Naja ich beziehe mich da auf den Sinn und dessen Umsetzung. Da brauch ich nun gar nicht groß weiter argumentieren. Es wird nix passieren da es das Eigentumsrecht verletzen würde, mich damit zu beschneiden wie ich meinen Hund erziehe.
Gewalt ist ohnehin schon verboten, die Auslegung dessen ist es, was ausgelegt werden kann. Wenn nun das
"erheblich" rausgenommen würde, hätten wir alle ganz schön Probleme eine Klage wegen Leinenruck ab zu schmettern.
Das Tierschutzgesetz bezieht sich nicht allein auf Hunde. Aber bleiben wir dabei:
§ 3 Nr. 5 TSchG verbietet „ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind, “.
Machen wir das also nun so:
§ 3 Nr. 5 TSchG verbietet „ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind, “.
Jetzt ändert sich die Auslegung des Wortes Schmerzen so sehr, dass wir auch verklagt werden könnten, wenn der Hund an der Leine zieht und wir als Hundehalter zurück ziehen "müssen"
Dies stellt zweifelsfrei einen Schmerz beim Hund dar, wenn auch nicht erheblich, so doch immerhin Schmerz.
Ein Maulkorb wird somit Leiden beim Tier verursachen, zwar nicht erheblich, aber immerhin Leid. Anders gesagt, wie legen wir nun das Leid aus? leidet der Hund wenn er gezwungen ist, ein Maulkorb zu tragen und somit in seiner Freiheit eingeschränkt ist? Leidet ein Hund nicht wenn man ihn 4,5,6 Stunden alleine zuhause lassen muss? Leidet er nicht wenn man ihn übers Wochenende bei anderen Menschen lassen muss? Mit
erheblichem Leid, können wir alle schon viel mehr anfangen oder?
Um Rechtssicherheit herzustellen, müssen gewalttätige Handlungen, wie Würgen, Schlagen, Treten und alle weiteren Handlungen, die dem Tier Schmerzen zufügen, untersagt werden.
Bei dieser Formulierung haben wir schon ein Problem mit
"allen weiteren Handlungen" Was ist das denn?
Wegschieben? An stupsen? Erschrecken?
Wie soll man sich eine Schutzhund-Ausbildung vorstellen wenn jegliche Auslegung keinerlei Spielraum mehr für Gewalt oder Schmerz zulässt? Nicht das ich sage das Hunde geschlagen werden, aber sie werden immerhin Schmerzunempfindlicher gemacht oder nicht? (Bin nun kein Profi in diesem Gebiet, aber die Videos die ich sehe, sprechen eine eindeutige Sprache)
Alleine
treten wird dermaßen gegensätzlich ausgelegt. So würde ich z.B. Millans Methode nicht Treten nennen, 80% des Forums aber sicher. Wenn ich bedenke wie oft ich es erlebe das Hundehalter, den Hund etwas hinterher schmeißen, ihn
"an stupsen" um schlimmeres zu vermeiden, dies würde nun alles Illegal werden.
So eine Änderung kann im Tierschutzgesetz niemals umgesetzt werden. Lustige Rechtsanwälte würden uns so einen
fehlformulierten Text um die Ohren hauen.
Ich könnte jetzt schon loslachen wie sich jegliche Nachbarschaft gegenseitig verklagen würde, weil Hund XY vom Halter mit der Zeitung eine auf die Schnauze bekommen hat, nur um ihn eins aus zu wischen.
Diese Probleme haben wir schon beim Hund. Gar nicht aus zu denken wie die Pferdeerziehung oder das Töten von Schlachtvieh vonstatten zu gehen hätte.
Ich bin mir recht sicher, dass dies absolut chancenlos umsetzbar ist.
Liebe Grüße Paolo