Kann mir mein Ex den Hund wegnehmen?

Hallo,
ich bin ganz neu hier und hoffe, dass das hier jetzt an der richtigen Stelle im Forum gelandet ist.
Ich habe einen 4,5 jährigen Hovawart Rüden, meinen Emil, als Welpe von meinem Freund geschenkt bekommen. Der hat ihn damals direkt vom Züchter gekauft, sprich, der hat auch noch die Ahnentafel und vermutlich auch den Kaufvertrag bei sich zuhause.
Ich hab mir den Hund damals vor Ort ausgesucht und wollte auch Geld dazugeben, das wollte er aber nicht annehmen weil ich damals so sehr um meinen 4 Monate zuvor gestorbenen Hund getrauert habe und er mir mit dem Welpen eine Freude machen wollte.
Jetzt sind wir seit 3 Wochen getrennt und er möchte Emil unbedingt holen und dauerhaft bei sich halten, mit der Begründung er hätte den Hund ja schließlich bezahlt.
Ich habe von Anfang an Futter, Tierarzt, Steuer, Versicherung, Spielsachen etc. gekauft und ihn bei tasso gemeldet.
Er hat sich nie groß um den Hund gekümmert - Gassi gehen und Erziehung, Spielereien und Beschäftigung waren und sind meine Aufgaben gewesen.
Ich bin definitiv die Bezugsperson.
Kann er mir mein Riesenbaby denn einfach so wegnehmen?
Ach Mann, ich ärgere mich so über mich selbst.
Es kann doch nicht sein, dass er mir meinen Hund wegnehmen kann, nur weil er ihn damals bezahlt hat?
Ich nehme meinen Hund überall mit hin, zur Arbeit, zum Sport, zu Freunden. Ich weiß nicht was ich ohne ihn machen würde, er ist immer mit dabei.
Kann mir jemand vielleicht sagen ob es Chancen gibt oder hat eventuell jemand selber schon mal sowas durchgemacht?
Viele Grüße
Nadja
 
Hallo @NadjaundEmil
Da ihr nicht verheiratet wärt, gibt es keine rechtlichen Regelungen wie der Hund nach der Trennung "aufgeteilt" wird. Er kann dich also erstmal nicht zwingen den Hund rauszugeben. Er kann aber vor Gericht gehen und dort eine Entscheidung zu erzwingen.
Er hat den Hund ja scheinbar bezahlt u unterschrieben. Aber ausdrücklich für dich als Geschenk. Schriftlich gibt's da nix drüber. Keine Schenkungsurkunde oder so.
Vor Gericht ist aber durchaus auch ausschlaggebend wer die Hauptbezugsperson des Hundes ist. Nach deiner Schilderung bist du das.
Hat er irgendeine Möglichkeit in deine Wohnung/dein Haus zu kommen und den Hund zu holen wenn du grade Mal nicht da bist?
Ansonsten würde ich mir garnicht so einen Kopf machen und ihm sagen dass du Emil nicht freiwillig an ihn herausgeben wirst, da da gar keine Veranlassung zu besteht. Sollte er damit nicht einverstanden seien müsse er vor Gericht gehen.
 
Ich würde dir zum Gang zum Anwalt raten.
Ja, ich weiß, das ist nicht die Antwort auf Deine Frage... aber damit scheinst du am Besten beraten.

Davon unabhängig würde ich Belege für das von Dir Genannte sammeln:
Tierarztrechnungen auf Deinen Namen, Steuerbescheid, Versicherungsbescheid, auf wen ist er auf Tasso gemeldet?
Warst Du in einer HuSchu und kann jemand bezeugen, dass Du Dich um den "erzieherischen Kram" gekümmert hast? Gassibekanntschaften?
Erinnert sich der Züchter an euer gemeinsames Erscheinen und die Gespräche während der Besuche?
Und zu guter Letzt: mach Deinem Ex ein monitäres Angebot. Biete ihm an, den Hund zu kaufen (wobei ich das erst nach anwaltlichen Rat tun würde, nicht, dass das am Ende ein Eingeständnis ist, dass Dir der Hund gar nicht gehört!).

