Hilfe zur Informationsbeschaffung (Bezüglich Leinenpflicht)

Erster Hund
Taye - BC
Zweiter Hund
Robin - Aussie Mix
Hej,

nun habe ich mein erstes Mal hinter mir. Der gute Herr der Jagtaufsicht hat mich ermaht, als ich über die abgemähte Wiese (war wohl mal eine Weide, waren aber länger keine Kühe drauf) lief.

Ich fasse kurz zusammen:

Brut und Setzzeit reicht nicht aus der Hund muß IMMER an der Leine geführt werden, das ganze Jahr über...
Wenn ich durch die Wiese laufe und Tiere aufschrecke (ohne Hunde) würde er mich auch anzeigen...
Wenn meine Hunde lieb sind darf ich sie auf Wegen ja an einer 5m Leine führen...

Wo bekomm ich nun genaue Infor her? Der Herr meinte da müsse ich mich informieren... er zeigt mich nur an wenn ers nochmal sieht (und ich habe sein Auto schon min. 5x gesehen, ist auch direkt an mir vorbei gefahren).

Was wäre wenn das meine Weide wäre? Dürften die mir auf meinem Grund und Boden das auch verbieten?
Hier gibt es weit und breit keine Freilaufflächen! Unser Garten ist zu klein auf dauer...

Sonst könnt ich vlt. noch neben den Sportplatz (da ist auch noch so 'Asche'...) allerdings sind da auch Kanikkel ohne Ende.

Auf der Wiese liegen die Hasen in dem kleinen hoch gemähtem Stück das weiß ich genau und ich passe auf das da kein Hund reinläuft... aber der Herr der hier 1x in der Woche mitm Auto rumfährt weiß es ja besser...

Wieviel kostet es denn wenn man dann angezeigt wird?

Hinterm Haus auf der Wiese hast des Ordnungsamt aufm Hals... und wenn mein ein Stück richtung Felder geht die Jagtaufsichtsbehörde... geht mir auf den Sack >_<'

Gruß Fuse
 
Das ist ja kacke.
Aber: dein Gedankengang mit dem eigenen Landstück ist garnicht so verkehrt.
Bei uns gibt es einige Landbesitzer, die ihr Stück gegen geringes monatliches Entgeld für Hunde Verfügung stellen.
Schau doch mal in die Richtung.
Eine Anzeige kann verschieden viel kosten. Als mir Bonnie abgehauen ist hatte ich eine wegen Ordnungswidrigkeit am Hals, musste gut 120€ zahlen. Vorwurf war 'Hund ohne Leine', 'Hund ohne gscheites Halsband und Marke' und 'Hund nicht gechippt'.
 
http://www.kjs-heinsberg.de/kjs-heinsberg/1.0/kk_templates/show.php?sel_metarubrik=91&sel_rubrik=9&sel_subrubrik=20&sel_artikel=1215&stop_rewrite

Auf dieser Seite habe ich gerade gelsen.
So ich das sehe ist es definitif nicht so extrem wie der nette Herr es gemeint hat!?

In der freien Landschaft (Landschaftsgesetz)
Ein allgemeines Betretungsrecht für die freie Landschaft gibt es in NRW nicht. Allerdings dürfen auch private Wege und Pfade, Wirtschaftswege sowie Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und andere landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten werden, sofern keine anderen Rechtsvorschriften gelten. Auf diesen Flächen (und ausschließlich dort) dürfen Hunde auch unangeleint ihren Führer begleiten, allerdings ist dabei darauf zu achten, dass während der Setz- und Brutzeiten die dort wild lebenden Tiere nicht gestört werden.

Wer also mit seinem Vierbeiner auf einer frisch gemähten Wiese rennen und toben möchte, bedarf zumindest der Einwilligung des Grundstückseigentümers bzw. des Nutzungsberechtigten, der auch eine mögliche Beeinträchtigung des Jagdbetriebes vermeiden wird.

Hört sich für mich so an als dürfen sie dort zumindest außerhalb der Brut und Setzzeit laufen!? Und auf Wiesen/Feldern bedarf es eben ein Einverständnis?
Das blöde ist das ich schon gehört habe das im Klevchen (das ist mhm...keine richtige Straße die grenzt eben an den Feldern bzw. sind noch böschung und Büsche dazwischen) von der Stadt aus Leinenpflicht herrscht. Da wurde die Person aber wegen Streittigkeiten von einer anderen Person angezeigt... das Ordnungsamt hat es hier nicht so mit Kontrollen glaube ich...

