, dass es beim geringsten Anlass (bzw. selbst ohne Anlass) Beschwerden hageln wird...

Welche Rechte hat man in einem solchen Fall als Hundebesitzer, vorausgesetzt natürlich, der Vermieter hat sich im Vorfeld mit der Haltung eines Hundes einverstanden erklärt? Welchen Schutz hat man als Hundehalter vor Verleumdungen von Nachbarn?

Braucht es bei solchen "Beschwerden" Zeugen, bzw müssten mehrere Mietparteien sich beschweren oder ist es ausreichend wenn ein Mieter einfach etwas behauptet und letztenendes Aussage gegen Aussage steht?
 
Hast du die Erlaubnis vom Vermieter schriftlich dass die Hundehaltung erlaubt ist? Ich denke das ist ganz wichtig. Dann sollte doch eigentlich bekannt sein, was da an "Lärmbelästigung" auf einen zu kommt - wenn du trotzdem die Erlaubnis bekommst, denke ich ist das OK. Es sei denn, er will euch aus der Wohnung haben, aber das geht auch ohne Welpe.

Hast du sonst schon mit dem Vermieter geredet dass die Anschuldigungen haltlos sind und du nun Sorge hast, dass es andere Mieter belästigen könnte?

Bei meinem Vermieter kam es gut an, das ich im vorfeld alles mit ihm besprochen habe. Ich musste um Haus Unterschriften sammeln und dachte, wenn nicht alle ja sagen, darf kein Hund rein. Aber der Vermieter meinte "jor, muss man erst mal sehen, wir wissen ja wer immer stunk macht im haus, daran solls jetzt nicht scheitern".

Mein Vermieter war schon froh dass ich BEVOR der Hund kam, gefragt und Bescheid gesagt hatte. Der ist sonst auch anderes gewohnt meinte er.

LG Ulrike
 
Grundsätzlich darf die Hundehaltung ja auch gar nicht mehr verboten werden soweit ich weiss.

Mir geht's in erster Linie darum, dass der andere Mieter gerne mal "etwas" übertreibt und nicht unbedingt bei den Tatsachen bleibt, und ich mich frage, wie Dinge gehandhabt werden, wenn's hart auf hart kommt...

...wenn er z.B. behaupten würde, der Hund würde die ganze Zeit bellen, seine Kinder bedrohen, etc...liegt die Beweispflicht bei ihm? Reicht es, wenn er einfach etwas behauptet? Kann man da als Hundehalter ganz relaxed sein oder ist man evtl. in der Situation, dass man beweisen muss, dass der Hund nicht aggressiv ist, dass er nicht ständig bellt etc.?

Die Abmahnung zeigt, dass er's -aus welchen Gründen auch immer- mit der Wahrheit nicht so genau nimmt und ich bin 100%ig davon überzeugt, dass er, sollte ein Welpe (mit Erlaubnis des Vermieters) hier einziehen, alle Hebel in bewegung setzen wird, dagegen vorzugehen.
 
Grundsätzlich darf die Hundehaltung ja auch gar nicht mehr verboten werden soweit ich weiss.

Ja und Nein.
Mittlerweile wird ein Hund als Bestandteil der allgemeinen Lebensführung angesehen, dessen Haltung bzw. die Erlaubnis dazu nicht mehr von bisherigen (willkürlichen) Genehmigung des Vermieters abhängt.
Andererseits kann ein Hund durchaus stören und so darf der Vermieter auch heute noch die Genehmigung versagen, wenn andere berechtigte Interessen - etwa der Hausfrieden - durch das Tier gestört werden.
Die besondere Situation eines Nachbarn - der z.B. Hunde oder den Halter nicht leiden kann oder die ganze Welt nicht leiden kann und nörglerisch veranlagt ist - spielt dabei aber keine Rolle, jedenfalls so lange nicht, wie der Hund nicht objektiv stört.

In der Praxis holen sich viele Vermieter das Einverständnis der anderen Mietparteien ein und wägen ab, falls einer oder mehrere Mieter dieses versagen.

Grundsätzlich muss der Nachbar die Störungen beweisen. Das kann er durch Zeugen oder - weithin unbekannt - durch Anfertigung einer Liste, in der die behaupteten Störungen dokumentiert sind. Diese Liste hat - neben der Zeugenaussage des Nachbarn - einen gewissen Beweiswert.

So wie Du die Situation geschildert hast, sind das keine guten Voraussetzungen für eine Hundehaltung und der Ärger ist vorprogrammiert.
 
So wie Du die Situation geschildert hast, sind das keine guten Voraussetzungen für eine Hundehaltung und der Ärger ist vorprogrammiert.

Das sehe ich auch so. Für mich wäre das mit der Abmahnung schon ein deutliches Zeichen dafür, dass der Vermieter einfach darauf hört, was andere sagen ohne es zu prüfen. ICH persönlich würde auch gegen die Abmahnung vorgehen, um da reinen Tisch zu haben. Kommt halt auch immer ein wenig darauf an, ob es ein einzelner Vermieter ist oder eine Gesellschaft?

Es gibt generell (soweit ich das weiß, früher war es so) schon eine bestimmte Zeitdauer, die ein Hund am Tag laut sein darf. Die weiß ich aber nicht. Ich weiß auch nicht, ob es bei Welpen anders ist.

Ich persönlich würde wohl in deinem Fall wirklich sehr genau überlegen, ob ich mir den Stress antun würde und nicht ggf. auf einen erwachsenen Hund ausweichen würde, bei dem ich (z.B. durch Pflegestellen oder Tierheim oder auch Züchter, denn auch die geben manchmal erwachsene Tiere ab) schon ein bisschen was weiß.
 
