Flexileine vor dem Gesetz

Hallo,
Berlin hat keinen generellen Leinenzwang,aber die Hunde müßen in Einkaufstrassen und Menschenansamlungen an der Leine.Ob eine Flexi reicht weiß ich nicht.schau mal ins Hundegesetz von Berlin.
 
Im Hundegesetzt von NRW heißt es in §2 nur:

Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

Ich nutze seit ca. 30 Jahren nur die Flexleine und hatte noch nie (auch im Ausland) irgendwelche Schwierigkeiten. OK - dabei muss ich aber auch gestehen, dass es immer Westies waren am anderen Ende der Flex...

Viele Grüße von
Hans-Dieter & seinem Ferrie
 
Ich würde das Hundegesetz Berlin eindeutig GEGEN den Gebrauch einer Flex interpretieren- es sei denn das Ding wird tatsächlich nur auf die Länge von 2m abgerollt... :denken24:
§ 3 Leinenpflicht

(1) 1Hunde sind

1.in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,

2.in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrücklich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete), und

3.auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien

an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. 2Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. 3Darüber hinausgehende Vorschriften bleiben unberührt.

(2) 1Hunde sind

1.in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern,

2.in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,

3.bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,

4.in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten und

5.in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen

an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen. 2Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

Um ganz sicher zu gehen würde ich das zuständige OA aufsuchen, mir allerdings eine Aussage PRO Flexi schriftlich geben lassen :jawoll:
 
Zuletzt bearbeitet:
Na, Na, so wichtig ist es mir dann nun doch nicht. :)
Ich hatte auf Päzedenzfälle gehofft, die vielleicht irgendwo in den Weiten des Internets zu finden sind.. :verlegen1:
 
Ich hab nen Bußgeld bekommen, weil ich meinen Hund an der Flexi führte. Weil die Flexi keine geeignete Leine und zudem länger als 2m sei.
Reicht dir das? :D
 
Erst, als das Ordnungsamt mich anhielt. Spielt aber auch keine Rolle, da die Leine generell nicht zum führen geeignet sei laut Aussage der Ordnungshüter. In meinem Fall geht es aber auch speziell um "gefährliche Hunde".
 
Mhm.. Gut, also bei SoKas scheint es verboten zu sein.
Hat jemand was in die Richtung 'normaler' Hund?
 
An einm Tag, an dem in der Innenstadt nix los war, habe ich Dior dort sogar abgeleint. Die turnte lustig hinter den Tauben her etc...Flexi hatte ich nicht sichtbar inner Tasche. Auf einmal OA neben mir (die duerfen ja auch mit 120 durch die Fußgaengerzone fahren^^ naja...)
Ich dachte natuerlich wegen dem Hund...noe. "Wir haben Sie beobachtet, Sie haben eine Zigarette weggeschmissen"...
Ich wusste gar nicht, wie ich reagieren soll xD (ok, Recht hatten sie, aber der Hund war denen irgendwie schnuppe, auch wenn die mit am Auto stand und offensichtlic mein Hund war..)
 
Was mich etwas geschockt hat, ist dass wenn etwas passiert, und du hattest den Hund an der Flexileine, steigt die Versicherung aus. Hatten so einen Fall in der Bekanntschaft. Das sagt einem natürlich vorher keiner...
 



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