Landesjagdgesetz
Das Landesjagdgesetz regelt u. a. den Schutz des Wildes vor wildernden Hunden. Dieses Problem kann sich schnell ergeben, wenn ein zunächst nur harmlos frei laufender Familienhund bei seinem Ausflug zufällig auf einen Hasen oder ein Reh trifft und sich bei der Verfolgung völlig der Einwirkung des Führers entzieht.

Jagdschutzberechtigte sind zwar befugt, einen wildernden Hund abzuschießen. Allerdings ist es selbstverständlich, dass dies stets die letzte aller denkbaren Maßnahmen ist. Verscheuchen oder Einfangen des Hundes, ein Gespräch mit dem Hundehalter sind vorzuziehen („... Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen ...“). Gemäß Landesjagdgesetz ist das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden und Katzen eine Ordnungswidrigkeit. Jagdschutzberechtigte dürfen solche Hundehalter anhalten, deren Personalien feststellen und sie anzeigen.

Hundeausbildung
Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, bieten viele Jägerschaften in NRW Hilfestellung bei der Ausbildung von Familien- und Begleithunden an. Spitz, Boxer und Co. werden in diesen Kursen schon seit Jahren erfolgreich trainiert. Ein bewährtes Mittel gegen Stress in der Natur – für Mensch und Tier!

Das hört sich so an als ob es nur um Hunde geht die jagen!? Wobei hier ein auszug ist:

• | Die Bestimmungen für den allgemeinen Schutz wild lebender Tiere gem. § 61 Landschaftsgesetz NRW verbieten, „wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten...“
Stöhre ich die Hasen mutwillig wenn ich drauf achte das meine Hunde nicht jagen und nicht dorthin laufen wo das Wild hockt?
Auf die Kanikkel nehme ich mal nun keine Rücksicht... die haben nen Schaden... sitzen am Rand und ich schrei und klatsch und interessiert die nicht, wenn der Hund dann hinlauft und 2m daneben ist hoppeln sie mal gemütlich ins Gebüsch :frech1: Die wohnen auch teilweise auf dem Schulhof, denke die haben schon eine gewisse 'Abhärtung' gegen Stress ;)
Die Fasane hocken meist direkt am Wegrand, die erschrecken eher mich wenn sie hochfliegen >.<'
Und ich weiß das Taye NIE Tiere jagen würde die größer sind als sie. 1x gab es den Vorfall mit Robin damals wo sie einem Kanikkel nach sind danach war nie mehr was, sie möchte zwar hin und schauen aber sie hört wenn ich rufe!
Für Robin gillt das nicht und die hatte ich ja die letzte Zeit wirklich oft an der Leine... fast nur noch. Sehe ich ja auch ein.
Also Taye jagt nicht und ich habe sie unter Kontrolle, auch auf Entfernung, besonders auf der Wiese läuft sie immer weit vor, aber dann legt sie sich immer hin und wartet ob nun gespielt wird oder nicht... von Feldern oder hohen Wiesen ruf ich sie immer runter...

Glaube ich werd nochmal beim Ordnungsamt fragen wie es nun genau ist und dann ggf. die Gesetzestexte in der Tasche haben.
Außerdem will ich versuchen rauszufinden wem die Wiese gehört :( Glaube nur die haben Holländer gepachtet >.< Und nun wird da keiner mehr mähen sonst hätt ich die mal vom Trecker gewunken :(
 
Ob Recht oder nicht, ich persönlich würds nicht drauf anlegen. Wie sagt man so schön: man sieht sich immer zweimal im Leben. :denken24:
Einmal nachgeben und einen Schritt zurück machen ist manchmal klüger als auf die Barikaden zu gehen und nachher einen Mordsärger am Hals zu haben...
 
Du würdest also einfach deine Hunde ihr Leben lang an der Leine lassen?
Übrigens reicht da eine Flexi nicht aus, denke Schleppleine auch nicht, soll so kurz und fest sein das keine Gefahr vom Hund ausgehen kann.

Ich finde das absolut nicht 'artgerecht'.

Habe nun gelesen das es in NRW tatsächlich keine Brut und Setzzeit gibt.

Auf Waldwegen (solange kein Natur/Landschaftsschutzgebiet) dürfen Hunde frei laufen. Ob das nun auch für Feldwege gillt weiß ich nicht zu 100%.

(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,

4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Das bezieht sich ja aber mehr auf die 'Stadt'.