Leider gibt es für Welpen keine Sonderregelung. Allerdings wenn ich Aiko mit meinen vorrigen Hunden vergleiche, ist er deutlich leiser wie sie. Das ist also sehr Charakterabhängig.

Dieter, reicht so ne selbstverfasste Liste schon als Beweis? Weil da kann ja alles mögliche eingetragen werden.
 
Wenn es nicht nur 1 Mieter ist dem das nicht passt dann wird es schwer eine Hundehaltung aufrecht zu erhalten.
Man kann auch mal nachschauen wie lange ein Hund bellen datf.
 
Es gibt verschiedene Urteile bzgl. der Lärmbelästigung von Hunden.
In allen Prozessen war die Hauptaufgabe des Gerichts zu beurteilen, in wie fern der Hund tatsächlich eine übermäßige Belästigung darstellt. Dazu wurden idR zu verschiedenen Uhrzeiten Lärmpegelmessungen an verschiedenen Stellen im Haus durchgeführt und das ganze dokumentiert. Auf Grundlage dessen entschied der Richter dann, ob es zu viel war oder noch im Rahmen.

Es gibt also definitiv einen Toleranzbereich, der hängt aber leider vom Richter ab. Eine feste gesetzliche Regelung existiert dazu nicht.
Grundsätzlich liegt die Beweislast erstmal bei deinem Nachbarn, schließlich kann er alles mögliche erzählen. (In harten Fällen, wie z.B. das mit der Abmahnung könnte man durchaus über Anzeige wegen Verleumdung oder evtl. sogar falscher verdächtigung nachdenken)
Eine solche von Dieter2 erwähnte Liste ist wie eine Zeugenaussage zu werten und alleine auch kein Beweismittel. Wenigstens für Teile der Liste müsste er weitere Zeugen benennen oder andere Beweise wie Tonaufzeichnungen vorlegen, wobei selbst sowas heutzutage oft nicht als Beweismittel zugelassen wird, weil es zu leicht zu fälschen ist und das Gericht für solche Fälle keine Gutachter bemühen möchte.

Alles in allem ist es ein ziemliches Glücksspiel. Wenn du dich mit dem Vermieter gut stellen kannst, hast du wahrscheinlich Chancen, da sowas nur sehr selten auf ein Gerichtsverfahren hinausläuft, schon alleine, weil keiner den Anwalt bezahlen möchte.
Wenn dein Vermieter sich aber nicht groß um seine Mieter schert, wirst du wohl Probleme bekommen, weil er dann lieber den Hund aus dem Haus hätte, als sich mit anderen Mietern auseinander zu setzen, die ihm die Miete mindern wollen.

Ich würde also erstmal schauen, ob du nicht ein persönliches Gespräch mit deinem Vermieter führen könntest und dann mal schauen.
 
Hallo,

ich bin Vermieter und habe auch Mieter die Hunde halten,
und, trara, ich habe auch einen Mieter, dessen Leben so komplett abenteuerfrei
abläuft, dass er das (Hunde-)Haar rein hobby-mäßig in jeder Suppe sucht.

Ich würde offen mit dem Vermieter sprechen,
auch ruhig sagen, dass dieser Mensch Dich augenscheinlich nicht mag,
Du ihn aber auch nicht in der Erbfolge führen würdest,
aber man doch trotzdem eine harmonische friedliche Hausgemeinschaft anstreben könne.

Und natürlich bellt ein Hund mal,
und die meisten Mieter stört das überhaupt nicht.

Nach meiner Erfahrung ist jeder sechste Mieter etwas schwierig.
Ich mache immer hyperkorrekte Nebenkosten-Abrechnungen,
aber einer meiner Mieter findet immer einen vermeintlichen Fehler,
den ich ihm dann jedes Mal wiederlege, aber er vermutet nun mal bei jedem Menschen der Erde,
dass er ihn be******en möchte. Und wenn es sich nur um 79 Cent dreht.

Mach nicht zu viel Kotau vor dem Vermieter,
der findet Euren notorischen Meckerfritzen auch nicht toll.

Ach, sollte man mal öffentlich machen,
ich habe mit Hunde-Haltern bessere Erfahrungen als mit hundefreien Mietern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie sind hier gerade auch etwas verunsichert, dass wir eine Abmahnung bekamen, ohne im Vorfeld "informiert" bzw. gefragt worden zu sein, ob die Anschuldigungen stimmen, insofern scheint es so zu sein, dass der Vermieter uns evtl. aus der Wohnung werfen will, wie Silva vermutet.

Hintergrund ist auch der, dass die Wohnung bei Anmietung komplett heruntergewirtschaftet war und ein HAUFEN Arbeit und Energie in die Wohnung gesteckt wurde (der Vermieter übernahm einzig die Materialkosten), wodurch sie enorm aufgewertet wurde und jetzt locker für einen höheren Mietpreis vermietet werden könnte ...

Die "Beschwerden" können einzig auf den Vorwürfen eines Nachbarn beruhen, wäre sonst auch ein komischer Zufall, wenn sich mehrere Mietpartein gleichzeitig über Dinge beschweren, die nicht existent sind.

Evtl. ist es wirklich besser noch zu warten, obgleich es vom "Zeitplan" gerade so gut passen würde (geringe Präsenzzeiten an der Hochschule, Semesterferien komplett zur freien Verfügung) sich um die Welpenerziehung zu kümmern. ...und wie gesagt, wer weiss, was besagter Mieter sich noch einfallen lassen würde zu behaupten, wenn wirklich ein Hund hier einziehen würde.
 



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