Das bleibt hoffentlich auch so. Bei Kindern wird auch kein Aufriss gemacht. Ich will nicht Sühnen ob den einen oder anderen Gewaltverbrecher..
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Das Schlagen von Kindern ist gesetzlich verboten.
Das Schlagen von Tieren zu Ausbildungszwecken gehört gesetzlich verboten.
Ist schon lustig.
In dem einem Forum geht die Forderung nicht weit genug, in dem anderen schon viel zu weit.
Das war es von mir dazu.
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Zweitens würde hier, wenn die in der Sache entscheiden müssten, genau das zum Tragen kommen.
Der Hund hat keine erheblichen Schmerzen, also kein Verstoß gegen § 3.
Aber er hat Schmerzen.
Gäbe es das Wort 'erheblich' nicht, müsste das Gericht jetzt prüfen..... vgl. meinen letzten Beitrag.
In dem einem Forum geht die Forderung nicht weit genug, in dem anderen schon viel zu weit.
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
§ 3
Es ist verboten,
1.
einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen,
(...)
1b.
an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden,
(...)
5.
ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
6.
ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
(...)
11.
ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
Das finde ich auch lustig! Da fällt mir auf, wieso ich so gerne hier bin. Auch wenn wir öfters Streitgespräche hatten und haben. Herrscht hier eine weitaus größere Realität. Hier ist kein Verein "Schlagt eure Hunde" Aber zum größten Teil auch nicht ein Haufen von "Ich spring mal auf jeden Zug auf" Nutzern.Ist schon lustig.
In dem einem Forum geht die Forderung nicht weit genug, in dem anderen schon viel zu weit.
In der Kindererziehung würde niemand bestraft werden, wenn er im Supermarkt seinem Kind auf dem Po hauen würde.
Würde er schon. Ich weiß, dass es so einige gibt, die in einem "Klaps auf den Po" keinen Weltuntergang sehen, aber in dem Augenblick, in dem ein Kind auf eine Art bedroht wird, die ihm deutlich macht, wie körperlich schwach es im Gegensatz zu seinen Eltern ist, sehe ich rot.
Ich habe mich auch nicht gescheut, die Mutter lauthals zur Sau zu machen, die im Wartezimmer einer Kinderarztpraxis ihrem Kind so stark an den Ohren zog, dass es weinte.
Ich würde bei einem Klaps auf den Po nur nicht gleich das Jugendamt oder die Polizei rufen (obwohl ich es könnte und auch dürfte). Aber man kann Gift darauf nehmen, dass ich etwas sage und dafür sorge, dass sich solche Eltern in aller Öffentlichkeit in Grund und Boden schämen.