Sind Feldwege denn immer privat!? Oder wozu gehören die?
Wenn es eine Straße ist die nur Landwirtschaftlich genutzt werden darf und links und rechts Feld ist gehört sie doch nicht zur Stadt oder?

Ich muß einfach ein Schlupfloch finden ._.' Wenigstens eine Fläche wo die Hunde mal toben können! Taye würde es ausreichen auf den Wegen zu bleiben, müßt ich nur ein wenig umerziehen... und Robin kann ganz zur Not auch mit ner Leine leben, wobei ich denke da eine Flexi auch reichen wird wenn es Wege sind wo Hunde eigentlich frei laufen dürfen!?

Was meint ihr an wen müßte ich mich wenden wenn ich die Stadt mal anhauen möchte wegen einer Freilauffläche? Wer bestimmt sowas?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war mal ein paar Orte weiter (nicht in der Brut- und Setzzeit) im Wald mit Hund spazieren.
Da ich keine Ahnung hatte, ob dort Leinenpflicht o.ä. herrscht, habe ich einen Förster oder Jäger o.ä. den ich dort traf, angesprochen. Er meinte ich müsste hier im "Kahlgrund" meinen Hund zu jeder Zeit im Wald an die Leine machen. Auch, wenn er die Wege nicht verlässt, also gar nicht ins Unterholz streunert....Das wär hier so "Gesetz".
Das hat mich doch arg verwundert und ich habe mich informiert. Im Internet und auf der dortigen Gemeinde. Leinenpflicht ist dort nur innerorts in bebauten Wohngegenden für Hunde über 50cm. Also hatte der Jagspächter absolut Unrecht. die/Der wollte einfach nur sein Wild schützen....Leider gibt es immer wieder unverantwortliche HH. Aber eine Leinenpflicht gibt es dort nicht.
Auch unser Ordnungsamtsleiter sagte, dass es keine genrelle Anleinpflicht gibt. Eine Leinenpflicht kann hier nur an einzelne Hunde per Bescheid gegeben werden. Alles andere, auch Schilder etc. sind Bitten!

- - - Aktualisiert - - -

u 100%.





Was meint ihr an wen müßte ich mich wenden wenn ich die Stadt mal anhauen möchte wegen einer Freilauffläche? Wer bestimmt sowas?

Die Gemeinde, das Bauamt, weiß genau, wem welche Freiflächen innerhalb der eigenen Gemarkungsgrenze gehören und welche evtl. frei wären, bzw. zu verpachten.
 
Ich würde beim Ordnungsamt anrufen und nachfragen.
 
Du würdest also einfach deine Hunde ihr Leben lang an der Leine lassen?
Übrigens reicht da eine Flexi nicht aus, denke Schleppleine auch nicht, soll so kurz und fest sein das keine Gefahr vom Hund ausgehen kann.

Ich finde das absolut nicht 'artgerecht'.

Mal ganz abgesehen davon dass so vieles an der modernen Hundehaltung für mein Empfinden alles andere als artgerecht ist:

Ich bin sogar gezwungen meine beiden Hunde fast ausschließlich an der Leine zu führen und das wohl für ihr ganzes Leben (es sei denn wir ziehen in ein Land in dem es keine Hundegesetze gibt und in denen der Freilauf im Wald gestattet ist - ist aber eher unwahrscheinlich). :denken24:
Es gibt eine einzige Wiese die wir überqueren (das dauert nicht mal ganze 5 Minuten) und auf der die Hunde ohne Leine laufen dürfen. Ansonsten gilt hier entweder Leinenpflicht oder es ist nicht zu verantworten Hunde offline laufen zu lassen.
Unglückliche, nicht ausgelastete Hunde sehen trotzdem anders aus. Es kommt immer drauf an was man daraus macht... . :denken24:

Desweiteren verwette ich mein Hinterteil, dass man keinen Stunk bekommt wenn man statt der festen 2 Meter Leine, eine 8m Flexi oder Schlepp benutzt. Sicher gibts ne Menge Prinzipienreiter, dass es aber mindestens genauso viele nette und freundliche Ausnahmen gibt, habe ich selbst schon oft genug erfahren dürfen.

Aber darum gehts ja hier auch nicht...
 



Hundeforum.com - Partnerseiten :
Heilkundeforum.com | Veggieforum.de | Herrchen-sucht-Frauchen.de

Hundeforum.com ⇒ Das freie & unabhängige Hundeforum unterstützen:

Zurück
Oben