Petition an den Bundestag betreffend Tierausbildung und Gewalt

manch mal kann ich nur noch den kopf schüttel was man alles verbieten will.
tierschutzgesetz ist zwar nicht schlecht aber es wird auch übertrieben.
ja nie mal ein wenig gewalt anwenden aber es geht auch nicht immer nur ohne jegliche gewalt.
beispiel. wenn ich eine kuh in den klauenstand stellen will weil ich was an den klauen machen muß und die kuh will da nicht rein dann muß ich schon mal mehr als schieben dann kommt auch der stock zum einsatz.
ich kann der kuh nicht erklären das dies gut ist das sie da rein geht das man sie behandelt.
 
Das Schlagen von Kindern ist gesetzlich verboten.
Das Schlagen von Tieren zu Ausbildungszwecken gehört gesetzlich verboten.

Ist schon lustig.
In dem einem Forum geht die Forderung nicht weit genug, in dem anderen schon viel zu weit.

Das war es von mir dazu.
 
Das Schlagen von Kindern ist gesetzlich verboten.
Das Schlagen von Tieren zu Ausbildungszwecken gehört gesetzlich verboten.

Tiere werden nicht nur geschlagen, sondern sogar getötet und landen dann früher oder später auf unseren Tellern. :zwinkern2:

Ist schon lustig.
In dem einem Forum geht die Forderung nicht weit genug, in dem anderen schon viel zu weit.

Das war es von mir dazu.

Komischerweise haben aber die, die den Begriff Gewalt sehr großzügig auslegen den meisten Zulauf und verlegen teilweise sogar Bücher und sind regelmäßig im Fernsehen zu sehen.:jawoll:

Vielleicht sollte man da mal ansetzen und nicht vergeblich auf Vater Staat hoffen, der meines Erachtens weitaus Besseres und Wichtigeres zu tun hat. :jawoll:

Torsten
 
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@
Zweitens würde hier, wenn die in der Sache entscheiden müssten, genau das zum Tragen kommen.
Der Hund hat keine erheblichen Schmerzen, also kein Verstoß gegen § 3.
Aber er hat Schmerzen.
Gäbe es das Wort 'erheblich' nicht, müsste das Gericht jetzt prüfen..... vgl. meinen letzten Beitrag.

Oder man würde, wie es getan wird, damit argumentieren, dass dieses aversive Verhalten dem Hund das Leben gerettet hat.
Gerichte verfügen in den seltensten Fällen über soviel kynologisches Wissen (und wir wissen ja wie das mit Sachverständigen ist), um das beurteilen und korrekt entscheiden zu können.

In dem einem Forum geht die Forderung nicht weit genug, in dem anderen schon viel zu weit.

Das wiederum könnte daran liegen, dass die Sache mit der Realität, den vorhandenen Gesetzen und den Wünschen nicht so einfach ist und sich nicht immer vereinbaren lässt.

Würde man das Wort "erheblich" streichen, wäre das wirklich eine Verbesserung? Würde es wirklich etwas ändern?
Fallen ein Halti und ein Erziehungsgeschirr dann unter tierschutzrelevant, oder muss man das Halti als Ausnahme im TSchG verankern? Wobei sich dann wieder die Frage stellt, dass ein Halti ja auch Schmerzen verursachen kann.

Das deutsche Tierschutzgesetz besagt:

§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Training könnte man durchaus zu Pflege und artgemäßer Bewegung zählen - Auslegungssache.

§ 3
Es ist verboten,

1.
einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen,

(...)

1b.
an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden,

(...)

5.
ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,

6.
ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,

(...)

11.
ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.

Quelle

Natürlich fehlt hier zum Beispiel das Stachelhalsband, aber im Großen und Ganzen sagt das TSchG schon etwas aus - wer im Training konsequent an aversiven Mitteln festhält, wird es auch weiterhin tun. Ein Grund findet sich immer.

Die Frage wäre dann auch - wie man "Schmerz" allein definiert, wo beginnt er? Ab welcher Handlung?
 
