Mein Garten ist kein Streichelzoo

In deinem eigenen Link steht nichts von Knast, sondern Schmerzensgeld und ggf. Wesenstest für den Hund...:rolleyes:

Natürlich ist es verboten seinen Hund auf andere zu hetzen, auch auf Einbrecher. Na und? Ist doch im Endeffekt egal ob ich mich wehre oder das mein Hund für mich erledigt. Im Zweifel stehe ich auch dazu und lebe mit den Konsequenzen- zu denen Gefängnis gewiss nicht gehört. Dazu hätte ich wahrscheinlich schon ne Kampfhundmafia ins Leben rufen müssen.
Abgesehen davon, mein Hund taugt als Wachhund null... Bei ihr wäre selbst ein offener Zaun keine Gefahr, selbst wenn sie bedroht wird geht sie nicht nach vorn.

Dass die Kinder den Hund mit Steinen beworfen haben ist aber echt typisch :mad:
 
@Silkies
Dieser Link, vlt. bist du dann was schlauer.

Jep, bin ich - ich weiß nun nämlich, dass du nicht unbedingt richtig liest. Denn zwischen einer Schadensersatzforderung bzw. sogar einem möglichen Schmerzensgeld und einer Haftstrafe gibt es dann doch noch einen klitzekleinen Unterschied. ;) Es ist zwar schlimm genug, wenn jemand, der bewusst eine Straftat begeht, dann auch noch ein Schmerzensgeld bekommt wenn er dabei zu schaden kommt. Aber deshalb habe ich selbst ja noch keine Straftat begangen, sondern lediglich meine Sorgfaltspflicht verletzt. Die Sache mit der fahrlässigen Körperverletzung kommt selbst nach diesem Artikel, der zudem auch Werbezwecken eines Sicherheitsunternehmens dient und von daher die Notwendigkeit eines solches Systems herausstreichen und Konkurrzenz (z.B. Wachhunde) abwerten soll, nur in ganz extremen Fällen überhaupt in Frage.
 
Jep, bin ich - ich weiß nun nämlich, dass du nicht unbedingt richtig liest. Denn zwischen einer Schadensersatzforderung bzw. sogar einem möglichen Schmerzensgeld und einer Haftstrafe gibt es dann doch noch einen klitzekleinen Unterschied. ;) Es ist zwar schlimm genug, wenn jemand, der bewusst eine Straftat begeht, dann auch noch ein Schmerzensgeld bekommt wenn er dabei zu schaden kommt. Aber deshalb habe ich selbst ja noch keine Straftat begangen, sondern lediglich meine Sorgfaltspflicht verletzt. Die Sache mit der fahrlässigen Körperverletzung kommt selbst nach diesem Artikel, der zudem auch Werbezwecken eines Sicherheitsunternehmens dient und von daher die Notwendigkeit eines solches Systems herausstreichen und Konkurrzenz (z.B. Wachhunde) abwerten soll, nur in ganz extremen Fällen überhaupt in Frage.
Wie gesagt es gibt bereits einen Thread, im übrigen kann jeder selber googln, bis er eine Antwort findet die ihm passt!
 
Was sind denn hier für kriminelle Subjekte im Forum, die Einen lassen ihren Wachhund "arme" Einbrecher zusammenbeissen. Die Anderen sammeln zweifelhafte Pilze. Übrigens, ich würde meinen Wachhund auch nicht zurückhalten, einen Einbrecher mehr oder weniger zu beissen. Suchen wir uns ein Gefängnis irgendwo in der Mitte, können wir unsere Erfahrungen austauschen, wie wir unsere Hunde noch "schärfer" bekommen.
 
Ich glaube nicht, dass man so schnell in den Knast kommt. Vor allem wenn man kein "Wiederholungstäter" ist.

Bei mir ist mal nachts um 3 Uhr der Zeitungsausträger im Garten rumgeschlichen (vermutlich wollte er pinkeln). Wir kamen spät nach Hause und die Hunde laufen dann erst mal in den Garten. Balou hat den Zeitungsausträger gestellt und gemeldet und wir haben ihn dann zur Rede gestellt was er in unserem Garten sucht. „Die Zeitungsröhre“ – ja nee ist klar. Die hängt man natürlich hinter dem Haus auf damit jeder erst mal durch den Garten läuft.:rolleyes:

Der Zeitungsausträger hatte übrigens ordentlich Respekt vor meinem kleinen 8 Kilo Hund und wollte das Grundstück möglichst schnell verlassen. Ein großer Hund wird dann allein durch seine Präsenz und sein Bellen Eindruck erwecken und gar nicht beißen „müssen“.

Eine Hundefreundin hat mir erzählt, dass ihr mittelgroßer Mix den Paketzusteller im Kelleraufgang gestellt und nicht wieder gehen lassen hat. Als sie nach einer Stunde nach Hause kam stand er da immer noch zur Salzsäule erstarrt. Ein Einbrecher wird sich nicht mit einem Hund anlegen wollen (es sei denn er verletzt ihn mit einem Messer oder sprüht ihm Tränengas ins Gesicht).
 
@Wautzi
So schnell nicht.
Wer sich allerdings so verteidigt wie hanca, muß auf einen verdtändnissvollen Richter hoffen.

Ob das mit dem Boten stimmt kann man glauben oder nicht? ( dem angebl. Boten ) hier gab es mal einen ähnlichen Fall.
Die Haustüre stand auf ( warum oder ob, wurde nie geklärt ) es war morgens vier Uhr, ein Zeitungsbote machte die Türe auf, weil er " merkwürdige " Geräusche hörte und hatte den Kleinhund am Hosenbein hängen.
Die Besitzerin hatte den Fernseher angelassen.
Den Schaden mußte sie ersetzen, was sie auch tat.
Die heutige Rechtsprechung , sieht es sogar schon als " Berufsrisiko" an, wenn ein Einbrecher gebissen wird.
Schadenersatzforderungen wurden abgewiesen, allerdings muß der Einbruch auch erst einmal bewiesen werden.
 



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