Gibt es für Tierheimhunde Geld?

Unser Tierheim bekommt für ausgesetzte Hunde Geld von der Stadt, nicht aber für Abgabehunde oder Funhunde. Je nach Größe des Hundes sind das 6-8 Euro pro Tag. Allerdings kriegen sie das Geld nur bei einer Auslastung von mindestens 70%, weswegen sie dann teilweise noch Hunde aus dem Ausland aufnehmen um auf 70% zu kommen.
 
Genau umgekehrt wird ein Schuh draus. Nach meinen Informationen gibt's nur für volle Boxen Geld vom Staat. :jawoll:

Wird aber irgendwie von Bundesland zu Bundesland und Region anders gehandhabt.

Torsten

Ich hab selber im TH gearbeitet und war auch viele Jahre in einem TSV. Und man tauscht sich da ja auch mit anderen Vereinen aus.

Daher weiß ich ziemlich genau wie das mit den Finanzen ist.

Vom Staat - nix. Von den Kommunen je nach Vertrag. Und nur für Fundtiere und für von Amts wegen eingestellte bzw. beschlagnahmte Tiere.
 
Daher weiß ich ziemlich genau wie das mit den Finanzen ist.

Vom Staat - nix. Von den Kommunen je nach Vertrag. Und nur für Fundtiere und für von Amts wegen eingestellte bzw. beschlagnahmte Tiere.

Kommune = Staat :zwinkern2:

Und Geld gibt's eben nur wenn es voll ist, siehe z.B.:

Unser Tierheim bekommt für ausgesetzte Hunde Geld von der Stadt, nicht aber für Abgabehunde oder Funhunde. Je nach Größe des Hundes sind das 6-8 Euro pro Tag. Allerdings kriegen sie das Geld nur bei einer Auslastung von mindestens 70%, weswegen sie dann teilweise noch Hunde aus dem Ausland aufnehmen um auf 70% zu kommen.

Genau aus diesem Grund sind die Tierheime auch größtenteils überfüllt - und wer sägt schon gerne an dem Ast, auf dem er selber sitzt. :zwinkern2:

Torsten
 
Und Geld gibt's eben nur wenn es voll ist, siehe z.B.:



Genau aus diesem Grund sind die Tierheime auch größtenteils überfüllt - und wer sägt schon gerne an dem Ast, auf dem er selber sitzt. :zwinkern2:

Torsten

Dass halte ich für ein Märchen. Wieso sollte es nur Geld geben, wenn das TH voll ist? Ich habe auch viele Jahre in einem TH gearbeitet. Da gibt es das Geld nicht für "Volle Zwinger", sondern für Fundtiere und von den OÄ abgestellten Tieren. Hast du 3 Fundhunde, dann gibt es eben für 3 Hunde Geld und dass auch nur für eine bestimmte Zeit.Dazu kommen dann vielleicht noch 2 beschlagnahmte Hunde, die nicht vermittelt werden dürfen, für die gibt es dann ihr Leben lang Geld.

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Unser Tierheim bekommt für ausgesetzte Hunde Geld von der Stadt, nicht aber für Abgabehunde oder Funhunde.

Ausgesetzte Hunde sind nun mal auch Fundhunde.
 
Das die Auslastung des Tierheims ans Geld gekoppelt ist, sowas ist mir nicht bekannt.

Soweit ich weiß, sind bspw. Hunde aus dem Ausland oder aus anderen TH für das betreffende TH kein Geschäft, sondern sie zahlen drauf.
Deswegen nehemn auch nicht alle TH Hunde aus dem Ausland oder von privat. Weil es ein "Zuschußgeschäft" ist und manche es sich einfach nicht leisten können.
 
Unser Tierheim geht übrigens gerade auf dem Zahnfleisch.
Hier ein kleiner Auszug aus der Homepage:

Wie alle Tierheime sind auch wir mit der Kampfhundeverordnung konfrontiert. Anders gesagt: Auch wir sind mit der Situation konfrontiert, dass die Polizei uns beschlagnahmte Hunde einliefert, die wir nicht vermitteln dürfen. Angeblich gefährliche Hunde. So unser Zappa, ein reinrassiger American Staffordshire-Terrier. Das brave kuhgefleckte Kerlchen, dass leider nicht als "süddeutsches Fleckvieh" durchgeht, wird nun seinen Lebensabend im Tierheim verbringen. Da nützt es gar nichts, dass man ihm alles aus der Schnauze nehmen, sich mit ihm auf dem Sofa balgen kann und unsere Tierärztin bei der Behandlung keinen Maulkorb braucht - auf dem Gesetzespapier gilt er als gefährlich. Er gehört der falschen Rasse an.



