Wen ich jetzt mit den Hündinnen,mich vom Acker mache,und der Hundebesitzer hat seinen Rüden nicht im Griff,
und dieser läuft mir,durch die ganze Stadt hinterher!
Bin ich dann Schuld wenn der Halter seinen Rüden nicht zur unter Kontrolle hat?
Nein
QUOTE]
IN MEINEM ALTER,VERSUCHT MAN GEWISSE DINGE PROVOKANT
UND AUCH EIN BISCHEN AGGRESIV ZU GESTALTEN.
In meinem Alter gestalte ich die Dinge gelassen und sachlich. Klappt fast immer.
Bin auf dem Ordnungsamt gewesen,und die haben mir das Bestädigt.
Was ist wenn ich,400 m Entfernt bin,aber der Rüde bis 500 m es Riechen kann.
Und der Rüde läuft über Leinenpflichtige Orte da Hundebesitzer den wieder
nicht unter Kontrolle hat.
Und auch noch die Gefahr birgt Überfahren zu werden.
Dann bin ich es Schuld,weil ich mit meinen Hündinnen,zum Markt Einkaufen gehe,
sind Luftlinie 200 m,zu Fuß 400 m
Abermals "Nein". Wird die öffentliche Sicherheit durch das Verhalten einer Person gestört, so ist diese Person verantwortlich. Das "Verhalten" besteht hier darin, einen unangeleinten Rüden umherlaufen zu lassen.
Die öffentliche Sicherheit kann auch durch den Zustand einer Sache gefährdet oder gestört werden, dann ist der Eigentümer der Sache bzw. der, der die tatsächliche Sachherrschaft hat (etwa Gassi-Geher) verantwortlich. Der Zustand der Sache ist dann das "Unangeleint-Sein" des Hundes.
In beiden Fällen ist in der Regel die selbe Person (der Halter) bzw. der Eigentümer der Sache "Hund" (Halter) verantwortlich, weshalb diese Unterteilung in der Praxis irrelevant ist. Rechtstheoretisch kann man zu anderen Ergebnissen kommen und etwa den Zustand einer Sache nur dann als gefährlich ansehen, wenn gerade der Zustand die Gefahr verursacht (wild um sich beissender Hund mitten in der Innenstadt, unangeleint).
Der Halter einer angeleinten läufigen Hündin ist in keinem Falle verantwortlich.