Gassi gehen / Gassiservice / Was dazu verdienen?

Hallo,

das hier ist entscheidend:

ohne dass hierfür ein Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung erbracht werden soll.

Und darauf hast Du in Deinem ersten Posting nicht hingewiesen. Man kommt ganz schnell in Teufel's Küche, wenn man sich nicht absichert.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn's einem der böse Nachbar nicht gönnt.

Die TE hat ganz klar formuliert, daß sie sich damit gerne "was dazu verdienen" möchte. Somit ist der Gefälligskeitsdienst hier schonmal ausgeschlossen.

Eine Gewerbeanmeldung tut nicht weh (kostet bei der Stadt zumindest bei uns hier 30,--Euro).

Bis 17500,-- Euro im Jahr Umsatz ist man umsatzsteuerbefreit nach Kleingewerberegelung.
Und bis 8004,--Euro Gewinn (Einnahmen - Ausgaben + eventueller Nebenverdienst) im Jahr ist man einkommenssteuerbefreit.

Wo ist das Problem, diese Tätigkeit offiziell anzumelden? Man hat alles in trockenen Tüchern und kann auch ruhigen Gewissens dafür werben (Zeitungsanzeige, Internet, Flyer, Aushänge in Supermärkten).

Besser als hinter vorgehaltener Hand sagen zu müssen "Ich mach das ja gerne und darf auch nix für nehmen, aber wenn sie mögen...!?".

Liebe Grüße

BETTY und Ronja

PS.: Link nachgereicht: http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe.html
 
Zuletzt bearbeitet:
deOk dann entschuldige ich mich für meine nicht ausreichende Formulierung ich dachte mit dem Wort gefälligkeit und dem darauffolgenden Satz "es darf keine Vereinbarung erfolgen" wäre es verständlich gewesen...


Sorry. :verlegen1:
 
Hallo,

wie definierst Du "Vereinbarung"...!?

Auch mündliche Absprachen haben in Deutschland Vertragscharakter und somit Gültigkeit.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
ich glaube dann lass ich das lieber.
arbeite schon als kinderfrau und muß da sehr viel geld steuern zahlen. bei geringen gewinn. noch so eine eintagsfliege mit der ich mir dann eher selbst schade brauch ich nicht.
 
Hallo,

bist Du als "Kinderfrau" fest angestellt irgendwo?

Dann kannst Du ein Kleingewerbe nebenher durchaus anmelden. Die Gewinne gibst Du einfach bei der jährlichen Steuererklärung mit an.

Sorry, wenn ich so viel frage, aber ich verstehe es einfach nicht.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Hallo,

na dann kennste Dich doch aus. Hast also schon einen Gewerbeschein. Dann mußt Du das Gewerbe beim zuständigen Amt doch bloß erweitern auf "Hundebetreuung".

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Becky, ich bin mir sicher, dass dich niemand hier bloß stellen oder mobben oder so möchte.

Es ist nur leider so, dass das Finanzamt recht humorlos ist, wenn es um Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit geht - und so manche als "Gefälligkeit" deklarierte Hilfe verselbständigte sich dann und irgendwann hat man einen Nachbarn, dem was nicht passt und der dich anzeigt, oder einen ehemaligen "Kunden", dem was nicht gepasst hat und der dich anzeigt oder einen Mitbewerber, der sein Geschäft gefährdet sieht...

Das möchte Betty wohl mit ihrem Posting sagen. :)

Deshalb würde auch ich zu einer Gewerbeanmeldung raten - sicher ist sicher. :jawoll:

Liebe Grüße
Birgit
 



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