Wie alle Tierheime sind auch wir mit der Kampfhundeverordnung konfrontiert. Anders gesagt: Auch wir sind mit der Situation konfrontiert, dass die Polizei uns beschlagnahmte Hunde einliefert, die wir nicht vermitteln dürfen. Angeblich gefährliche Hunde. So unser Zappa, ein reinrassiger American Staffordshire-Terrier. Das brave kuhgefleckte Kerlchen, dass leider nicht als "süddeutsches Fleckvieh" durchgeht, wird nun seinen Lebensabend im Tierheim verbringen. Da nützt es gar nichts, dass man ihm alles aus der Schnauze nehmen, sich mit ihm auf dem Sofa balgen kann und unsere Tierärztin bei der Behandlung keinen Maulkorb braucht - auf dem Gesetzespapier gilt er als gefährlich. Er gehört der falschen Rasse an.
An dieser rassistischen Gesetzgebung hält Bayern unbeirrt fest. Andere Bundesländer sind längst dazu übergegangen, die Haltung bestimmter Hunderassen gegen Vorlage eines jährlich oder zweijährlich fälligen Gutachtens - und einer Eignungsprüfung des Halters !!! - zu erlauben. Nicht das Land der Bajuwaren. Hier werden bestimmte Hunderassen als "Kampfhunde" deklariert und in zwei Klassen eingeteilt. Der Kategorie 1 - das sind American Staffords, Pit Bulls, Bandog, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu - wird eine u n w i d e r l e g b a r e Gefährlichkeit bescheinigt. Da können fünfzig ausgebildete Hundesachverständige das Gegenteil behaupten - es nützt nichts. Hundesachverständiger in Bayern zu sein, heißt offenbar, Eulen nach Athen zu tragen. Vielleicht um nicht ganz so rassistisch dazustehen, hat der Gesetzgeber eine kleine Augenwischerei eingebaut: "Bei berechtigtem Interesse" heißt es nämlich, dürfe ein solcher Hund gehalten werden. Doch was ist das? Uns ist kein Fall in Bayern bekannt, nachdem ein sog. "Kampfhund" aus "berechtigtem Interesse" gehalten werden darf.
Die Kategorie 2-Hunde hingegen - Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perrode Presa Canario (Dogo Canario), Perrode Presa Mallorquin und Rottweiler - dürfen nach bestandenem Wesenstest gehalten werden!
Zurück zu den Hunden der Kategorie 1. Diese Hunde dürfen in Bayern nicht gezüchtet, nicht gehalten und nicht vermittelt werden. Darin liegt eine logische Konsequenz. Leider sieht die Realität aber anders aus. 1er-"Kampfhunde" werden auch bei uns hier in Mittelfranken fröhlich gezüchtet, das Internet quillt schier über vor Angeboten. Was macht da unser strenger Gesetzgeber? Nichts. Unverständlicherweise spielt er hier den Blinden. Sind diese Hunde dann schon längst bei ihren Haltern, werden sie von der Polizei beim Gassigehen erwischt und flugs ins Tierheim verbracht. Wie unser Zappa im Alter von 9 (!) Jahren.
Man stelle sich ein Rohr vor, in das hinten immer mehr hineingeschoben wird (das sind die Züchter) und vorne (beim Tierheim) hält der Gesetzgeber zu. Auf diese Problematik angesprochen, verlautete es jüngst aus dem zuständigen Innenministerium, dann sollten die Hunde halt im Tierheim eingeschläfert werden.