An dieser rassistischen Gesetzgebung hält Bayern unbeirrt fest. Andere Bundesländer sind längst dazu übergegangen, die Haltung bestimmter Hunderassen gegen Vorlage eines jährlich oder zweijährlich fälligen Gutachtens - und einer Eignungsprüfung des Halters !!! - zu erlauben. Nicht das Land der Bajuwaren. Hier werden bestimmte Hunderassen als "Kampfhunde" deklariert und in zwei Klassen eingeteilt. Der Kategorie 1 - das sind American Staffords, Pit Bulls, Bandog, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu - wird eine u n w i d e r l e g b a r e Gefährlichkeit bescheinigt. Da können fünfzig ausgebildete Hundesachverständige das Gegenteil behaupten - es nützt nichts. Hundesachverständiger in Bayern zu sein, heißt offenbar, Eulen nach Athen zu tragen. Vielleicht um nicht ganz so rassistisch dazustehen, hat der Gesetzgeber eine kleine Augenwischerei eingebaut: "Bei berechtigtem Interesse" heißt es nämlich, dürfe ein solcher Hund gehalten werden. Doch was ist das? Uns ist kein Fall in Bayern bekannt, nachdem ein sog. "Kampfhund" aus "berechtigtem Interesse" gehalten werden darf.



Die Kategorie 2-Hunde hingegen - Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perrode Presa Canario (Dogo Canario), Perrode Presa Mallorquin und Rottweiler - dürfen nach bestandenem Wesenstest gehalten werden!



Zurück zu den Hunden der Kategorie 1. Diese Hunde dürfen in Bayern nicht gezüchtet, nicht gehalten und nicht vermittelt werden. Darin liegt eine logische Konsequenz. Leider sieht die Realität aber anders aus. 1er-"Kampfhunde" werden auch bei uns hier in Mittelfranken fröhlich gezüchtet, das Internet quillt schier über vor Angeboten. Was macht da unser strenger Gesetzgeber? Nichts. Unverständlicherweise spielt er hier den Blinden. Sind diese Hunde dann schon längst bei ihren Haltern, werden sie von der Polizei beim Gassigehen erwischt und flugs ins Tierheim verbracht. Wie unser Zappa im Alter von 9 (!) Jahren.

Man stelle sich ein Rohr vor, in das hinten immer mehr hineingeschoben wird (das sind die Züchter) und vorne (beim Tierheim) hält der Gesetzgeber zu. Auf diese Problematik angesprochen, verlautete es jüngst aus dem zuständigen Innenministerium, dann sollten die Hunde halt im Tierheim eingeschläfert werden.

Soll heißen: Die Zwinger sind voll mit sog. Listenhunden, die aber nicht vermittelt werden dürfen. Unser TH finanziert sich ausschließlich über Spenden. Das bisschen Geld, was vorhanden ist, wird "aufgefressen" von der Versorgung von Hunden, die nix dafür können, dass sie - in Bayern - der falschen Rasse angehören. Kein Staat, keine Kommune, nix. Super unfair.
Den sog. Listenhunden gegenüber, den anderen Hunden gegenüber und vor allen Dingen: den Mitarbeitern gegenüber, die sich engagieren und versuchen, ein bisschen Tierleid zu mildern.

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Stimmt, die Bayern gehören ja gar nicht zu Deutschland. Da war ja was. :happy:

Nun reib nicht auch noch Salz in meine Wunden! :happy2:
 
Dürfen die Tierheime in Bayern nicht mit anderen Bundesländern kooperieren?
Die Listenhunde der Kategorie 1 in ein anderes Tierheim bringen, welches nicht in Bayern liegt? Oder an Haltern vermitteln, die nicht in Bayern wohnen?

Muss der Besitzer eines Hundes nicht Geld bezahlen, wenn er sein Tier abgibt?

Außerdem habe ich mal bei gelesen, dass wenn mein Hund beschlagnahmt wird, dass ich die Kosten der Unterbringung zu tragen habe - solange, bis der Hund vermittelt wurde.
 
Doch die Tierheime in Bayern können Listis abgeben. Wird auch ab und an mal gemacht. Leider sitzen aber Listenhunde auch außerhalb Bayerns lange Zeit rum, weil sich nur sehr wenige Leute für Sie interessieren.
 



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