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Ist schon lustig.
In dem einem Forum geht die Forderung nicht weit genug, in dem anderen schon viel zu weit.
Das finde ich auch lustig! Da fällt mir auf, wieso ich so gerne hier bin. Auch wenn wir öfters Streitgespräche hatten und haben. Herrscht hier eine weitaus größere Realität. Hier ist kein Verein "Schlagt eure Hunde" Aber zum größten Teil auch nicht ein Haufen von "Ich spring mal auf jeden Zug auf" Nutzern.

Verstehe mich da bitte auch nicht falsch. Ich sehe seine Bemühung etwas tu verändern, dass finde ich auch sehr sympathisch, nur der Weg der mittels der Petition eingeschlagen wird, den halte ich für den "nicht richtigen"
Wie gesagt, im Tierschutzgesetz geht es nicht nur um Hunde und eine derartige Beschneidung vom Gesetzgeber in Sachen Erziehung halte ich für falsch.
Zwar halte ich Gewalt in Erziehung bei jeglichem Tier als nicht richtig, aber die Definition von Gewalt ist bei mir eine ganz andere.

In der Kindererziehung würde niemand bestraft werden, wenn er im Supermarkt seinem Kind auf dem Po hauen würde. Bei einem Hund würde hier schon ein riesen Zirkus gemacht werden.
Das einzige was meiner Meinung nach Sinn macht, wäre ein Gesetz das verbietet sich Hundetrainer zu nennen und damit eine Hundeschule zu gründen, sofern keine fachliche Ausbildung und Nachweise in diesem Bereich erbracht worden sind. Das alleine ist aber schon sehr schwierig, denn der Gesetzgeber sieht hier keine DIN Norm in Sachen Hundeerziehung vor. Dies müsste geschaffen werden.

Aufklärung, das ist es was wir betreiben können. Gerne würde ich und sicher auch viele Menschen einen Euro spenden für Werbekampagnen die zur Aufklärung in Sachen Hundeerziehung dienen würde.
Liebe Grüße Paolo
 
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In der Kindererziehung würde niemand bestraft werden, wenn er im Supermarkt seinem Kind auf dem Po hauen würde.

Würde er schon. Ich weiß, dass es so einige gibt, die in einem "Klaps auf den Po" keinen Weltuntergang sehen, aber in dem Augenblick, in dem ein Kind auf eine Art bedroht wird, die ihm deutlich macht, wie körperlich schwach es im Gegensatz zu seinen Eltern ist, sehe ich rot.
Ich habe mich auch nicht gescheut, die Mutter lauthals zur Sau zu machen, die im Wartezimmer einer Kinderarztpraxis ihrem Kind so stark an den Ohren zog, dass es weinte.
Ich würde bei einem Klaps auf den Po nur nicht gleich das Jugendamt oder die Polizei rufen (obwohl ich es könnte und auch dürfte). Aber man kann Gift darauf nehmen, dass ich etwas sage und dafür sorge, dass sich solche Eltern in aller Öffentlichkeit in Grund und Boden schämen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde er schon. Ich weiß, dass es so einige gibt, die in einem "Klaps auf den Po" keinen Weltuntergang sehen, aber in dem Augenblick, in dem ein Kind auf eine Art bedroht wird, die ihm deutlich macht, wie körperlich schwach es im Gegensatz zu seinen Eltern ist, sehe ich rot.
Ich habe mich auch nicht gescheut, die Mutter lauthals zur Sau zu machen, die im Wartezimmer einer Kinderarztpraxis ihrem Kind so stark an den Ohren zog, dass es weinte.
Ich würde bei einem Klaps auf den Po nur nicht gleich das Jugendamt oder die Polizei rufen (obwohl ich es könnte und auch dürfte). Aber man kann Gift darauf nehmen, dass ich etwas sage und dafür sorge, dass sich solche Eltern in aller Öffentlichkeit in Grund und Boden schämen.

:happy4::happy4::danke::danke:
 



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