Ansonsten: cool bleiben. Soll er den Hund doch einklagen. Du nutzt die Zeit für Dich und Deine "Sammlungen".
Den Gang vor Gericht scheuen die Meisten.
 
Naja, theoretisch könnte er Noch einen Schlüssel für die gemeinsame Wohnung haben,das weiß ich jetzt aber nicht genau. Da wohn ich jetzt alleine. Aber ich hab seit der Trennung vor lauter Angst den Emil immer bei meinen Eltern vorbei gebracht, wenn ich mal weg musste wo er nicht mit kann.. die wohnen zum Glück gleich im Haus daneben. Trotzdem hab ich Angst dass er ihn einfach mal aus dem Garten "klaut" und ich trau mich schon gar nicht mehr meinen Hund allein rauszulassen 😕
Das mit den TA-Rechnungen wird auch evtl schwierig, hab alles vor Ort in bar bezahlt und deshalb kaum/keine Rechnung. Aber von der Gemeinde, der Versicherung und von Tasso kriegt man bestimmt eine Bescheinigung, dass ich da den Hund auf meinem Namen gemeldet hab.
Was ihr schreibt beruhigt schon etwas, aber mulmig ist mir dabei trotzdem.
Mein Chef kann mir bestimmt auch was ausstellen, dass der Hund regelmäßig mit im Büro ist und Gassi-Bekanntschaften haben wir auch genug.
Vermutlich is der Gang zum Anwalt echt das Beste, aber ich hab sooo große Angst davor. Schon allein der Gedanke wenn der sagen würde, dass er durch die Anschaffungskosten rechtmäßiger Eigentümer ist...
 
Anwalt ist mir verkehrt. Evtl kannst du aufgrund von Corona momentan keinen persönlichen Termin bekommen.
Aber eine telefonische oder Online Beratung geht garantiert.
Und die 50€(+/-) sind gut investiertes Geld.
 
Vor Gericht wird in einem Streitfall in der Regel FÜR das Wohl des Hundes entschieden. Kann das in erster Linie objektiv nicht erkannt werden, weil ein Partner alle Kosten getragen hat, für Futter, Tierarzt, Steuer und zugleich auch noch die anschaffen Person war kam es auch schon dazu dass der Hund mit vors Gericht geladen wurde und geschaut wurde an welcher Person sich der Hund orientiert und an wen er sich eher wendet. Dieser Person wird dann der Hund zugesprochen. War bei mir im Bekanntenkreis genau so der Fall, der Ex ist dann komplett leer ausgegangen.

Türschloss auswechseln würde ich auf alle Fälle! Und tatsächlich würde ich den Hund erstmal nicht alleine in den Garten lassen und wohl weiterhin zu den Eltern bringen, wenn du glaubst, dass er den Hund einfach klauen könnte...
Und ich denke um einen Anwalt kommst du nicht herum. Die Belege sammeln schadet nicht, macht im Endeffekt alles nur eindeutiger. Spätestens wenn der Anwalt bei deinem Ex auf der Matte steht wird der wahrscheinlich auch zum Anwalt gehen, vielleicht wird dann eine Entschädigung vorgeschlagen, wenn es deinem Ex nur um das Geld geht... Und wenn es vor Gericht landet gehe ich nach deiner Schilderung davon aus, dass Emil sich an dir orientieren wird, dann bist du sowieso auf der sicheren Seite!
 
Ich würde mir Rechtssicherheit holen, durch Beratung. Das geht auch Online ganz gut.
Einen Anwalt würde ich nicht nehmen. Warum auch ? Es ist noch nichts passiert und
wenn dann nur, wenn ein anwaltliches Schreiben von der Gegenseite kommt.
Wird aber nicht, da Geschenke nicht zurückgefordert werden dürfen. Verarmt iss'r
nicht und grober Undank wird wahrscheinlich auch nicht laufen. Schloss auswechseln,
schon mal aus Sicherheit. Am besten wäre eine Einigung, den Hund zu bezahlen.
Ganz oder in Rate gegen Quittung. Auch wenn es Blödsinn ist, aber mit Geld und
Bezahlung des Hundes, bekommt man dieses Problem von der Backe bzw. den Grund
womit er dich kirre machen will. Nur mal so eine Idee........👩‍🦰
 



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