- Erster Hund
- Leelah/ AH
- Zweiter Hund
- Bonsai/ CC
- Dritter Hund
- E.T./ Terriermix
Seit einiger Zeit schwirrt mir eine Frage im Kopf herum.
Wie verhält es sich mit der Flexileine vor dem Gesetz?
Nehmen wir an ich habe eine 5Meter Flexi, bin in der Innenstadt, wo der Hund an einer 2Meter Leine geführt werden muss:
Ist es rechtlitch okay, wenn der Hund von sich aus nie mehr als 2Meter nutzt?
Ist es rechtlich okay, wenn man das Feststellknöpfchen bei 2Meter nutzt, so dass der Hund nur 2Meter weit laufen kann?
Oder ist es NICHT okay?
Hoffe man kann mich etwas aufklären..
Wie verhält es sich mit der Flexileine vor dem Gesetz?
Nehmen wir an ich habe eine 5Meter Flexi, bin in der Innenstadt, wo der Hund an einer 2Meter Leine geführt werden muss:
Ist es rechtlitch okay, wenn der Hund von sich aus nie mehr als 2Meter nutzt?
Ist es rechtlich okay, wenn man das Feststellknöpfchen bei 2Meter nutzt, so dass der Hund nur 2Meter weit laufen kann?
Oder ist es NICHT okay?
Hoffe man kann mich etwas aufklären..